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Erbschaft

Das Thema Erbschaft ist oft mit vielen Unsicherheiten verbunden, weil es ein sehr umfangreiches und stellenweise auch ein kompliziertes Thema ist.

Was heißt erben überhaupt?

Wenn ein Mensch stirbt so vererbt er sowohl sein Vermögen als auch seine Verbindlichkeiten an den Erben. Der Erbe rutscht sozusagen in die Rechtsposition des Toten.

Wer kann erben?

Zunächst einmal gilt die gewillkürte Erbfolge, das heißt das Testament, wenn es eins gibt. In 80% der Fälle liegt aber im Todesfall kein Testament vor, sodass die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt.

Dabei ist erstmal die Frage ob der Verstorbene verheiratet war und wenn ja, in welchem Güterstand. Der einfacher halber beschäftigen wir uns im folgenden nur mit der Zugewinngemeinschaft, der Form der Ehe, die ohne sonstige Angaben automatisch als Modell gilt.

Danach schaut man welche Verwandten es gibt.

Die Erbordnung

1.Ordnung sind Abkömmlinge des Erblassers d.h. Kinder, Enkelkinder etc. des Verstorbenen.

2.Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge d.h. Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten

3.Ordnung sind die Großeltern des Erblasser und deren Abkömmlinge d.h. Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen

Es gibt auch noch weitere Ordnungen, der Staat versucht die Erben ausfindig zu machen, egal wie weit der Verwandtschaftsgrad entfernt ist, sollte er keine Erben finden, so tritt der Staat das Erbe an.

Erben mehrere Menschen gleichzeitig?

Ein Verwandter erbt nicht, wenn ein Verwandter vorhergehender Ordnung vorhanden ist. Meint: Ein Kind des Erblassers schließt das von ihm stammende Enkelkind aus. Ein Bruder schließt den von ihm stammenden Neffen aus. Hat man einen Erben der 1. Ordnung ( Kind, Enkelkind) , schließt das den Erben der 2. Ordnung (Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten) aus.

Bei Ehepartnern sieht das etwas anders aus. Angenommen der Ehemann stirbt, das Paar hat keine Kinder aber die Mutter des Ehemanns lebt noch, so erbt die Ehefrau 3/4 und die Mutter 1/4.

Anderes Beispiel: Ein Ehepaar hat 2 Kinder, die Ehefrau verstirbt, beide Kinder sind erwachsen. Als Vermögen ist das Eigenheim relevant. Es liegt kein Testament vor. So erbt die Ehefrau die Hälfte der Immobilie, die Kinder je ein Viertel. Besteht eins der Kinder jetzt auf die Auszahlung, so muss die Ehefrau die Immobilie im schlimmsten Fall verkaufen um das Kind auszahlen zu können.

Es erben auch minderjährige Kinder und in diesem Fall hat das Familiengericht die Verfügungsgewalt über den Erbteil des Kindes. Auch in diesem Fall wäre der hinterbliebene Ehepartner nicht frei in seiner Entscheidung z.B über die Immobilie.

Möchte man so ein Szenario vermeiden ist es sinnvoll ein Testament aufzusetzen, indem man zum Beispiel den Ehepartner als Alleinerben einsetzt. Damit verhindert man zwar nicht gänzlich die Ansprüche der nahen Angehörigen, weil es immer einen Pflichtteil am Erbe gibt. Aber man kann den Verlust des Eigenheims damit verhindern.

Wie kann ich mein Erbe vorab klären?

Erstmal gilt als Erbe kann jedermann eingesetzt werden, auch minderjährige und gemeinnützige Organisationen. Allerdings keine Haustiere.

Dabei gilt aber auch, dass nahen Angehörigen, die durch ein Testament übergangen werden, Pflichtteilsansprüche zustehen. Dieser ist immer die Hälfte der Höhe des gesetzlichen Anspruches.

Beispiel: Der Vater setzt den Sohn als Alleinerben ein, die Tochter wird somit übergangen und erhält, statt der Hälfte des Erbes , ein Viertel des Erbes als Pflichtanteil.

Es gibt verschiedene Arten der gewillkürten Erbfolge:

1.Das Einzeltestament

Das Einzeltestament kann ich zuhause selbst aufsetzen. Wichtig dabei ist es die formellen Anforderungen einzuhalten. Es gilt, dass das Testament komplett handschriftlich verfasst sein muss, ein maschineller Text, der nur unterschrieben ist, gilt nicht. Ort und Datum sollten angegeben sein und es gilt immer das letzte Einzeltestament, das geschrieben wurde. Der Vorteil ist: Es kostet kein Geld. Nachteil: Es können juristische Fehler vorhanden sein oder das Testament wird nach dem Ableben nicht gefunden oder „verschwindet“.

Man kann aber auch ein Einzeltestament beim Amtsgericht hinterlegen lassen.

2. das notarielle Einzeltestament:

Vorteil ist: Um die Formalitäten kümmert sich der Notar, es ist klar und sicher und ersetzt auch den Erbschein. Nachteil: Der Notar kostet abhängig vom Vermögen.

Weiterer Vorteil ist, dass der Erbschein ersetzt wird. Heißt das die Hinterbliebenen zeitnah auf das Erbe zugreifen können.

3.das gemeinschaftliche Testament: (oft auch Berliner Testament)

Das gemeinschaftliche Testament kann auch sowohl privatschriftlich als auch notariell aufgesetzt werden. Aufsetzen kann ein solches Testament nur ein Ehepaar. Das gemeinschaftliche Testament kann nur gemeinsam verändert werden, heißt also das nach dem Versterben des Ehepartners keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden können.

Vorteil ist, dass meistens der Ehepartner der alleinige Erbe ist und erst im Todesfall des zweiten Ehepartners die Kinder als Erben eintreten. Nachteil ist die Bindungsfalle, das Testament bleibt nach dem Tod des ersten Ehepartners gebunden. Der zweite Nachteil ist ein Steuernachteil, weil das Kind pro Elternteil eigentlich einen Freibetrag von 400.000€ hat. Erbt es nach Berliner Testament erst nach dem Tod des zweiten Elternteils, so hat es nicht zweimal den Freibetrag, also insgesamt ein steuerfreies Erbe von 800.000 €, sondern nur 400.000€.

3.der Erbvertrag:

Der Erbvertrag ist generell nur notariell möglich. In der Wirkung ähnlich wie das gemeinschaftliche Testament, allerdings darf er mit Dritten aufgesetzt werden.

Muss man Steuern zahlen auf ein Erbe?

Auch auf das Erbe sind Steuern zu entrichten, dabei ist entscheidend, wir nah das Verwandtschaftsverhältnis ist.

Man hat einen Freibetrag auf das Erbe und der Betrag der darüber hinausgeht, ist dann zu versteuern.

Der Freibetrag ist für den Ehepartner mit 500.000€ am höchsten, danach folgen Kinder oder Stiefkinder mit einem Freibetrag von 400.000€. Enkel dürfen bis 200.000€ steuerfrei erben, Eltern und Großeltern bis 100.000€. Sonstige Erben haben einen Betrag bis 20.000€ steuerfrei.

Die Steuerlast über diesem Freibetrag liegt bei 7% bis 50%, abhängig von den Steuerklassen und Steuersätzen.

Interessant ist auch, dass man bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen die Steuerlast der Erben vermindern kann. Dazu am besten einmal mit einem Steuerberater sprechen, wenn der zukünftige Erblasser ein großes Vermögen hat.

In vergangenen Jahr gab es im Bezug auf das Erben einer Immobilie Änderungen.

Was hat Pflege mit dem Erbe zu tun?

Heute schon sind die Hälfte der Männer und 3/4 der Frauen Pflegefälle zum Todeszeitpunkt. Die Kosten werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung nur zu einem geringen Teil aufgefangen. Der Rest schröpft das eigene Vermögen.

Dagegen kann man mit einem Pflegevorsorgevertrag vorsorgen.

Solltest du Fragen haben oder eine Beratung wünschen, melde dich gerne bei uns!




Sterbegeldversicherung- Schonvermögen?

Am 1. April 2017 wurde der Vermögensfreibetrag für Personen, die Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen, erhöht. Dies bedeutet eine Steigerung von bisher 2.600 Euro auf nunmehr 5.000 Euro. Diese Neuregelung betrifft grundsätzlich Personen, die Leistungen gemäß dem Sozialgesetzbuch beziehen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese erhöhte Freigrenze nicht nur für alleinstehende Menschen gilt, sondern auch für Ehe- und Lebenspartner sowie minderjährige Einzelpersonen, die alleine leben.

Schonvermögen – was ist das?

Das Schonvermögen ist kurz gesagt, das Vermögen, dass nicht angetastet werden darf, wenn es zu Unterhaltsverpflichtungen oder anderen Ansprüchen z.B. Bürgergeld kommt. Heißt Schonvermögen ist der Überbegriff für die Vermögenswerte, die geschont werden und unangetastet bleiben. Rechtsgrundlagen sind das zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) für Sozialhilfeleistungen, zum Beispiel die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter sowie die Erwerbsminderung, und das zweite Sozialgesetzbuch (SGB II).

Mehr Vermögen als die 5000 Euro?

Allerdings besteht nur Anspruch , wenn der Anspruchssteller nicht über mehr Vermögen verfügt, als die Grenze des Schonvermögens. Grundsätzlich sind die Regelungen zum Schonvermögen sehr kompliziert, wobei die Grenzen auch vom Alter abhängig sind. Der zum 1.04.2017 angehobene Freibetrag für Vermögen wird gesondert berücksichtigt und erhöht die Freigrenze für Sozialleistungen.

Sterbegeld = Schonvermögen?

Die Frage die sich stellt ist, ob das angesparte Geld in einer Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen gehört oder zwingend aufgebraucht werden muss, bevor Anrecht auf Sozialleistungen besteht.

Hintergrund: die Leistungsträger versuchen immer häufiger auch auf die Sterbegeldversicherungen der Antragssteller zuzugreifen. Wie bereits erwähnt, wurde das Schonvermögen seit dem 1. April 2017 auf 5.000 Euro angehoben. Alle darüber liegenden finanziellen Reserven wie z.B. Sparbücher, Girokonten und Lebensversicherungen, müssen vor der Inanspruchnahme von Sozialleistungen aufgebraucht werden.

Eine Sterbegeldversicherung, die ausschließlich im Todesfall auszahlt, muss als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge gewertet werden. Das gilt ebenfalls für Vorsorgeverträge, die mit einem Bestatter bestehen, unter der Voraussetzung, dass das Geld für die Beisetzung zweckbestimmt und verbindlich und auf einem Treuhandkonto hinterlegt ist. Diese Zweckgebundenheit lässt sich auch dadurch initiieren, dass als Bezugsberechtigter der Geldleistung durch die Versicherung ein Bestatter oder eine andere Vertrauensperson benannt wird. Mit dieser Person muss festgelegt sein, dass die Versicherungsleistung zweckgebunden und ausschließlich für die Bestattung zu verwenden ist.

Warum ist die Frage nach dem Schonvermögen bei Sterbegeld eigentlich von so einer großen Bedeutung?

Eine Sterbegeldversicherung läuft entweder über eine bestimmte Laufzeit oder bis zum Ableben des Versicherungsnehmers. Gerade in der heutigen Zeit sind aber besonders oft ältere Menschen auf die Grundsicherung zusätzlich zu einer kleinen Rente angewiesen. Ärgerlich wäre es dann, wenn das vorher angesparte Geld für die eigene Bestattung in die Berechnungen mit einbezogen würde.




Parkhaus, Parkplatz, Waschstraße- wer haftet für Schäden?

Die Parkplätze in Parkhäusern sind eng und öffentliche Parkplätze meistens nicht Video überwacht. Schnell ist ein Kratzer im Lack oder ein Spiegel beschädigt oder womöglich das Auto aufgebrochen und Ihnhalt wurde entwendet.

Auch ein Waschstraßenbesuch kann für Ärger sorgen, die Antenne ist beschädigt oder vielleicht der Spiegel.

Wer haftet bei solchen Schäden?

Auto sauber- aber ein Schaden durch die Waschstraße! Wichtig ist beim Waschstraßenbesuch immer die Gebrauchsanweisung vor der Reinigung des Autos zu lesen und zu befolgen. Zu Beschädigungen kommt es leider häufiger, wenn die Gebrauchsanweisung nicht befolgt wird. In solchen Fällen bleibt man auf den Schäden „sitzen“, da die Waschstraße mit der Ausweisung der Gebrauchsanweisung einen Haftungsausschluss erreicht!

Hat der Kunde die notwendige Sorgfalt walten lassen und kann beweisen, dass der Schaden durch die Waschanlage entstanden ist, muss hingegen der Betreiber der Waschstraße haften. Wichtig hierbei ist es das Fahrzeug direkt nach der Wäsche auf eventuelle Schäden zu untersuchen, sonst wird es schwer den Schaden nachher dem Waschgang zu zuschreiben.

Wie sieht es mit Unfällen auf einem Parkplatz oder Parkhaus aus?

Ein Gericht entschied im Sommer 2016, dass Unfälle auf Parkplätzen und in Parkhäusern individuell zu beurteilen sind.

Auch der Vorfahrtsberechtigte kann mit 50% haftbar gemacht werden, abhängig davon wie der Parkplatz aufgebaut ist z.B. Breite der Fahrspuren und der Abgrenzung von den Parkboxen. Ob die Vorfahrtsregel überhaupt Anwendung findet, hängt davon ab, ob die Fahrspuren dem ruhendem Verkehr dienen oder darüber hinaus Straßencharakter haben. Allgemein besteht der Aufruf zu erhöhter Vorsicht und Rücknahmepflicht, weil jederzeit mit einem ein- und ausparkendem / fahrendem Fahrzeugen gerechnet werden muss.

(Amtsgericht München, Urteil vom 23.06.2016, AZ.: 333C 16463/13, rechtskräftig)

Der Parkplatzbetreiber oder Parkhausbetreiber haftet nur dann, wenn durch eigenes Personal schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Generell gilt auf Parkplätzen und Parkhäusern die Sorgfaltspflicht. Jederzeit ist mit ein- und ausparkenden Fahrzeugen zu rechnen und auch mit dem Öffen einer Türe zum Aussteigen. Die Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit ist dahingehend anzupassen.

Wenn du nicht auf deinen Schaden sitzen bleiben möchte, brauchst du eine Vollkaskoversicherung.

Was möchtest du versichern?







Einbrüche- (k)eine anonyme Gefahr

Die dunkle Jahreszeit ist für viele Menschen eine gemütliche Zeit des Jahres, geprägt von Kerzenlicht, Kaminfeuern und warmen Getränken. Doch leider bringt diese Zeit auch eine gesteigerte Gefahr mit sich: Einbrüche. In den Jahren 1990 bis 2020 hat sich gezeigt, dass die Dunkelheit und das frühe Eintreten der Nacht die ideale Kulisse für Einbrecher bieten.

Die Dunkelheit als Verbündete der Einbrecher

Die dunklen Wintermonate sind ein Eldorado für Einbrecher. Die längeren Nächte bieten ihnen Schutz und Anonymität, während sie versuchen, in Häuser und Wohnungen einzudringen. Statistiken aus den letzten Jahrzehnten zeigen einen klaren Anstieg der Einbrüche während der Wintermonate, insbesondere zwischen Ende Oktober und Februar. Die Tatsache, dass es bereits um 17 Uhr dunkel wird, bietet den Kriminellen einen entscheidenden Vorteil, da die Dunkelheit ihre Aktivitäten verschleiert.

Die Abwesenheit der Bewohner

Während der dunklen Jahreszeit verbringen viele Menschen mehr Zeit in ihren Häusern, es ist auf den Straßen weniger los, es sind weniger potentielle Zeugen unterwegs. Über Tag sind die Menschen aber natürlich nicht zwangsläufig bei sich zuhause. Sie sind auf der Arbeit oder Besorgungen machen. Einbrecher nutzen diese Gelegenheit und beobachten potenzielle Ziele über längere Zeiträume, um sicherzustellen, dass niemand zu Hause ist, wenn sie zuschlagen.

Das Risiko der sozialen Anonymität

Im Laufe der Jahre hat sich auch eine Veränderung im sozialen Gefüge gezeigt. Menschen sind heutzutage oft weniger mit ihren Nachbarn in Kontakt, was bedeutet, dass verdächtige Aktivitäten weniger leicht erkannt werden. Die soziale Anonymität kann dazu führen, dass verdächtige Personen und Aktivitäten übersehen werden, was einfacher zu Einbrüchen führt.

Technologische Fortschritte und Einbruchgefahr

In den letzten Jahrzehnten haben sich auch die Methoden der Einbrecher weiterentwickelt. Moderne Technologie hat es ihnen ermöglicht, auf vielfältige Weise in Gebäude einzudringen. Alarmanlagen und Überwachungssysteme können zwar eine abschreckende Wirkung haben, aber sie sind nicht immer wirksam gegen Einbrüche.

Wertvolle Beute in den eigenen vier Wänden

Besonders in der Zeit vor Weihnachten haben viele Menschen mehr wertvolle Gegenstände wie Elektrogeräte oder Schmuck zuhause, als Geschenke. Einbrüche sind noch rentabler.

Präventive Maßnahmen zur Reduzierung der Einbruchgefahr

Trotz der bestehenden Risiken gibt es zahlreiche Maßnahmen, die jeder ergreifen kann, um die Einbruchgefahr zu minimieren. Dazu gehören:

  • Sicherheitssysteme: Die Installation von Alarmanlagen und Überwachungskameras kann abschreckend wirken und im Fall eines Einbruchs die Chancen auf Festnahme der Täter erhöhen.
  • Nachbarschaftsnetzwerke: Die Kommunikation mit den Nachbarn und ein gutes soziales Netzwerk in der Nachbarschaft kann dafür sorgen, dass man aufmerksamer ist und auffällige Beobachtungen schneller meldet bzw. ihnen Beachtung schenkt.
  • Beleuchtung: Die Installation von Bewegungsmeldern und Zeitschaltuhren für die Beleuchtung kann den Eindruck vermitteln, dass jemand zu Hause ist.
  • Sichere Aufbewahrung: Wertsachen sollten in sicheren Tresoren aufbewahrt werden, um Einbrechern den Zugriff zu erschweren.
  • Verhaltenstipps: Das Bewusstsein für die eigene Sicherheit sollte gestärkt werden, etwa durch das Vermeiden von unüberlegtem Teilen von Informationen in sozialen Medien während längerer Abwesenheiten.

Einbrüche sind keine Seltenheit und nur, weil du bisher noch keinen erleben musstest, bist du davor nicht auch in Zukunft sicher. Alleine schon das Bewusstsein dafür, dass ein Einbruch auch vor deinen eigenen vier Wänden nicht Halt macht, ist ein guter Einstieg um dich zu schützen.

Natürlich solltest du dich auf jeden Fall auch um eine Hausratversicherung kümmern, damit im Fall des Falles dein Eigentum versichert ist und du nicht neben dem Schrecken, auch noch einen finanziellen Schaden zurück behältst.




Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge, Vollmachten

Krankheiten und der Tod sind unangenehme Themen mit denen man sich nicht unbedingt in (jungen) Jahren befassen möchte, sinnvoll ist es aber schon.

Es gibt die Möglichkeiten Vollmachten zu hinterlegen, Bestattungsvorsorge zu treffen und eine Sterbegeldversicherung abzuschließen und somit für die eigene Beerdigung vorzusorgen.

Wofür brauche ich Vollmachten?

Es kann schneller gehen, als man denkt. Ein Verkehrsunfall, eine Krankheit, ein Treppensturz…

Das Leben kann sich schnell verändern und manchmal bringt es einen in die Lage, dass man vllt selbst nicht mehr (voll)umfänglich über sein eigenes Leben oder seinen Körper entscheiden kann.

Was passiert, wenn ich im Krankenhaus liege? Was ist, wenn ich dort liege und nicht in der Lage bin zu entscheiden, wie man mich behandelt? Möchte ich um jeden Preis am Leben erhalten werden, auch wenn bereits fest steht, dass ich nicht mehr lange zu leben habe? Ist es überhaupt Leben, wenn ich nur an Schläuchen hänge? Spende ich meine Organe, damit jemand anderes weiterleben kann?
Wer darf mit den Ärzten sprechen? Wer darf meine Geschäfte weiter führen? Wer entscheidet, wie es weiter geht?

All das sind Fragen, mit denen man sich nicht gerne auseinandersetzt, aber im Vorfeld festgelgte Bedingungen, machen es den Angehörigen leichter und sorgen dafür das vor allen Dingen deine Wünsche auch in solchen Fällen Beachtung finden.

Es ist sinnvoll eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung auszufüllen.

Aber egal ob man im Krankenhaus liegt oder verstorben sein sollte, es ist wichtig, dass alle benötigten Unterlagen sicher aufbewahrt werden.

Es empfiehlt sich einen Notfallordner zu erstellen indem folgende Unterlagen und Daten festgehalten werden sollten.

  • Patientenverfügung
  • Organspendeausweis
  • Vorsorgevollmacht
  • Bestattungsvorsorge
  • Versicherungen, die im Todesfall auszahlen z.B. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung usw
  • Verträge, die gekündigt werden können
  • Vereine, die gekündigt werden können

Was ist eine Bastattungsvorsorge?

Unter einer Bestattungsvorsorge ist die Planung einer Beerdigung zu verstehen. Du hast die Möglichkeit zu Lebzeiten zu entscheiden an welchem Ort und auf welche Weise zu beigesetzt werden möchtest. Die finazielle Absicherung deiner Beerdigung kannst du mit einer Sterbegeldversicherung sicherstellen. Es ist auch möglich, dass man für eine dritte Person im Vorfeld eine Sterbegeldversicherung abschließt z.B. Kinder für ihre Eltern.

Du kannst auch bereits einen Vertrag für die Bestattung mit einem Beerdigungsunternehmen abschließen.

Wichtig ist die Hinterlegung aller wichtigen Informationen in einem sogenannten Notfallordner auf den die Hinterbliebenen im Krankheits- oder Todesfall zurückgreifen können.

Was sind die Vorteile einer Sterbegeldversicherung?

Mit der Sterbegeldversicherung sorgt man für das eigene Ableben vor. Du sorgts dafür, dass deine Hinterbliebenen nicht in finazielle Bedrägnis geraten um deine Beerdigung auszustatten. Du kannst damit deiner Beerdigung im Vorfeld einen finanziellen Rahmen geben und bist, auch bei schwierigen finanziellen Verhältnissen deiner Angehörigen sicher, eine angemessene Beisetzung zu erhalten.

Bei anderen Versicherungen sichert man sich gegen ein vermeintliches Risiko ab, bei der Sterbegeldversicherung sichert man das unvermeidliche ab.

Größter Vorteil: Die Sterbegeldversicherung ist die einzige Versicherung, die immer zahlt!

Können die Sozialbehörden verlangen, dass du deine Bestattungsvorsorge auflöst?

Einem Urteil (Az.: 6 K 4230/17) des Verwaltungsgerichts Münster zufolge hat eine  Pflegeheimbewohnerin das Recht dazu, ihre Bestattungsvorsorge in Höhe von 10.500 Euro zu behalten. Laut den Richtern des Verwaltungsgerichts Münster ist ein Betrag in Höhe  von 10.500 Euro für die Erdbestattung angemessen. Die beklagte Behörde darf somit keinen Einfluss ausüben und die Bestattungsvorsorge auflösen.Die Tatsache, dass die Antragstellerin über einen geringen Verdienst verfügt, würde aus Sicht der Richter keine Konsequenzen für jegliche Einschränkungen hinsichtlich der Bestattung mit sich bringen. Solange die Kostengrenze seitens der  Pflegeheimbewohnerin also  nicht überschritten wird – dies wäre beispielsweise bei durchaus luxuriösen Wünschen der Fall – können ihre Gestaltungswünsche ohne Probleme durchgesetzt werden.

Die Sozialbehörden verlangen oftmals die „Auflösung einer Bestattungsvorsorge“. In solch einem Fall erstmal Ruhe bewahren und einen Anwalt aufsuchen, der das ganze rechtlich begleitet.  Außerdem gab es zuvor andere Fälle, in denen Beträge zwischen  5.000 und 10.000 Euro von vielen Gerichten als adäquat angesehen wurden. Daraus lässt sich erschließen, dass eine Bestattungsvorsorge  in Höhe von 10.500 Euro völlig in Ordnung ist.

Wichtig auch hier Versicherungen vergleichen!

Auch bei Sterbegeldversicherungen ist es sinnvoll die verschiedenen Anbieter zu vergleichen und gegenzurechnen ob man mit der Versicherung den gewünschten Betrag „erspart“ oder im Nachhinein bei voller Laufzeit einen viel zu Hohen Betrag eingezahlt hat. Gerade bei einer Vorerkankung kann die Wartzeit variieren

Bei Fragen bzgl Sterbegeldversicherung kannst du natürlich gerne auch bei uns nachfragen, wir beraten dich gerne und suchen die perfekte Versicherung auch in diesem Fall für dich!





„Rennenfahren“- ein Ausschluss der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung

Unfälle können jederzeit und überall passieren, und ihre Folgen können verheerend sein. Eine Unfallversicherung ist eine wichtige Form der Absicherung, die dir in solchen Momenten Sicherheit und finanzielle Unterstützung bieten kann.

Sicherheit in unerwarteten Situationen

Eine Unfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil deiner finanziellen Planung, da sie Schutz in unvorhergesehenen Situationen bietet. Anders als die Krankenversicherung deckt sie ausschließlich Unfälle ab. Das bedeutet, dass du im Falle von Verletzungen, die durch Unfälle verursacht werden, finanziell abgesichert bist. Dieser Schutz erstreckt sich auf eine breite Palette von Situationen, einschließlich Verkehrsunfälle, Sportverletzungen, Stürze und mehr.

Wann zahlt die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung zahlt in der Regel eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente, wenn du aufgrund eines Unfalls eine Verletzung erleidest. Die Auszahlung hängt von der Art und Schwere der Verletzung ab. Im Falle von Todesfällen aufgrund von Unfällen erhalten deine Angehörigen Leistungen. Ein großer Vorteil dieser Versicherung ist, dass die Leistungen unabhängig von anderen Versicherungen ausgezahlt wird. Das bedeutet, dass du die finanzielle Unterstützung zusätzlich zu anderen Leistungen erhalten kannst.

Der Zweck der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist speziell darauf ausgerichtet, die finanziellen Belastungen zu mindern, die mit einem Unfall einhergehen können. Dies kann medizinische Kosten, Rehabilitationskosten, den Verlust von Einkommen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit und sogar Bestattungskosten umfassen. Der Zweck besteht darin, dir und deiner Familie in einer Zeit der Krise finanzielle Sicherheit zu bieten, sodass du dich auf deine Genesung konzentrieren kannst, ohne Sorgen um Geld.

Häufige Ausschlüsse

Obwohl die Unfallversicherung viele Vorteile bietet, gibt es auch bestimmte Situationen, in denen sie nicht greift. Zu den häufigsten Ausschlüssen gehören:

  1. Selbstverletzungen: Verletzungen, die absichtlich von der versicherten Person verursacht wurden, werden normalerweise nicht abgedeckt.
  2. Alkohol und Drogen: Unfälle, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht wurden, können von der Versicherung ausgeschlossen werden.
  3. Krieg und Terrorismus: Verletzungen, die während eines Krieges oder aufgrund von terroristischen Handlungen auftreten, sind in der Regel nicht versichert.
  4. Vorsätzliche Handlungen: Wenn du an einer gefährlichen Aktivität teilnimmst oder absichtlich riskante Handlungen ausführst, kann dies zu einem Ausschluss führen.
  5. Bestimmte Sportarten: Einige extrem riskante Sportarten können von der Unfallversicherung ausgeschlossen sein. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen.

Ausschluss von „Rennenfahren“

Zu so einem Ausschluss gehört auch, wenn du an Rennen mit Motorfahrzeugen teilnimmst. Ebenso sind die Übungsfahrten zur Vorbereitung auf ein Rennen von der Unfallversicherung ausgeschlossen. Dabei ist es egal ob du als Fahrer an dem Rennen teilnimmst oder als Beifahrer oder sonstiger Insasse. Unter Rennfahrten sind solche Fahrten gemeint die als Wettfahrt darauf ausgelegt sind Höchstgeschwindigkeiten zu erzielen.

Der Sinn liegt darin Gefahrenumstände auszuschließen, die erheblich über denen des alltäglichen Lebens liegen und nur einen kleinen Personenkreis betrifft.

Begründet ist es damit, dass nicht alle Versicherungsnehmer, durch die Ausführung eines Rennsports einzelner Versicherungsnehmer, zu erhöhten Beiträgen in der Unfallversicherung gezwungen sind.




Notfallkontakt einrichten

Leider ist ein Unfall schneller passiert als einem lieb sein könnte. Ob mit dem Rad, dem Auto, zu Fuß oder im eigenen Hauhalt. Unfälle passieren unvorhergesehen.

Wenn es einmal dazu kommt, dass man nach einem Unfall selbst nicht mehr ansprechbar sein sollte, ist es für die Rettungshelfer sinnvoll auf eine Person zugreifen zu können, die vielleicht Informationen zur Anamnese des Patienten hat, zu seiner medizinischen Vorgeschichte. Nicht selten nimmt der Patient, der verunfallt ist, Medikamente, die zu Wechselwirkungen mit anderen Arzneien führen können oder er hat Vorerkrankungen auf die man bei der weiteren Abklärung der Verletzungen achten sollte. Deshalb ist es für Rettungshelfer ein Segen, wenn sie schnellstmöglich und einfach an die entsprechenden Informationen kommen können. Auch um nahe Angehörige zu informieren und Ihnen mitteilen zu können in welches Krankenhaus der Verunfallte eingeliefert werden wird, ist eine ICE Nummer sinnvoll (in case of emergency nummer, auf deutsch: Im Falle eines Nofalls).

Wie die Einrichtung einer solchen Nummer auf dem Sperrbildschirm gelingt, seht ihr im Link.




Wird Sterbegeld versteuert?

Was ist Sterbegeld?

Sterbegeld, auch als Sterbeversicherung bekannt, ist eine spezielle Form der Versicherung, die dazu dient, die finanzielle Belastung im Todesfall zu mildern. Im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers zahlt die Versicherung eine vorher vereinbarte Geldsumme aus, die den Hinterbliebenen hilft, die Kosten für die Beerdigung und andere damit verbundene Ausgaben zu decken.

Steuerliche Grundlagen

Sterbegeldleistungen sind in vielen Ländern in der Regel steuerfrei. Dies bedeutet, dass die Geldsumme, die an die Begünstigten ausgezahlt wird, in der Regel nicht der Einkommensteuer unterliegt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene nicht durch Steuern geschmälert wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es in einigen Ländern Freibeträge gibt, die nicht überschritten werden dürfen, damit die Leistung steuerfrei bleibt. In Deutschland müssen Hinterbliebene keine Einkommenssteuer auf das Sterbegeld zahlen.

Vorsorge für den Todesfall

Die Beiträge für Sterbegeldversicherungen sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass Personen, die eine solche Police abschließen, in der Lage sind, Steuervorteile zu nutzen. Dies kann ein finanzieller Anreiz sein, eine Sterbegeldversicherung als Teil der Vorsorge für den Todesfall in Betracht zu ziehen.

Aber Achtung: Solltest du den Vertrag zur Sterbegeldversicherung vorzeitig auflösen, fallen Steuern an!

Unterliegt Sterbegeld der Erbschaftssteuer?

In der Regel gehört das Geld aus einer Sterbegeldversicherung nicht zur Erbmasse. Es kommt jedoch darauf an ob der Begünstige der Versicherung namentlich benannt wurde und ob es sich um den/ die eigentlichen Erben handelt oder ob es sich um nicht namentlich benannte Erben handelt.

Wer zählt denn als Hinterbliebene?

Wichtig ist, dass als Hinterbliebene Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaft/ bekannter Lebensgefährte gelten. Diese müssen dann wie oben bereits erwähnt keine Einkommenssteuer auf das Sterbegeld zahlen.

Das gilt jedoch nicht für die Eltern des erwachsenen Verstorbenen. Das Düsseldorfer Landgericht urteilte jetzt ab, dass die Eltern auf das Sterbegeld ihres verstorbenen Sohnes Einkommenssteuer zahlen müssen.

Aber nicht nur die Sterbegeldversicherung ist ein wichtiger Teil um Vorsorge zu treffen. Auch Vorsorgevollmachten und eine Patientenverfügung sind sinnvolle Vorkehrungen für den Fall der Fälle.




Gothaer und Barmenia: Die Fusion der PKV-RiesenFusion Gothaer und Barmenia

Die private Krankenversicherung (PKV) steht vor einem Umbruch: Zwei der größten Anbieter, die Gothaer und die Barmenia, wollen sich zusammenschließen. Unter dem Namen Barmenia.Gothaer Finanzholding soll ein neuer Marktführer entstehen, der mehr als 1,5 Millionen Vollversicherte in Deutschland betreut. Was bedeutet das für die Branche, die Vermittler und die Kunden?

Die Stärken und Schwächen der beiden Unternehmen

Die Gothaer und die Barmenia sind seit langem etablierte Akteure im PKV-Markt. Sie haben jeweils ihre eigenen Stärken und Schwächen. Die Gothaer punktet mit ihrer hohen Finanzkraft und ihrer guten Bilanzqualität, wie das Top-Rating im MAP-Report 2022 zeigt. Die Barmenia überzeugt mit ihrem starken Neugeschäft und ihrer hohen Marktpräsenz, vor allem in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) und bei Beamten. Beide Unternehmen stehen jedoch auch vor Herausforderungen, wie die steigenden Gesundheitskosten, die niedrigen Zinsen und der harte Wettbewerb im PKV-Markt.

Die Ziele und Vorteile der Fusion

Mit der Fusion wollen die Gothaer und die Barmenia ihre Kräfte bündeln und ihre Position stärken. Sie erhoffen sich Synergien und Wachstumspotenziale, indem sie ihre Kosten senken, ihre Verhandlungsposition gegenüber Gesundheitsanbietern verbessern und ihren Service für die Kunden optimieren. Die Fusion muss noch von den Wettbewerbsbehörden genehmigt werden.

Die Reaktionen und Auswirkungen der Fusion

Die Reaktionen auf die Fusion sind gemischt. Einige Vermittler sehen den Zusammenschluss als Chance für mehr Innovation und Qualität in der PKV-Branche. Andere befürchten, dass die Fusion zu einer Verringerung der Produktvielfalt und der Beratungsqualität führen könnte. Auch die Kunden sind unsicher, wie sich die Fusion auf ihre Verträge und Beiträge auswirken wird. Die Gothaer und die Barmenia versichern jedoch, dass die bestehenden Verträge unverändert fortgeführt werden und dass die Kunden von den Vorteilen der Fusion profitieren werden.

Die Gothaer und die Barmenia sind auch zwei große Anbieter von Sachversicherungen für Gewerbe- und Betriebskunden. Sie bieten verschiedene Tarife und Leistungen an, die auf die individuellen Bedürfnisse und Branchen der Kunden zugeschnitten sind. Die Fusion soll den beiden Unternehmen auch in diesem Bereich Vorteile bringen.

Das Fazit

Die Fusion der Gothaer und der Barmenia ist ein spannendes Ereignis für die Versicherungsbranche. Sie könnte den PKV-Markt verändern und neue Impulse setzen. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.