Kautionsversicherung für Unternehmen: Bürgschaften stellen, Liquidität sichern und Aufträge gewinnen

Ein neuer Auftrag kann für ein Unternehmen eine große Chance sein. Doch gerade im Baugewerbe, im Handwerk, im Maschinenbau oder bei größeren Liefer- und Dienstleistungsverträgen verlangt der Auftraggeber häufig zusätzliche Sicherheiten.

So kann beispielsweise vereinbart werden, dass ein Teil der Rechnungssumme zunächst einbehalten wird. Alternativ verlangt der Auftraggeber eine Bürgschaft. Diese soll sicherstellen, dass vertragliche Verpflichtungen erfüllt oder mögliche Mängel später beseitigt werden.

Für das ausführende Unternehmen entsteht dadurch eine Herausforderung: Wird Geld als Sicherheit einbehalten oder auf einem gesonderten Konto hinterlegt, fehlt dieses Kapital im laufenden Betrieb. Wird stattdessen die Bank um eine Bürgschaft gebeten, kann dadurch die Kreditlinie des Unternehmens belastet werden.

Eine mögliche Alternative ist die Kautionsversicherung. Sie wird auch Bürgschaftsversicherung genannt und kann Unternehmen dabei helfen, geforderte Bürgschaften zu stellen, ohne dafür größere Geldbeträge beim Auftraggeber hinterlegen zu müssen.


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Was ist eine Kautionsversicherung?

Eine Kautionsversicherung ist eine Versicherungslösung für Unternehmen, die Bürgschaften oder Garantien gegenüber ihren Auftraggebern, Geschäftspartnern oder Behörden stellen müssen.

Der Versicherer übernimmt dabei die Rolle des Bürgen. Er stellt dem Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde aus und bestätigt damit, im vereinbarten Umfang für bestimmte Verpflichtungen des Unternehmens einzustehen.

Im Versicherungsverhältnis gibt es üblicherweise drei Beteiligte:

  • den Versicherungsnehmer als Auftragnehmer oder ausführendes Unternehmen,
  • den Versicherer als Bürgen,
  • den Auftraggeber als Begünstigten der Bürgschaft.

Das Unternehmen erhält vom Versicherer einen festgelegten Bürgschaftsrahmen. Innerhalb dieses Rahmens können einzelne Bürgschaften angefordert und an verschiedene Auftraggeber ausgegeben werden.

Wichtig ist die Abgrenzung zu einer klassischen Schadenversicherung. Die Kautionsversicherung befreit das Unternehmen nicht dauerhaft von seiner Verpflichtung. Wird eine Bürgschaft berechtigt in Anspruch genommen und bezahlt der Versicherer den Auftraggeber, kann der Versicherer den ausgezahlten Betrag grundsätzlich vom versicherten Unternehmen zurückfordern.

Die Versicherung stellt somit vor allem die benötigte Sicherheit zur Verfügung. Sie übernimmt jedoch nicht automatisch das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens.

Warum verlangen Auftraggeber eine Bürgschaft?

Ein Auftraggeber möchte sicherstellen, dass ein Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt wird und berechtigte Ansprüche auch dann erfüllt werden können, wenn beim Auftragnehmer finanzielle Schwierigkeiten auftreten.

Das spielt insbesondere bei größeren oder langfristigen Projekten eine Rolle.

Stell Dir vor, ein Bauunternehmen wird mit der Sanierung eines Mehrfamilienhauses beauftragt. Der Auftraggeber zahlt bereits während der Bauphase erhebliche Abschlagszahlungen. Gleichzeitig möchte er sicherstellen, dass das Projekt fertiggestellt und auftretende Mängel beseitigt werden.

Eine Bürgschaft kann ihm hierfür eine zusätzliche Sicherheit geben.

Ohne Bürgschaft könnte der Auftraggeber beispielsweise einen Teil der Schlussrechnung einbehalten. Für das ausführende Unternehmen bedeutet dieser Einbehalt jedoch, dass bereits verdientes Geld nicht sofort zur Verfügung steht.

Mit einer akzeptierten Bürgschaft kann der Auftraggeber auf den Einbehalt verzichten und den Rechnungsbetrag auszahlen.

Der größte Vorteil: Liquidität bleibt im Unternehmen

Liquidität ist für Unternehmen lebenswichtig. Selbst ein wirtschaftlich gesunder Betrieb kann in Schwierigkeiten geraten, wenn hohe Außenstände bestehen, Kunden spät bezahlen oder größere Beträge als Sicherheit einbehalten werden.

Eine Kautionsversicherung kann dazu beitragen, dass bereits erwirtschaftetes Geld schneller verfügbar bleibt.

Dieses Kapital kann dann beispielsweise verwendet werden für:

  • Löhne und Gehälter,
  • Materialeinkäufe,
  • Fahrzeuge und Maschinen,
  • neue Aufträge,
  • laufende Betriebskosten,
  • Investitionen,
  • Steuern und Sozialabgaben.

Gerade wachsende Unternehmen benötigen häufig viel Liquidität. Neue Aufträge verursachen zunächst Kosten, bevor die vollständige Zahlung des Kunden eingeht. Werden zusätzlich noch größere Sicherheitseinbehalte vorgenommen, kann der finanzielle Spielraum schnell knapp werden.

Die Kautionsversicherung kann hier wie ein zusätzlicher Bürgschaftsrahmen wirken.

Kautionsversicherung oder Bankbürgschaft?

Unternehmen können Bürgschaften grundsätzlich auch über eine Bank erhalten. Eine Bankbürgschaft wird häufig als Aval bezeichnet.

Der entscheidende Unterschied liegt oft in der Auswirkung auf die Finanzierungsmöglichkeiten des Betriebs.

Eine Bank berücksichtigt eine Bürgschaft normalerweise innerhalb ihrer gesamten Kreditentscheidung. Dadurch kann die verfügbare Kreditlinie des Unternehmens eingeschränkt werden. Benötigt der Betrieb später zusätzlich Geld für einen Kontokorrentkredit, eine Maschine oder ein Fahrzeug, steht möglicherweise weniger Finanzierungsspielraum zur Verfügung.

Bei einer Kautionsversicherung wird der Bürgschaftsrahmen dagegen von einem Versicherer bereitgestellt. Dadurch kann die bestehende Banklinie geschont werden.

Das bedeutet nicht, dass jede Kautionsversicherung automatisch besser oder günstiger als eine Bankbürgschaft ist. Entscheidend sind unter anderem:

  • die wirtschaftliche Situation des Unternehmens,
  • die Höhe des benötigten Bürgschaftsrahmens,
  • die verlangten Sicherheiten,
  • die Kosten,
  • die benötigten Bürgschaftsarten,
  • die Bedingungen des Versicherers,
  • die Akzeptanz beim Auftraggeber.

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, Bankbürgschaft und Kautionsversicherung miteinander zu vergleichen oder beide Lösungen parallel zu nutzen.

Was ist eine Bürgschaftslinie?

Die Bürgschaftslinie ist der maximale Gesamtbetrag, bis zu dem der Versicherer Bürgschaften für das Unternehmen ausstellen kann.

Ein Beispiel:

Ein Handwerksbetrieb erhält eine Bürgschaftslinie von 100.000 Euro.

Davon werden folgende Bürgschaften ausgestellt:

  • 25.000 Euro Vertragserfüllungsbürgschaft,
  • 20.000 Euro Gewährleistungsbürgschaft,
  • 15.000 Euro Vorauszahlungsbürgschaft.

Damit sind insgesamt 60.000 Euro der Bürgschaftslinie belegt. Weitere Bürgschaften könnten bis zur verbleibenden Höhe von 40.000 Euro ausgestellt werden.

Wird eine alte Bürgschaft zurückgegeben und der Versicherer aus der Haftung entlassen, wird der entsprechende Betrag normalerweise wieder innerhalb der Linie frei.

Unternehmen sollten ihren Bürgschaftsbedarf deshalb nicht nur anhand eines einzelnen Auftrags berechnen. Wichtig ist, wie viele Bürgschaften gleichzeitig bestehen können und wie lange sie voraussichtlich laufen.

Welche Bürgschaftsarten gibt es?

Je nach Branche, Auftrag und Vertrag können unterschiedliche Bürgschaften verlangt werden.

Gewährleistungsbürgschaft

Die Gewährleistungsbürgschaft sichert mögliche Ansprüche wegen Mängeln nach Fertigstellung und Abnahme eines Auftrags.

Ohne Bürgschaft behält der Auftraggeber häufig einen bestimmten Teil der Rechnungssumme ein. Wird stattdessen eine Gewährleistungsbürgschaft akzeptiert, kann der einbehaltene Betrag ausgezahlt werden.

Das Unternehmen erhält dadurch sein Geld früher und kann es im laufenden Betrieb verwenden.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft soll sicherstellen, dass das beauftragte Unternehmen seine vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt.

Sie kann beispielsweise relevant werden, wenn ein Unternehmen:

  • einen Auftrag nicht fertigstellt,
  • vertraglich vereinbarte Leistungen nicht ausführt,
  • Fristen nicht einhält,
  • während des Projekts insolvent wird.

Nach den Informationen der VHV kann eine Vertragserfüllungsbürgschaft im Rahmen ihrer Standard- und Speziallösungen genutzt werden. Sie dient der Absicherung der vertragsgemäßen Ausführung und Gewährleistung.

Vorauszahlungs- oder Anzahlungsbürgschaft

Bei manchen Aufträgen leistet der Auftraggeber eine größere Vorauszahlung. Damit finanziert er beispielsweise Material, Sonderanfertigungen oder die Vorbereitung eines Projekts.

Der Auftraggeber trägt dabei das Risiko, dass der Auftragnehmer die Vorauszahlung erhält, die vereinbarte Leistung aber nicht erbringt.

Eine Vorauszahlungsbürgschaft sichert dieses Verlustrisiko ab. Nach Angaben der VHV werden solche Bürgschaften im Rahmen bestimmter Produktvarianten angeboten.

Ausführungsbürgschaft

Die Ausführungsbürgschaft sichert die ordnungsgemäße Durchführung eines Auftrags während der eigentlichen Leistungsphase ab.

Je nach Vertragsgestaltung kann sie sich mit der Vertragserfüllungsbürgschaft überschneiden.

Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können Bauunternehmen und Handwerksbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen eine Sicherheit für ihre noch nicht bezahlte Vergütung verlangen.

Der Auftraggeber kann diese Sicherheit beispielsweise in Form einer Bürgschaft stellen.

Bei dieser Bürgschaft ist die Rollenverteilung anders als bei einer klassischen Gewährleistungsbürgschaft: Hier soll nicht der Auftraggeber vor dem Auftragnehmer geschützt werden. Vielmehr wird der Vergütungsanspruch des ausführenden Unternehmens abgesichert.

Mietkautionsbürgschaft für Gewerberäume

Mietet ein Unternehmen ein Büro, eine Werkstatt, ein Lager oder eine Produktionshalle, verlangt der Vermieter häufig eine Kaution.

Statt die Kaution vollständig in bar zu hinterlegen, kann je nach Anbieter und Vereinbarung eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft genutzt werden.

Dadurch bleibt Kapital im Betrieb verfügbar.

Zoll- und Steuerbürgschaften

Unternehmen können auch gegenüber Zollbehörden oder Finanzämtern Sicherheiten stellen müssen.

Ob diese Bürgschaftsarten in einem konkreten Vertrag eingeschlossen werden können, hängt vom Anbieter und der vereinbarten Produktlösung ab.

Für welche Unternehmen ist eine Kautionsversicherung interessant?

Besonders häufig wird eine Kautionsversicherung im Bau- und Ausbaugewerbe eingesetzt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Bauunternehmen,
  • Dachdecker,
  • Gerüstbauer,
  • Elektriker,
  • Heizungs- und Sanitärbetriebe,
  • Maler- und Lackiererbetriebe,
  • Straßen- und Tiefbauer,
  • Garten- und Landschaftsbauer,
  • Fensterbauer,
  • Anlagenbauer.

Sie kann aber auch für viele andere Branchen sinnvoll sein, etwa:

  • Maschinen- und Anlagenbau,
  • industrielle Fertigung,
  • Gebäudedienstleistungen,
  • Sicherheitsunternehmen,
  • IT- und Projektunternehmen,
  • Zeitarbeitsunternehmen,
  • Transport- und Logistikbetriebe,
  • Lieferanten mit größeren Anzahlungen,
  • Unternehmen mit öffentlichen Auftraggebern.

Entscheidend ist nicht allein die Branche. Maßgeblich ist, ob Geschäftspartner Bürgschaften verlangen oder regelmäßig Geld als Sicherheit einbehalten.

Ist eine Kautionsversicherung auch für Existenzgründer geeignet?

Auch neu gegründete Unternehmen können einen Bürgschaftsbedarf haben. Gerade Existenzgründer verfügen jedoch häufig noch nicht über mehrere Jahresabschlüsse oder eine lange Unternehmenshistorie.

Ein Versicherer muss deshalb auf andere Unterlagen zurückgreifen. Dazu können gehören:

  • Businessplan,
  • Kapitalbedarfsplanung,
  • Liquiditätsplanung,
  • Auftragslage,
  • Qualifikation und Berufserfahrung,
  • Eigenkapital,
  • private Vermögensverhältnisse,
  • vorhandene Sicherheiten.

Einige Versicherer bieten spezielle Einstiegslösungen für kleinere Unternehmen und Neugründer an. Die VHV nennt beispielsweise einen Einstiegstarif mit einem Bürgschaftsrahmen von bis zu 25.000 Euro.

Ob ein Antrag angenommen wird, hängt jedoch immer von der individuellen Bonitätsprüfung ab.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Eine Kautionsversicherung wird nicht ohne Prüfung abgeschlossen. Der Versicherer übernimmt schließlich ein erhebliches finanzielles Risiko.

Je nach benötigter Bürgschaftslinie können unter anderem folgende Angaben und Unterlagen verlangt werden:

  • Firmenname und Rechtsform,
  • Gründungsdatum,
  • Branche und Tätigkeit,
  • Jahresumsatz,
  • gewünschte Bürgschaftslinie,
  • benötigte Bürgschaftsarten,
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung,
  • Jahresabschlüsse,
  • Summen- und Saldenlisten,
  • Bankverbindungen,
  • bestehende Kredite,
  • bereits vorhandene Bank- oder Versicherungsavale,
  • Angaben zu laufenden Projekten,
  • Informationen zu negativen Zahlungserfahrungen.

Bei kleineren standardisierten Bürgschaftsrahmen kann der Prozess vereinfacht sein. Bei hohen Linien oder besonderen Bürgschaften ist normalerweise eine umfassendere Prüfung erforderlich.

Wie berechnet sich der Beitrag?

Der Beitrag einer Kautionsversicherung hängt von mehreren Faktoren ab.

Dazu zählen insbesondere:

  • Höhe der Bürgschaftslinie,
  • Art der Bürgschaften,
  • wirtschaftliche Lage des Unternehmens,
  • Bonität,
  • Branche,
  • Unternehmensalter,
  • Umsatz,
  • bisherige Geschäftsentwicklung,
  • verlangte Sicherheiten,
  • bisherige Inanspruchnahmen.

Ein kleiner Bürgschaftsrahmen für ein etabliertes und wirtschaftlich stabiles Unternehmen kann anders kalkuliert werden als eine umfangreiche Linie mit Vorauszahlungsbürgschaften.

Ein Online-Tarifrechner kann eine erste Orientierung geben. Das endgültige Angebot kann jedoch von der Prüfung der Angaben und Unterlagen abhängig sein.

Was passiert, wenn der Auftraggeber die Bürgschaft in Anspruch nimmt?

Reicht ein Auftraggeber eine Bürgschaft beim Versicherer ein, bedeutet dies nicht automatisch, dass sofort und ungeprüft gezahlt wird.

Der Versicherer prüft zunächst, ob die Voraussetzungen der Bürgschaft erfüllt sind. Dabei kommt es besonders auf den Wortlaut der Bürgschaftsurkunde an.

Ist die Forderung berechtigt und von der Bürgschaft umfasst, kann der Versicherer den vereinbarten Betrag an den Auftraggeber zahlen.

Anschließend kann er den ausgezahlten Betrag vom Versicherungsnehmer zurückfordern.

Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu vielen klassischen Versicherungen: Bei einem versicherten Haftpflichtschaden trägt der Versicherer den Schaden normalerweise endgültig. Bei einer Kautionsversicherung stellt er eine Sicherheit zur Verfügung und kann nach einer berechtigten Zahlung Rückgriff auf das Unternehmen nehmen.

Unternehmer sollten deshalb niemals davon ausgehen, dass eine Bürgschaft ihre eigentliche vertragliche Verpflichtung ersetzt.

Welche Sicherheiten kann der Versicherer verlangen?

Abhängig von der Bonität und der Höhe der gewünschten Bürgschaftslinie kann der Versicherer Sicherheiten verlangen.

Mögliche Sicherheiten sind beispielsweise:

  • Bankguthaben,
  • Festgeld,
  • Abtretung von Forderungen,
  • persönliche Bürgschaft eines Geschäftsführers,
  • Grundschulden,
  • Patronatserklärungen,
  • andere werthaltige Sicherheiten.

Bei kleineren Linien kann je nach Anbieter auch eine vereinfachte oder unbesicherte Lösung möglich sein.

Eine pauschale Aussage ist deshalb nicht möglich. Entscheidend ist immer die individuelle Risikoprüfung.

Wie werden Bürgschaften verwaltet?

Viele Anbieter ermöglichen die Verwaltung inzwischen über ein Onlineportal.

Bei der VHV können Firmenkunden im Kreditportal unter anderem:

  • die aktuelle Bürgschaftslinie einsehen,
  • die Auslastung kontrollieren,
  • eine Erhöhung der Linie beantragen,
  • neue Bürgschaften beauftragen,
  • Informationen zur Rückgabe und Enthaftung verwalten,
  • Mustertexte und Formulare herunterladen.

Das kann besonders hilfreich sein, wenn ein Unternehmen regelmäßig mehrere Bürgschaften für unterschiedliche Projekte benötigt.

Wichtig ist, nicht mehr benötigte Bürgschaften zeitnah zurückzufordern. Solange der Versicherer nicht wirksam aus der Haftung entlassen wurde, kann die Bürgschaft weiterhin die vorhandene Linie belasten.

Welche Fehler sollten Unternehmen vermeiden?

Den Bürgschaftsbedarf zu niedrig ansetzen

Viele Betriebe orientieren sich nur am aktuellen Auftrag. Neue Projekte, lange Gewährleistungsfristen und bereits laufende Bürgschaften werden dabei unterschätzt.

Die Bürgschaftslinie kann dann schneller ausgeschöpft sein als erwartet.

Bürgschaften nicht zurückfordern

Eine abgeschlossene Baustelle bedeutet nicht automatisch, dass die Bürgschaft beendet ist.

Das Original der Urkunde oder eine eindeutige Enthaftungserklärung sollte möglichst zeitnah an den Versicherer zurückgegeben werden.

Jeden Bürgschaftstext ungeprüft akzeptieren

Auftraggeber verwenden teilweise eigene Bürgschaftstexte. Diese können weitergehende Verpflichtungen enthalten als branchenübliche Muster.

Der Wortlaut sollte deshalb vor Ausstellung geprüft werden.

Bürgschaft und Versicherungsschutz verwechseln

Die Kautionsversicherung übernimmt nicht automatisch die Kosten eines mangelhaften Auftrags. Sie stellt dem Auftraggeber eine Sicherheit zur Verfügung und kann nach einer Zahlung Rückgriff nehmen.

Nur auf den Beitrag achten

Ein günstiger Jahresbeitrag allein sagt wenig über die Qualität der Lösung aus.

Wichtig sind auch:

  • verfügbare Bürgschaftsarten,
  • Höhe der Linie,
  • Anforderungen an Sicherheiten,
  • Bearbeitungszeiten,
  • digitale Verwaltung,
  • Akzeptanz der Bürgschaftstexte,
  • Möglichkeiten zur späteren Linienerhöhung.

Fazit: Mehr finanzieller Spielraum durch die richtige Bürgschaftslösung

Eine Kautionsversicherung kann für Unternehmen ein wichtiges Finanzierungsinstrument sein. Sie stellt Bürgschaften bereit, die Auftraggeber zur Absicherung ihrer Ansprüche verlangen.

Der größte Vorteil besteht darin, dass Unternehmen nicht für jede Sicherheit eigenes Geld hinterlegen müssen. Dadurch kann Liquidität im Betrieb verbleiben und die Kreditlinie bei der Bank geschont werden.

Besonders interessant ist diese Lösung für Bau- und Handwerksbetriebe, Maschinenbauer, Dienstleister und andere Unternehmen, die regelmäßig Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs- oder Vorauszahlungsbürgschaften benötigen.

Allerdings ersetzt eine Kautionsversicherung keine sorgfältige Auftragskalkulation und keine solide Unternehmensfinanzierung. Wird eine Bürgschaft berechtigt in Anspruch genommen, kann der Versicherer seine Zahlung vom Unternehmen zurückfordern.

Deshalb sollte der Bürgschaftsrahmen nicht einfach nur möglichst hoch gewählt werden. Er muss zum tatsächlichen Auftragsbestand, zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur zukünftigen Unternehmensplanung passen.

Ein Tarifrechner kann dabei eine erste Orientierung bieten. Für eine tragfähige Lösung sollten jedoch auch die Bürgschaftsarten, Bedingungen, möglichen Sicherheiten und der langfristige Finanzierungsbedarf betrachtet werden.

FAQ zur Kautionsversicherung

1. Was ist eine Kautionsversicherung?

Eine Kautionsversicherung stellt Bürgschaften für Unternehmen bereit. Der Versicherer bürgt gegenüber einem Auftraggeber dafür, dass bestimmte vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen erfüllt werden.

2. Was ist der Unterschied zwischen Kautionsversicherung und Betriebshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht übernimmt versicherte Schadensersatzansprüche, wenn das Unternehmen Dritten einen Personen-, Sach- oder daraus entstehenden Vermögensschaden zufügt. Die Kautionsversicherung stellt dagegen Bürgschaften für vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen bereit.

3. Ist eine Kautionsversicherung dasselbe wie eine Bankbürgschaft?

Die Funktion ist ähnlich: Sowohl Bank als auch Versicherer können als Bürge auftreten. Eine Bankbürgschaft kann jedoch die Kreditlinie bei der Bank belasten. Eine Kautionsversicherung kann deshalb zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen.

4. Welche Bürgschaften können versichert werden?

Häufig angeboten werden Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Ausführungsbürgschaften. Je nach Anbieter können weitere Bürgschaftsarten eingeschlossen werden.

5. Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?

Sie sichert Ansprüche des Auftraggebers wegen möglicher Mängel nach Fertigstellung und Abnahme eines Auftrags. Dadurch kann ein ansonsten vorgesehener Sicherheitseinbehalt ausgezahlt werden.

6. Was ist eine Bürgschaftslinie?

Die Bürgschaftslinie ist der maximale Gesamtbetrag, bis zu dem der Versicherer gleichzeitig Bürgschaften für das Unternehmen ausstellen kann.

7. Können auch Existenzgründer eine Kautionsversicherung abschließen?

Grundsätzlich ja. Die Annahme hängt jedoch von der Bonitätsprüfung ab. Bei jungen Unternehmen können unter anderem Businessplan, Liquiditätsplanung, Auftragslage und Berufserfahrung berücksichtigt werden.

8. Zahlt die Kautionsversicherung endgültig für meinen Betrieb?

Normalerweise nicht. Wird eine Bürgschaft berechtigt in Anspruch genommen, kann der Versicherer die ausgezahlte Summe vom Unternehmen zurückfordern.

9. Wie hoch sind die Kosten einer Kautionsversicherung?

Die Kosten hängen unter anderem von der Höhe der Bürgschaftslinie, der Bonität, der Branche, den benötigten Bürgschaftsarten und möglichen Sicherheiten ab.

10. Wann wird eine Bürgschaftslinie wieder frei?

Sobald eine Bürgschaft beendet und der Versicherer wirksam aus der Haftung entlassen wurde, kann der entsprechende Betrag innerhalb der Bürgschaftslinie wieder zur Verfügung stehen.