Versicherungsschutz im Homeoffice: Wer zahlt bei Unfall, Laptop-Schaden oder Cyberangriff?

Das Arbeiten von zu Hause gehört für viele Beschäftigte und Selbstständige inzwischen zum normalen Berufsalltag. Der Arbeitsweg entfällt, Termine lassen sich flexibler organisieren und Beruf und Familie können häufig besser miteinander verbunden werden.

Doch mit dem Arbeitsplatz verlagern sich auch Risiken in die eigene Wohnung.

Was passiert, wenn Du auf dem Weg vom Schreibtisch zur Küche auf der Treppe stürzt? Wer bezahlt einen beschädigten Firmenlaptop? Ist die beruflich genutzte Technik über Deine Hausratversicherung abgesichert? Und welche Versicherung greift, wenn sensible Kundendaten verloren gehen oder ein Cyberangriff Deinen Betrieb lahmlegt?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend ist unter anderem, ob Du angestellt oder selbstständig bist, wem die beschädigten Sachen gehören und ob der Unfall oder Schaden tatsächlich mit Deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängt.

In diesem Beitrag erfährst Du, welche Versicherungen im Homeoffice wichtig sind, wo typische Versicherungslücken entstehen und was Du vor dem nächsten Schaden überprüfen solltest.


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Was bedeutet Homeoffice aus Versicherungssicht?

Im Alltag wird fast jede berufliche Tätigkeit von zu Hause als Homeoffice bezeichnet. Rechtlich und organisatorisch können jedoch unterschiedliche Arbeitsformen vorliegen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • ein dauerhaft eingerichteter häuslicher Arbeitsplatz,
  • regelmäßiges Arbeiten an bestimmten Wochentagen,
  • mobiles Arbeiten von wechselnden Orten,
  • gelegentliches Arbeiten am Küchentisch,
  • eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit in der eigenen Wohnung.

Für den Versicherungsschutz ist die genaue Bezeichnung nicht allein entscheidend. Viel wichtiger ist, welchem Zweck eine konkrete Tätigkeit im Moment des Schadens diente.

Bei einem Unfall wird beispielsweise geprüft, ob Du gerade eine berufliche Aufgabe erledigt hast oder einer privaten Tätigkeit nachgegangen bist.

Bei einem Sachschaden kommt es darauf an:

  • Wem gehört der beschädigte Gegenstand?
  • Wurde er privat oder beruflich genutzt?
  • Welche Schadenursache liegt vor?
  • In welchem Versicherungsvertrag ist der Gegenstand eingeschlossen?
  • Wurde eine berufliche oder gewerbliche Nutzung gemeldet?

Bist Du im Homeoffice gesetzlich unfallversichert?

Arbeitnehmer stehen grundsätzlich auch im Homeoffice unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach § 8 SGB VII besteht bei einer versicherten Tätigkeit im Haushalt oder an einem anderen Ort grundsätzlich Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie auf der Unternehmensstätte.

Versichert sind jedoch nicht automatisch alle Unfälle, die während Deiner Arbeitszeit in der Wohnung passieren.

Es muss ein sachlicher Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit bestehen. Entscheidend ist also nicht nur, wann der Unfall passiert, sondern vor allem, was Du gerade tun wolltest.

Ein Sturz im Wohnzimmer kann ein Arbeitsunfall sein, wenn Du dort beispielsweise einen betrieblichen Ordner holen wolltest. Derselbe Sturz kann unversichert sein, wenn Du während der Arbeitszeit private Wäsche wegbringen wolltest.

Welche Tätigkeiten im Homeoffice sind versichert?

Zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gehören zunächst die eigentlichen beruflichen Aufgaben.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Arbeit am Computer,
  • berufliche Telefonate,
  • Videokonferenzen,
  • das Bearbeiten betrieblicher Unterlagen,
  • dienstliche Besprechungen,
  • der Weg zu einem beruflich genutzten Drucker,
  • das Holen von Arbeitsmaterialien,
  • die Annahme eines Pakets mit betrieblich benötigtem Büromaterial.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nennt ausdrücklich innerhäusliche Wege, die mit der Arbeit zusammenhängen, etwa zum Drucker in einem anderen Raum oder zur Annahme betrieblich benötigter Materialien.

Beispiel: Sturz auf dem Weg zum Drucker

Du arbeitest im Dachgeschoss und druckst im Erdgeschoss einen Vertrag aus. Auf dem Weg zum Drucker stürzt Du auf der Treppe.

Da der Weg unmittelbar Deiner beruflichen Tätigkeit dient, kann ein versicherter Arbeitsunfall vorliegen.

Dokumentiere in einem solchen Fall möglichst genau:

  • zu welcher Uhrzeit der Unfall geschah,
  • welche berufliche Aufgabe Du erledigt hast,
  • wohin Du unterwegs warst,
  • ob es Zeugen gab,
  • welche Verletzungen entstanden sind.

Ist der Weg zur Küche im Homeoffice versichert?

Seit einer gesetzlichen Änderung im Jahr 2021 sind Beschäftigte im Homeoffice bei bestimmten innerhäuslichen Wegen den Beschäftigten im Betrieb weitgehend gleichgestellt.

Der Weg vom häuslichen Arbeitsplatz zur Küche, um etwas zu essen oder zu trinken zu holen, kann gesetzlich unfallversichert sein. Ebenso kann der Rückweg zum Arbeitsplatz versichert sein.

Wichtig ist die Abgrenzung:

Der Weg zur Nahrungsaufnahme kann versichert sein. Die eigentliche Nahrungsaufnahme ist dagegen grundsätzlich eine private Tätigkeit.

Beispiel: Unfall auf dem Weg zur Kaffeemaschine

Du verlässt während Deiner Arbeitszeit den Schreibtisch, um Dir in der Küche einen Kaffee zu holen. Auf dem Weg rutschst Du auf der Treppe aus und verletzt Dich.

Dieser Weg kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Verbrühst Du Dich dagegen beim privaten Kaffeetrinken, ist die Einordnung schwieriger, weil die eigentliche Nahrungsaufnahme grundsätzlich nicht versichert ist.

Entscheidend bleibt immer der konkrete Einzelfall.

Ist der Weg zur Toilette versichert?

Auch der Weg vom Arbeitsplatz zur Toilette und zurück kann im Homeoffice gesetzlich unfallversichert sein.

Der Aufenthalt auf der Toilette selbst gehört dagegen grundsätzlich zum privaten Lebensbereich. Ein Unfall innerhalb des Toilettenraums ist deshalb regelmäßig nicht versichert. Das BMAS und die DGUV unterscheiden ausdrücklich zwischen dem versicherten Weg und der unversicherten Verrichtung selbst.

Diese Abgrenzung wirkt im Alltag zunächst ungewöhnlich, entspricht aber der allgemeinen Systematik der gesetzlichen Unfallversicherung.

Was gilt auf dem Weg zur Kinderbetreuung?

Arbeitest Du im Homeoffice und bringst Dein Kind wegen Deiner beruflichen Tätigkeit zu einer Betreuungseinrichtung, kann auch dieser unmittelbare Weg versichert sein.

§ 8 SGB VII bezieht Wege ein, auf denen Kinder aus dem gemeinsamen Haushalt wegen der beruflichen Tätigkeit einer Betreuung anvertraut werden. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn die versicherte Tätigkeit am Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird.

Versichert kann beispielsweise der direkte Weg sein:

  • zur Kindertagesstätte,
  • zur Tagespflegeperson,
  • zu einer anderen geeigneten Betreuung,
  • anschließend zurück zum Homeoffice.

Private Umwege können den Versicherungsschutz unterbrechen oder ausschließen.

Verbindest Du den Weg zur Betreuung beispielsweise mit einem längeren privaten Einkauf, muss im Schadenfall genau geprüft werden, auf welchem Wegabschnitt der Unfall passiert ist.

Welche Tätigkeiten sind im Homeoffice nicht versichert?

Rein private Tätigkeiten bleiben auch während der Arbeitszeit grundsätzlich unversichert.

Dazu können gehören:

  • Wäsche aufhängen,
  • private Einkäufe,
  • Gartenarbeit,
  • Versorgung eines Haustiers,
  • private Reinigungsarbeiten,
  • das Öffnen eines privaten Pakets,
  • Zubereitung des Mittagessens für die Familie,
  • private Reparaturen,
  • Kinderbetreuung ohne unmittelbaren beruflichen Wegebezug.

Das BMAS nennt als Beispiel die Annahme eines privaten Pakets. Auch wenn sie während der Arbeitszeit erfolgt, besteht kein Arbeitsbezug und damit grundsätzlich kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Beispiel: Sturz beim Wäscheaufhängen

Du unterbrichst Deine Arbeit kurz, um Wäsche in den Keller zu bringen. Dabei stürzt Du auf der Treppe.

Der Unfall ereignet sich zwar während Deiner Arbeitszeit, der Weg dient aber einer privaten Tätigkeit. Daher liegt normalerweise kein Arbeitsunfall vor.

Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung?

Wird ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt, kann die gesetzliche Unfallversicherung umfangreiche Leistungen erbringen.

Dazu gehören je nach Fall beispielsweise:

  • medizinische Behandlung,
  • Rehabilitation,
  • Verletztengeld,
  • berufliche Wiedereingliederung,
  • Umschulung,
  • Anpassung des Arbeitsplatzes,
  • Unfallrente bei dauerhaften Gesundheitsschäden,
  • Hinterbliebenenleistungen.

Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt grundsätzlich Gesundheitsschäden, nicht jedoch gewöhnliche Sachschäden. Beschädigte Kleidung, ein privater Schreibtisch oder ein heruntergefallener Laptop werden daher normalerweise nicht allein deshalb ersetzt, weil ein Arbeitsunfall vorliegt. Ausnahmen können unter anderem beschädigte Hilfsmittel wie eine Brille betreffen.

Wie meldest Du einen Arbeitsunfall im Homeoffice?

Ein Unfall im Homeoffice sollte nicht wie ein normaler Freizeitunfall behandelt werden, wenn er mit Deiner Arbeit zusammenhängt.

Informiere möglichst schnell:

  • Deinen Arbeitgeber,
  • die zuständige Führungskraft,
  • gegebenenfalls die Personalabteilung,
  • bei entsprechender Schwere einen Durchgangsarzt.

Beschreibe den Ablauf so genau wie möglich. Besonders wichtig ist, welcher Zweck hinter dem Weg oder der Tätigkeit stand.

Notiere:

  • Datum und Uhrzeit,
  • Ort des Unfalls,
  • konkrete berufliche Aufgabe,
  • geplantes Ziel des Weges,
  • mögliche Zeugen,
  • Verletzungen,
  • Erstbehandlung.

Arbeitgeber müssen bestimmte meldepflichtige Arbeitsunfälle beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen.

Auch kleinere Unfälle sollten intern dokumentiert werden, insbesondere wenn spätere Beschwerden nicht ausgeschlossen werden können.

Was gilt für Selbstständige im Homeoffice?

Selbstständige sind nicht automatisch in jedem Fall gesetzlich unfallversichert.

Bestimmte Berufsgruppen können kraft Gesetzes oder aufgrund der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers versichert sein. Andere Unternehmer können sich freiwillig versichern. Das BMAS weist darauf hin, dass Unternehmer eine freiwillige Absicherung nutzen können, wenn keine gesetzliche Pflichtversicherung besteht.

Arbeitest Du selbstständig von zu Hause, solltest Du prüfen:

  • Besteht eine Pflichtversicherung?
  • Ist eine freiwillige Unternehmerversicherung möglich?
  • Wie hoch sind die versicherten Leistungen?
  • Benötigst Du zusätzlich eine private Unfallversicherung?
  • Ist Dein Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit abgesichert?

Die private Unfallversicherung ersetzt allerdings keine Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherung. Sie leistet nur im Rahmen der vereinbarten Bedingungen bei unfallbedingten Folgen.

Wer zahlt, wenn der Firmenlaptop beschädigt wird?

Ein Firmenlaptop gehört normalerweise dem Arbeitgeber. Wird er im Homeoffice beschädigt, entscheidet nicht automatisch Deine private Hausrat- oder Haftpflichtversicherung über den Schaden.

Zunächst ist zu prüfen:

  • Wie ist der Schaden entstanden?
  • Wer hat ihn verursacht?
  • Wurde das Gerät vertragsgemäß genutzt?
  • War der Schaden leicht, normal oder besonders schwer fahrlässig?
  • Besteht eine Elektronikversicherung des Arbeitgebers?
  • Sind mobile Arbeitsgeräte über die betriebliche Inhaltsversicherung abgesichert?

Beispiel: Kaffee über den Firmenlaptop

Du stößt während der Arbeit versehentlich eine Tasse Kaffee um. Die Flüssigkeit läuft über den dienstlichen Laptop.

Der Arbeitgeber sollte zunächst informiert werden. Eigenmächtige Reparaturen oder die Entsorgung des Geräts sind nicht sinnvoll.

Ob Du persönlich für den Schaden aufkommen musst, hängt von den konkreten Umständen und den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung ab. Nicht jedes berufliche Missgeschick führt automatisch zu einer vollständigen persönlichen Haftung.

Eine private Haftpflichtversicherung schließt Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Schäden aus beruflicher Tätigkeit häufig aus oder begrenzt sie. Deshalb solltest Du Dich nicht darauf verlassen, dass Deine Privathaftpflicht automatisch zahlt.

Zahlt die Hausratversicherung für berufliche Technik?

Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich den privaten Hausrat gegen die vereinbarten Gefahren, beispielsweise:

  • Feuer,
  • Leitungswasser,
  • Sturm und Hagel,
  • Einbruchdiebstahl,
  • gegebenenfalls Elementarschäden.

Ob beruflich genutzte Gegenstände eingeschlossen sind, hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

Unterschieden werden muss zwischen:

  1. Deinem eigenen privat angeschafften Computer, den Du auch beruflich nutzt,
  2. Gegenständen Deines Arbeitgebers,
  3. Betriebseinrichtung eines Selbstständigen,
  4. Waren oder Vorräten,
  5. rein gewerblich genutzter Technik.

Ein privat angeschaffter Laptop kann als Hausrat versichert sein, wenn er durch eine vereinbarte Gefahr beschädigt wird. Ein technischer Defekt oder ein versehentliches Fallenlassen ist über eine normale Hausratversicherung jedoch grundsätzlich nicht automatisch versichert.

Fremdes Eigentum kann in manchen Tarifen mitversichert sein, allerdings oft nur unter bestimmten Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.

Brauchen Selbstständige eine gewerbliche Inhaltsversicherung?

Nutzt Du Deine Wohnung gleichzeitig als Unternehmensstandort, reicht eine private Hausratversicherung häufig nicht aus.

Eine gewerbliche Inhaltsversicherung kann unter anderem schützen:

  • Büroausstattung,
  • Computer und Server,
  • technische Geräte,
  • Werkzeuge,
  • Maschinen,
  • Waren und Vorräte,
  • Geschäftsunterlagen,
  • fremdes Eigentum,
  • Betriebseinrichtung.

Besonders wichtig ist eine klare Trennung zwischen privatem Hausrat und gewerblichen Werten.

Ein Beispiel:

Du betreibst einen Onlinehandel aus dem eigenen Haus und lagerst Waren im Keller. Nach einem Leitungswasserschaden werden Waren im Wert von 25.000 Euro zerstört.

Eine private Hausratversicherung muss gewerbliche Warenbestände nicht automatisch ersetzen. Ohne passenden gewerblichen Versicherungsschutz kann eine erhebliche finanzielle Lücke entstehen.

Muss die berufliche Nutzung der Wohnung gemeldet werden?

Eine gelegentliche Bürotätigkeit ohne Kundenverkehr und ohne größere gewerbliche Werte ist versicherungstechnisch anders zu bewerten als ein vollständig eingerichteter Gewerbebetrieb.

Eine Meldung kann besonders wichtig sein, wenn Du:

  • Kunden oder Patienten empfängst,
  • Mitarbeiter beschäftigst,
  • Waren lagerst,
  • Maschinen oder Werkzeuge nutzt,
  • größere Mengen technischer Geräte besitzt,
  • leicht entzündliche Stoffe lagerst,
  • Räume baulich veränderst,
  • ein Firmenschild anbringst,
  • eine selbstständige Tätigkeit dauerhaft ausübst.

Die gewerbliche Nutzung kann sowohl für die Hausrat- als auch für die Wohngebäudeversicherung relevant sein.

Informiere Deinen Versicherer oder Makler rechtzeitig, damit geprüft werden kann, ob eine Gefahrerhöhung, Nutzungsänderung oder ein zusätzlicher Versicherungsschutz vorliegt.

Was gilt bei Kundenbesuchen im Homeoffice?

Empfängst Du Kunden, Geschäftspartner oder Patienten in Deiner Wohnung, entstehen zusätzliche Haftungsrisiken.

Ein Kunde könnte beispielsweise:

  • auf einer Treppe stürzen,
  • über ein Kabel fallen,
  • sich an einer beschädigten Einrichtung verletzen,
  • durch herabfallende Gegenstände geschädigt werden.

Eine private Haftpflichtversicherung ist für betriebliche oder berufliche Haftungsrisiken normalerweise nicht der richtige Vertrag.

Je nach Tätigkeit benötigst Du möglicherweise:

  • eine Betriebshaftpflichtversicherung,
  • eine Berufshaftpflichtversicherung,
  • eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung,
  • eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht,
  • besondere Erweiterungen für Behandlungs- oder Beratungsrisiken.

Besonders beratende Berufe können reine Vermögensschäden verursachen. Ein Kunde erleidet dann keinen Personen- oder Sachschaden, sondern einen finanziellen Nachteil aufgrund eines Beratungsfehlers.

Was passiert bei einem Einbruch im Homeoffice?

Werden bei einem Einbruch sowohl private als auch berufliche Gegenstände gestohlen, können mehrere Versicherungen betroffen sein.

Möglicherweise zuständig sind:

  • Hausratversicherung,
  • gewerbliche Inhaltsversicherung,
  • Elektronikversicherung,
  • Versicherung des Arbeitgebers,
  • Cyberversicherung bei Datenverlust.

Nach einem Einbruch solltest Du:

  1. nichts unnötig verändern,
  2. sofort die Polizei informieren,
  3. eine Liste gestohlener Sachen erstellen,
  4. Fotos von Einbruchspuren anfertigen,
  5. Arbeitgeber und Versicherer benachrichtigen,
  6. Zugangsdaten und Passwörter ändern,
  7. gegebenenfalls Geräte sperren lassen,
  8. Datenschutzverantwortliche informieren.

Befanden sich personenbezogene Daten auf einem gestohlenen Gerät, kann zusätzlich eine Datenschutzverletzung vorliegen.

Cyberrisiken im Homeoffice

Homeoffice bedeutet häufig, dass Unternehmensdaten außerhalb des betrieblichen Netzwerks verarbeitet werden.

Typische Risiken sind:

  • Phishing-Mails,
  • Schadsoftware,
  • Ransomware,
  • unsichere WLAN-Verbindungen,
  • Verlust eines Laptops,
  • gestohlene Zugangsdaten,
  • private Nutzung dienstlicher Geräte,
  • ungesicherte Cloud-Dienste,
  • manipulierte Rechnungen,
  • versehentliche Übermittlung sensibler Daten.

Für Arbeitnehmer liegt die organisatorische Verantwortung für IT-Sicherheit in erster Linie beim Unternehmen. Beschäftigte müssen jedoch betriebliche Vorgaben beachten.

Selbstständige tragen das Cyberrisiko ihres Betriebs weitgehend selbst.

Eine Cyberversicherung kann je nach Vertrag Kosten übernehmen für:

  • IT-Forensik,
  • Datenwiederherstellung,
  • Krisenmanagement,
  • Betriebsunterbrechung,
  • Datenschutzberatung,
  • Benachrichtigung Betroffener,
  • Haftpflichtansprüche,
  • Wiederherstellung von Systemen.

Sie ersetzt jedoch keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen.

Welche Sicherheitsmaßnahmen sind im Homeoffice wichtig?

Die DGUV weist darauf hin, dass auch beim mobilen Arbeiten sichere und gesunde Arbeitsbedingungen erforderlich sind. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, geeignete Arbeitsmittel und klare Kommunikationsregeln bleiben auch außerhalb der Betriebsstätte wichtig.

Praktische Maßnahmen sind:

  • abschließbare Aufbewahrung sensibler Unterlagen,
  • starke und unterschiedliche Passwörter,
  • Mehrfaktor-Authentifizierung,
  • verschlüsselte Geräte,
  • regelmäßige Updates,
  • automatische Datensicherungen,
  • sichere VPN-Verbindung,
  • Trennung privater und dienstlicher Daten,
  • Sichtschutz vor Fenstern und Mitbewohnern,
  • Sperren des Bildschirms bei Abwesenheit,
  • sichere Entsorgung vertraulicher Dokumente.

Dienstliche Geräte sollten nicht ohne Freigabe von anderen Familienmitgliedern genutzt werden.

Privathaftpflicht im Homeoffice

Die Privathaftpflicht schützt Dich vor gesetzlichen Schadensersatzansprüchen aus Deinem privaten Lebensbereich.

Bei Schäden im Zusammenhang mit einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit kann sie jedoch ausgeschlossen sein.

Beispiele:

  • Du beschädigst im privaten Alltag versehentlich den Laptop eines Freundes: möglicherweise Privathaftpflicht.
  • Du beschädigst bei Deiner beruflichen Tätigkeit einen Laptop eines Kunden: möglicherweise Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht.
  • Du verursachst durch eine fehlerhafte Beratung einen finanziellen Schaden: möglicherweise Vermögensschadenhaftpflicht.
  • Du beschädigst den Firmenlaptop Deines Arbeitgebers: gesonderte Prüfung erforderlich.

Die Grenze zwischen privater und beruflicher Tätigkeit sollte nicht unterschätzt werden.

Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht

Besonders für beratende, planende und verwaltende Berufe kann eine Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar sein.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Versicherungsmakler,
  • Unternehmensberater,
  • IT-Dienstleister,
  • Coaches,
  • Gutachter,
  • Architekten,
  • Ingenieure,
  • Rechtsanwälte,
  • Steuerberater,
  • Heilberufe.

Ein Beratungs- oder Planungsfehler kann hohe finanzielle Schäden verursachen, obwohl keine Person verletzt und keine Sache beschädigt wurde.

Eine passende Vermögensschadenhaftpflicht kann berechtigte Ansprüche bezahlen und unberechtigte Ansprüche abwehren.

Ob die Tätigkeit aus einem eigenen Büro oder aus dem Homeoffice ausgeübt wird, ändert an diesem beruflichen Haftungsrisiko grundsätzlich nichts.

Betriebsunterbrechung im Homeoffice

Auch ein kleiner Betrieb im Homeoffice kann nach einem Schaden vollständig stillstehen.

Beispiele:

  • Ein Brand zerstört Büro und Technik.
  • Ein Leitungswasserschaden macht den Arbeitsraum unbenutzbar.
  • Ein Cyberangriff blockiert alle Kundendaten.
  • Nach einem Einbruch fehlen Computer und Geschäftsunterlagen.
  • Ein Stromschaden zerstört zentrale Technik.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann je nach Vertragsgestaltung fortlaufende Kosten und entgangenen Betriebsgewinn ersetzen.

Dazu können gehören:

  • Miete,
  • Leasingraten,
  • Gehälter,
  • Finanzierungskosten,
  • Versicherungsbeiträge,
  • entgangener Gewinn,
  • Mehrkosten für Ersatzräume.

Eine private Hausratversicherung übernimmt solche betrieblichen Ertragsausfälle normalerweise nicht.

Private Unfallversicherung als Ergänzung

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei versicherten beruflichen Tätigkeiten und Wegen.

Ein Großteil aller Unfälle passiert jedoch im privaten Bereich.

Eine private Unfallversicherung kann rund um die Uhr und weltweit leisten, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt. Der Leistungsumfang hängt vom Vertrag ab.

Mögliche Leistungen sind:

  • Invaliditätsleistung,
  • Unfallrente,
  • Übergangsleistung,
  • Tagegeld,
  • Krankenhaustagegeld,
  • Kosten für Umbauten,
  • Assistance-Leistungen.

Sie ersetzt allerdings weder das Einkommen bei einer Krankheit noch automatisch die Arbeitskraftabsicherung.

Für diesen Zweck können Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeld oder bei Selbstständigen eine passende Betriebsausfallabsicherung wichtiger sein.

Berufsunfähigkeitsversicherung im Homeoffice

Auch wer überwiegend am Schreibtisch arbeitet, kann berufsunfähig werden.

Ursachen können sein:

  • psychische Erkrankungen,
  • Rücken- und Gelenkbeschwerden,
  • neurologische Erkrankungen,
  • Krebs,
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
  • Unfallfolgen.

Die gesetzliche Unfallversicherung hilft nur bei anerkannten Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann dagegen unabhängig davon leisten, ob die Ursache beruflich oder privat entstanden ist, sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Homeoffice macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb nicht überflüssig.

Arbeitszimmer und Wohngebäudeversicherung

Nutzt Du einen Raum überwiegend beruflich, bleibt er grundsätzlich Teil des Gebäudes. Trotzdem kann die Art der Nutzung für den Versicherer relevant sein.

Besonders melden solltest Du:

  • umfangreiche gewerbliche Nutzung,
  • Kundenverkehr,
  • Lagerhaltung,
  • Mitarbeiter im Gebäude,
  • technische Anlagen,
  • bauliche Veränderungen,
  • erhöhte Brand- oder Einbruchrisiken.

Bei Mietwohnungen sollte zusätzlich geprüft werden, ob die gewerbliche Nutzung mietvertraglich zulässig ist.

Ergonomie und Gesundheitsschutz

Versicherungsschutz beginnt nicht erst nach einem Unfall. Ein guter Arbeitsplatz soll Schäden möglichst verhindern.

Achte auf:

  • ausreichend großen Schreibtisch,
  • geeigneten Bürostuhl,
  • richtige Bildschirmhöhe,
  • gute Beleuchtung,
  • sichere Kabelführung,
  • regelmäßige Bewegung,
  • Pausen,
  • ausreichende Belüftung,
  • klare Arbeitszeiten.

Die DGUV betont, dass angemessene und sichere Arbeitsmittel, Unterweisung und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten auch bei mobiler Büroarbeit wichtig sind.

Lose Kabel, ungeeignete Mehrfachsteckdosen oder instabile Möbel erhöhen nicht nur die Unfallgefahr, sondern können auch Brände und Sachschäden verursachen.

Was sollten Arbeitgeber beim Homeoffice beachten?

Arbeitgeber sollten klare Regelungen schaffen zu:

  • Arbeitszeiten,
  • Erreichbarkeit,
  • Datenschutz,
  • Nutzung dienstlicher Geräte,
  • IT-Sicherheit,
  • Unfallmeldung,
  • Ausstattung,
  • Kostentragung,
  • privaten Mitnutzern,
  • Rückgabe von Arbeitsmitteln.

Zudem sollte dokumentiert werden, welche Arbeitsmittel überlassen wurden und in welchem Zustand sie sich befinden.

Für hochwertige Technik kann eine betriebliche Elektronik- oder Inhaltsversicherung sinnvoll sein, die auch mobile Nutzung und Homeoffice-Arbeitsplätze berücksichtigt.

Checkliste: Diese Versicherungen solltest Du prüfen

Als Arbeitnehmer

Prüfe insbesondere:

  • gesetzlichen Unfallversicherungsschutz,
  • private Haftpflichtversicherung,
  • private Unfallversicherung,
  • Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • Hausratversicherung,
  • Rechtsschutzversicherung,
  • Absicherung dienstlicher Geräte durch den Arbeitgeber.

Als Selbstständiger

Zusätzlich relevant sein können:

  • Betriebshaftpflicht,
  • Berufshaftpflicht,
  • Vermögensschadenhaftpflicht,
  • gewerbliche Inhaltsversicherung,
  • Elektronikversicherung,
  • Cyberversicherung,
  • Betriebsunterbrechungsversicherung,
  • Krankentagegeld,
  • freiwillige gesetzliche Unfallversicherung.

Was solltest Du Deinem Versicherer melden?

Eine Information ist insbesondere sinnvoll, wenn:

  • Du dauerhaft selbstständig von zu Hause arbeitest,
  • Kunden oder Patienten empfängst,
  • Waren oder fremde Sachen lagerst,
  • hochwertige Betriebstechnik vorhanden ist,
  • ein Raum baulich verändert wurde,
  • Mitarbeiter in Deiner Wohnung arbeiten,
  • Deine Tätigkeit ein erhöhtes Haftungs- oder Brandrisiko verursacht,
  • sich die Nutzung des Gebäudes wesentlich verändert.

Lass Dir schriftlich bestätigen, welche privaten und gewerblichen Gegenstände versichert sind.

Fazit: Homeoffice braucht mehr als WLAN und einen Schreibtisch

Beschäftigte sind auch im Homeoffice gesetzlich unfallversichert. Der Schutz gilt aber nicht pauschal für jeden Unfall in der Wohnung.

Entscheidend ist der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Der Weg zum Drucker, zur Küche oder zur Toilette kann versichert sein. Private Tätigkeiten wie Wäschewaschen, Gartenarbeit oder die Annahme eines privaten Pakets bleiben dagegen grundsätzlich unversichert.

Auch bei Sachschäden muss genau unterschieden werden:

  • Die Hausratversicherung schützt nicht automatisch gewerbliche Waren und Betriebseinrichtung.
  • Die Privathaftpflicht ist nicht für jedes berufliche Haftungsrisiko zuständig.
  • Ein Firmenlaptop gehört nicht automatisch zum privaten Hausrat.
  • Selbstständige benötigen häufig zusätzliche gewerbliche Versicherungen.
  • Cyberrisiken können einen Betrieb vollständig lahmlegen.

Arbeitnehmer sollten mit ihrem Arbeitgeber klären, wie dienstliche Technik, Datenschutz und Unfallmeldungen geregelt sind.

Selbstständige sollten ihren Homeoffice-Arbeitsplatz wie einen kleinen Betriebsstandort betrachten. Denn ein Brand, Wasserschaden, Einbruch oder Cyberangriff kann auch in der eigenen Wohnung erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

FAQ zum Versicherungsschutz im Homeoffice

1. Bin ich im Homeoffice gesetzlich unfallversichert?

Ja, als Beschäftigter grundsätzlich schon. Der Unfall muss jedoch mit Deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.

2. Ist jeder Unfall während der Arbeitszeit ein Arbeitsunfall?

Nein. Private Tätigkeiten bleiben auch während der Arbeitszeit grundsätzlich unversichert.

3. Ist der Weg zur Küche im Homeoffice versichert?

Der Weg, um während der Arbeit etwas zu essen oder zu trinken zu holen, kann versichert sein. Die eigentliche Nahrungsaufnahme ist dagegen grundsätzlich privat.

4. Ist der Weg zur Toilette versichert?

Der Hin- und Rückweg kann versichert sein. Der Aufenthalt auf der Toilette selbst ist grundsätzlich nicht geschützt.

5. Bin ich beim Abholen meines Kindes versichert?

Der unmittelbare Weg zu einer Betreuungseinrichtung kann versichert sein, wenn die Betreuung wegen Deiner beruflichen Tätigkeit notwendig ist.

6. Ist ein Sturz auf der Treppe automatisch ein Arbeitsunfall?

Nein. Entscheidend ist, welchem Zweck der Weg diente. Der Weg zum Drucker kann beruflich sein, der Weg zur privaten Waschmaschine dagegen nicht.

7. Wer meldet einen Arbeitsunfall im Homeoffice?

Du solltest den Arbeitgeber sofort informieren. Bei einem meldepflichtigen Unfall erstattet der Arbeitgeber die Unfallanzeige beim zuständigen Unfallversicherungsträger.

8. Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung für einen beschädigten Laptop?

Normalerweise nicht. Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt in erster Linie Gesundheitsschäden und keine gewöhnlichen Sachschäden.

9. Muss ich einen beschädigten Firmenlaptop selbst bezahlen?

Nicht automatisch. Entscheidend sind Schadenhergang, Verschulden, betriebliche Regelungen und mögliche Versicherungen des Arbeitgebers.

10. Zahlt meine Privathaftpflicht für den Firmenlaptop?

Das ist häufig ausgeschlossen oder eingeschränkt, weil es sich um eine Sache des Arbeitgebers und einen beruflichen Zusammenhang handelt. Die Bedingungen müssen geprüft werden.

11. Ist mein eigener Laptop über die Hausratversicherung geschützt?

Bei versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl kann Schutz bestehen. Technische Defekte oder Fallenlassen sind normalerweise nicht automatisch versichert.

12. Sind Sachen meines Arbeitgebers über meine Hausratversicherung versichert?

Fremdes Eigentum kann je nach Tarif eingeschlossen sein. Ob dies auch für beruflich überlassene Geräte gilt, muss ausdrücklich geprüft werden.

13. Brauche ich als Selbstständiger eine Inhaltsversicherung?

Das ist häufig sinnvoll, wenn Du wertvolle Betriebseinrichtung, Waren, Werkzeuge oder Technik zu Hause aufbewahrst.

14. Muss ich mein Homeoffice der Hausratversicherung melden?

Eine gelegentliche Tätigkeit ist anders zu bewerten als ein dauerhaftes Gewerbe. Bei Kundenverkehr, Lagerhaltung oder umfangreicher Betriebsausstattung solltest Du den Versicherer informieren.

15. Muss ich die berufliche Nutzung der Wohngebäudeversicherung melden?

Bei einer wesentlichen Nutzungsänderung, baulichen Veränderungen oder erhöhten Risiken kann eine Meldung erforderlich sein.

16. Was passiert, wenn ein Kunde in meinem Homeoffice stürzt?

Ein betrieblicher Haftpflichtfall kann vorliegen. Eine private Haftpflichtversicherung ist für berufliche Risiken häufig nicht zuständig.

17. Welche Haftpflichtversicherung brauchen Selbstständige?

Je nach Tätigkeit kommen Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht infrage.

18. Ist ein Cyberangriff über die Hausratversicherung versichert?

Eine normale Hausratversicherung deckt betriebliche Cyberfolgen normalerweise nicht umfassend. Dafür kann eine Cyberversicherung erforderlich sein.

19. Was leistet eine Cyberversicherung?

Je nach Vertrag kann sie unter anderem IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung und Haftpflichtansprüche absichern.

20. Sind Selbstständige gesetzlich unfallversichert?

Nicht immer automatisch. Je nach Beruf besteht eine Pflichtversicherung oder die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.

21. Reicht eine private Unfallversicherung für Selbstständige aus?

Sie kann eine Ergänzung sein, ersetzt jedoch weder Krankentagegeld noch Berufsunfähigkeits- oder Betriebsausfallabsicherung.

22. Zahlt die private Unfallversicherung auch bei privaten Unfällen?

Grundsätzlich kann sie rund um die Uhr leisten, sofern der Unfall und seine Folgen unter die vereinbarten Bedingungen fallen.

23. Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung im Homeoffice wichtig?

Ja. Auch Bürotätigkeiten können durch Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden.

24. Sind Waren im Keller über die Hausratversicherung geschützt?

Gewerbliche Waren sind nicht automatisch privater Hausrat. Hier kann eine gewerbliche Inhaltsversicherung notwendig sein.

25. Was muss ich nach einem Einbruch im Homeoffice tun?

Informiere Polizei, Arbeitgeber und Versicherer. Sperre betroffene Geräte und Zugänge und prüfe, ob personenbezogene Daten betroffen sind.

26. Darf meine Familie meinen Firmenlaptop nutzen?

Nur wenn der Arbeitgeber dies erlaubt. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen ist eine private Mitnutzung häufig untersagt.

27. Wer bezahlt Schäden durch ein Kind am Firmenlaptop?

Das hängt von der Haftung des Kindes, der Aufsichtspflicht, den Versicherungsbedingungen und der Absicherung des Arbeitgebers ab.

28. Was ist bei mehreren Versicherungen zu beachten?

Hausrat-, Inhalts-, Elektronik- und Cyberversicherung können sich überschneiden. Der Schaden sollte allen möglicherweise zuständigen Versicherern gemeldet werden, ohne doppelte Entschädigung zu verlangen.

29. Welche Unterlagen sollte ich im Homeoffice dokumentieren?

Dokumentiere überlassene Arbeitsmittel, Seriennummern, Kaufbelege, betriebliche Vereinbarungen und den Wert eigener Betriebseinrichtung.

30. Wann sollte ich meinen Versicherungsschutz überprüfen?

Spätestens bei dauerhafter Homeoffice-Nutzung, Beginn einer Selbstständigkeit, Kundenverkehr, Anschaffung teurer Technik oder Lagerung von Waren.