Grobe Fahrlässigkeit: Wann darf die Versicherung ihre Leistung kürzen?

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann ausreichen: Du lässt eine Kerze brennen, vergisst eine eingeschaltete Herdplatte oder schließt bei einem kurzen Einkauf die Haustür nicht richtig ab. Wenig später entsteht ein hoher Schaden.

Grundsätzlich schließen Menschen Versicherungen gerade deshalb ab, weil im Alltag Fehler passieren. Trotzdem kann es Situationen geben, in denen ein Versicherer seine Leistung kürzt oder sogar vollständig verweigert.

Entscheidend ist, ob Du einfach fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast. Diese Begriffe klingen ähnlich, haben im Versicherungsrecht aber sehr unterschiedliche Folgen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht in einer Schadenversicherung grundsätzlich weiterhin Versicherungsschutz. Führst Du den Versicherungsfall dagegen vorsätzlich herbei, ist der Versicherer regelmäßig nicht zur Leistung verpflichtet. Bei grober Fahrlässigkeit darf er seine Leistung grundsätzlich entsprechend der Schwere Deines Verschuldens kürzen. Dieses abgestufte System wird häufig als Quotenregelung bezeichnet.

Was genau als grob fahrlässig gilt, ist allerdings nicht immer eindeutig. Es kommt auf den Einzelfall, die konkreten Umstände und die Bedingungen Deines Versicherungsvertrags an.


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Was bedeutet Fahrlässigkeit?

Fahrlässig handelt vereinfacht gesagt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Dabei wird zwischen verschiedenen Stufen unterschieden:

  • einfache Fahrlässigkeit,
  • grobe Fahrlässigkeit,
  • Vorsatz.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie darüber entscheiden kann, ob eine Versicherung vollständig, nur teilweise oder gar nicht leistet.

Was ist einfache Fahrlässigkeit?

Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Dir ein Fehler passiert, der grundsätzlich jedem Menschen unterlaufen kann.

Du handelst unachtsam, obwohl Du den Schaden bei größerer Aufmerksamkeit möglicherweise hättest verhindern können. Dein Verhalten ist aber noch nicht besonders schwerwiegend oder völlig unverständlich.

Typische Beispiele können sein:

  • Du stößt versehentlich ein Glas Wasser über Deinen Laptop.
  • Dir fällt beim Tragen ein fremder Gegenstand herunter.
  • Du lässt beim Einparken kurz die nötige Aufmerksamkeit vermissen.
  • Du vergisst einmalig, ein Fenster vollständig zu schließen.
  • Du beschädigst bei einer unachtsamen Bewegung einen Gegenstand.

Ob tatsächlich nur einfache Fahrlässigkeit vorliegt, hängt immer von der Situation ab.

Einfache Fahrlässigkeit ist der typische Bereich, für den viele Versicherungen abgeschlossen werden. In einer Privathaftpflichtversicherung sind grundsätzlich auch Schäden erfasst, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sofern sie in den versicherten privaten Risikobereich fallen und kein besonderer Ausschluss greift. Vorsätzlich verursachte Schäden sind dagegen regelmäßig ausgeschlossen.

Was ist grobe Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird.

Dabei geht es nicht nur um einen gewöhnlichen Fehler. Das Verhalten muss so unvorsichtig sein, dass naheliegende Sicherheitsmaßnahmen nicht beachtet wurden und sich die Frage aufdrängt, wie das passieren konnte.

Vereinfacht ausgedrückt:

Du missachtest etwas, das unter den konkreten Umständen eigentlich jedem hätte einleuchten müssen.

Trotzdem gibt es keine feste Liste, nach der eine bestimmte Handlung immer grob fahrlässig ist. Ein und dasselbe Verhalten kann je nach Situation unterschiedlich bewertet werden.

Eine brennende Kerze für wenige Sekunden aus den Augen zu lassen, ist anders zu beurteilen, als das Haus für längere Zeit zu verlassen und mehrere Kerzen unbeaufsichtigt weiterbrennen zu lassen.

Was ist Vorsatz?

Vorsätzlich handelt, wer einen Schaden bewusst und gewollt herbeiführt oder ihn zumindest wissentlich in Kauf nimmt.

Ein Beispiel wäre, wenn jemand absichtlich seine eigene Einrichtung anzündet, um eine Versicherungsleistung zu erhalten.

Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls ist der Versicherer grundsätzlich leistungsfrei.

Vorsatz darf nicht mit grober Fahrlässigkeit verwechselt werden. Bei grober Fahrlässigkeit willst Du den Schaden nicht. Du handelst jedoch besonders sorglos.

Wann darf die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen?

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer seine Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls in einem Verhältnis kürzen, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Es gibt daher nicht automatisch eine festgelegte Kürzung von beispielsweise 50 Prozent.

Mögliche Kürzungen können im Einzelfall beispielsweise betragen:

  • 20 Prozent,
  • 30 Prozent,
  • 50 Prozent,
  • 70 Prozent,
  • in besonders schweren Fällen sogar bis zu 100 Prozent.

Eine Kürzung um 100 Prozent ist rechtlich nicht dasselbe wie ein festgestellter Vorsatz. Sie kann aber im Ergebnis dazu führen, dass keine Entschädigung verbleibt.

Die konkrete Quote hängt unter anderem davon ab:

  • wie offensichtlich die Gefahr war,
  • wie lange das riskante Verhalten andauerte,
  • welche Sicherheitsmaßnahmen unterlassen wurden,
  • ob der Versicherte die Gefahr kannte,
  • ob Alkohol oder Drogen eine Rolle spielten,
  • wie leicht der Schaden vermeidbar gewesen wäre,
  • ob besondere persönliche Umstände berücksichtigt werden müssen.

Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitsverletzung sind nicht dasselbe

Bei grober Fahrlässigkeit muss unterschieden werden zwischen:

  1. der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens und
  2. einer grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Pflichten.

Vertragliche Pflichten werden im Versicherungsrecht häufig als Obliegenheiten bezeichnet.

Nach einem Schaden können dazu beispielsweise gehören:

  • den Schaden unverzüglich zu melden,
  • den Schaden möglichst gering zu halten,
  • wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
  • beschädigte Sachen aufzubewahren,
  • Belege einzureichen,
  • eine polizeiliche Anzeige zu erstatten,
  • Weisungen des Versicherers zu beachten.

Bei grob fahrlässiger Verletzung einer solchen Obliegenheit kann der Versicherer seine Leistung ebenfalls entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Eine vollständige Leistungsfreiheit kommt bei vorsätzlicher Verletzung in Betracht. War die Pflichtverletzung nicht ursächlich für den Eintritt, die Feststellung oder die Höhe des Schadens, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem zur Leistung verpflichtet bleiben.

Typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

Die folgenden Beispiele zeigen typische Streitpunkte. Sie bedeuten nicht, dass in jedem vergleichbaren Fall automatisch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen

Kerzen gehören zu den klassischen Brandursachen im Haushalt.

Verlässt Du den Raum nur für einen sehr kurzen Moment, muss das nicht automatisch grob fahrlässig sein. Lässt Du mehrere Kerzen jedoch längere Zeit unbeaufsichtigt brennen oder verlässt sogar das Gebäude, kann eine deutlich schwerwiegendere Sorgfaltspflichtverletzung angenommen werden.

Besonders problematisch wird es, wenn:

  • die Kerze in der Nähe von Gardinen steht,
  • Kinder oder Haustiere im Raum sind,
  • leicht brennbare Dekoration vorhanden ist,
  • die Kerze bereits weit heruntergebrannt ist,
  • niemand mehr im Gebäude anwesend ist.

Eingeschaltete Herdplatte vergessen

Ein Topf wird auf dem Herd vergessen, Fett entzündet sich oder ein brennbarer Gegenstand liegt auf einer heißen Kochplatte.

Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hängt unter anderem davon ab, warum der Herd unbeaufsichtigt blieb und wie lange die Gefahr bestand.

Wer die Wohnung verlässt, obwohl der Herd eingeschaltet ist, muss eher mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechnen als jemand, der nur für einen kurzen Moment in ein anderes Zimmer geht.

Waschmaschine oder Spülmaschine unbeaufsichtigt betreiben

Viele Menschen lassen Waschmaschine oder Spülmaschine laufen, während sie einkaufen oder arbeiten gehen.

Kommt es zu einem Leitungswasserschaden, kann der Versicherer prüfen, ob das Gerät ordnungsgemäß angeschlossen und technisch auffällig war.

Eine pauschale Regel, dass Haushaltsgeräte niemals unbeaufsichtigt laufen dürfen, gibt es nicht. Problematisch kann es aber werden, wenn:

  • bereits Wasser ausgetreten war,
  • ein Schlauch erkennbar beschädigt war,
  • das Gerät wiederholt Fehlermeldungen zeigte,
  • ein bekannter Defekt ignoriert wurde,
  • kein geeigneter Wasserstopp vorhanden war, obwohl er vorgeschrieben oder vereinbart war.

Fenster bei Regen oder Sturm offen lassen

Lässt Du ein Fenster geöffnet und Regen dringt ein, zahlt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung nicht automatisch.

Zum einen muss überhaupt eine versicherte Gefahr vorliegen. Zum anderen kann geprüft werden, ob das Verhalten grob fahrlässig war.

Ein gekipptes Fenster während eines unerwarteten kurzen Schauers ist anders zu bewerten als weit geöffnete Fenster bei einer angekündigten schweren Unwetterlage.

Haustür nicht abschließen

Nach einem Einbruch kann es Streit geben, wenn die Haustür nur zugezogen, aber nicht abgeschlossen war.

Ob dies grobe Fahrlässigkeit darstellt, hängt von den Umständen, dem Schließmechanismus und dem konkreten Einbruch ab.

Zusätzlich muss geprüft werden, ob überhaupt ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegt. Nicht jeder Diebstahl ist automatisch über die Hausratversicherung versichert.

Schlüssel offen oder unbeaufsichtigt liegen lassen

Lässt Du einen Schlüssel deutlich sichtbar im unverschlossenen Auto, vor der Haustür oder an einem leicht zugänglichen Ort liegen, kann dies als besonders sorglos bewertet werden.

Wird der Schlüssel anschließend für einen Einbruch oder Fahrzeugdiebstahl genutzt, prüft die Versicherung genau:

  • Wo lag der Schlüssel?
  • Wie leicht war er zugänglich?
  • Wie lange war er unbeaufsichtigt?
  • Konnte ein Dritter ohne Weiteres darauf zugreifen?
  • Hätte der Versicherte die Gefahr erkennen müssen?

Heizung im Winter vollständig abstellen

In der Wohngebäudeversicherung bestehen häufig Pflichten zur ausreichenden Beheizung oder zur Entleerung wasserführender Anlagen.

Wird ein Gebäude im Winter nicht beheizt und kommt es zu einem Frost- oder Leitungswasserschaden, kann eine Obliegenheitsverletzung vorliegen.

Besonders relevant ist dies bei:

  • leer stehenden Häusern,
  • Ferienhäusern,
  • längeren Urlaubsreisen,
  • unbewohnten Wohnungen,
  • Gebäuden während einer Sanierung.

Alkohol am Steuer

In der Kaskoversicherung kann Alkohol am Steuer zu erheblichen Leistungskürzungen führen. Je schwerer die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und je deutlicher der Zusammenhang mit dem Unfall ist, desto höher kann die Kürzung ausfallen. Einige Kaskotarife verzichten zwar grundsätzlich auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, nehmen Alkohol- und Drogenschäden davon aber regelmäßig aus.

In der Kfz-Haftpflicht wird der Schaden des Unfallgegners grundsätzlich reguliert. Der Versicherer kann unter bestimmten Voraussetzungen anschließend Rückgriff beim Versicherungsnehmer nehmen.

Ablenkung durch das Smartphone

Wer während der Fahrt Nachrichten schreibt, Videos betrachtet oder das Smartphone intensiv bedient, erhöht das Unfallrisiko erheblich.

Kommt es zu einem Kaskoschaden, kann der Versicherer prüfen, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt und ob die Ablenkung für den Unfall ursächlich war.

Auch hier hängt die Bewertung vom Einzelfall ab. Ein kurzer Blick auf eine Navigationsanzeige ist nicht automatisch genauso zu bewerten wie das Schreiben längerer Nachrichten während der Fahrt.

Fahren trotz offensichtlicher technischer Mängel

Ignorierst Du deutliche Warnsignale am Fahrzeug, kann dies problematisch werden.

Beispiele:

  • stark abgefahrene Reifen,
  • offensichtlicher Bremsdefekt,
  • dauerhaft leuchtende Warnanzeige,
  • erheblicher Flüssigkeitsverlust,
  • bekannter sicherheitsrelevanter Schaden.

Entsteht genau aufgrund dieses Mangels ein Unfall, kann der Kaskoversicherer eine Kürzung prüfen.

Welche Versicherungen sind besonders betroffen?

Der Einwand grober Fahrlässigkeit spielt vor allem bei Schadenversicherungen eine Rolle.

Dazu gehören insbesondere:

  • Hausratversicherung,
  • Wohngebäudeversicherung,
  • Kaskoversicherung,
  • Gewerbe-Inhaltsversicherung,
  • Elektronikversicherung,
  • Maschinenversicherung,
  • Transportversicherung.

Grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung

In der Hausratversicherung kann es beispielsweise um folgende Situationen gehen:

  • unbeaufsichtigte Kerzen,
  • nicht abgeschlossene Türen,
  • offen zugängliche Schlüssel,
  • unbeaufsichtigte Kochstellen,
  • ignorierte defekte Wasserleitungen,
  • geöffnete Fenster bei angekündigtem Unwetter.

Leistungsstarke Tarife enthalten häufig einen Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Ältere oder einfache Tarife können diesen Schutz nur eingeschränkt, bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze oder gar nicht enthalten. Verbraucher sollten deshalb besonders bei älteren Verträgen prüfen, ob der Verzicht vollständig und ohne niedrige Begrenzung vereinbart wurde.

Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung

Bei der Wohngebäudeversicherung können besonders hohe Schäden entstehen.

Typische Streitpunkte sind:

  • mangelnde Beheizung im Winter,
  • nicht entleerte Wasserleitungen,
  • lange unbemerkte Undichtigkeiten,
  • unterlassene Reparaturen,
  • ignorierte Vorschäden,
  • unbeaufsichtigte Feuerstellen,
  • nicht gemeldeter Leerstand.

Gerade bei einem größeren Brand oder Leitungswasserschaden kann eine prozentuale Kürzung erhebliche finanzielle Folgen haben.

Bei einem Schaden von 300.000 Euro bedeutet eine Kürzung um 30 Prozent bereits einen Eigenanteil von 90.000 Euro.

Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung

In der Kfz-Versicherung muss zwischen Haftpflicht und Kasko unterschieden werden.

Die Kfz-Haftpflicht schützt in erster Linie den geschädigten Dritten. Auch bei schwerem Fehlverhalten des Fahrers wird der Anspruch des Unfallgegners daher grundsätzlich nicht einfach abgelehnt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherer aber Rückgriff beim Fahrer oder Versicherungsnehmer nehmen.

Die Vollkasko betrifft dagegen den Schaden am eigenen Fahrzeug. Hier können grob fahrlässig verursachte Schäden gekürzt werden, sofern der Tarif keinen ausreichenden Verzicht vorsieht.

Grobe Fahrlässigkeit in der Privathaftpflichtversicherung

In der Privathaftpflichtversicherung ist grobe Fahrlässigkeit grundsätzlich mitversichert.

Das ist wichtig, denn Du haftest gegenüber einem geschädigten Dritten grundsätzlich auch dann, wenn Du besonders unvorsichtig gehandelt hast.

Die Privathaftpflichtversicherung prüft:

  • ob Du gesetzlich haftest,
  • ob der Anspruch berechtigt ist,
  • ob der Schaden zum versicherten privaten Risiko gehört,
  • ob ein Ausschluss greift.

Berechtigte Ansprüche werden im vereinbarten Umfang erfüllt, unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Vorsätzlich verursachte Schäden sind dagegen grundsätzlich nicht versichert.

Was bedeutet „Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit“?

Viele moderne Sachversicherungstarife werben damit, dass der Versicherer auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet.

Das bedeutet:

Der Versicherer kürzt die Entschädigung bei einem grob fahrlässig herbeigeführten Schaden im vereinbarten Umfang nicht.

Dieser Schutz kann jedoch unterschiedlich gestaltet sein.

Mögliche Varianten sind:

  • vollständiger Verzicht bis zur Versicherungssumme,
  • Verzicht nur bis zu einem festen Betrag,
  • Verzicht nur bis zu einem Prozentsatz des Schadens,
  • Ausschluss bestimmter Ursachen,
  • keine Anwendung bei Obliegenheitsverletzungen,
  • Ausnahmen für Alkohol, Drogen oder Diebstahlschäden.

Der Begriff allein reicht deshalb nicht aus. Entscheidend ist der genaue Wortlaut der Versicherungsbedingungen.

Worauf solltest Du im Vertrag achten?

Prüfe insbesondere folgende Punkte:

Gilt der Verzicht bis zur vollen Versicherungssumme?

Ein Tarif kann grobe Fahrlässigkeit beispielsweise nur bis 10.000 oder 20.000 Euro einschließen.

Bei einem kleineren Schaden kann das ausreichen. Bei einem Gebäudebrand wäre eine solche Grenze jedoch möglicherweise viel zu niedrig.

Sind Obliegenheitsverletzungen eingeschlossen?

Einige Tarife verzichten auf Kürzungen bei grob fahrlässiger Schadenherbeiführung, nicht aber bei grob fahrlässigen Verstößen gegen vertragliche Pflichten.

Das kann beispielsweise bei einer verspäteten Schadenmeldung oder unzureichender Schadenminderung relevant werden.

Gibt es Ausnahmen?

Häufig ausgenommen sind:

  • Alkohol und Drogen,
  • vorsätzliches Verhalten,
  • arglistige Angaben,
  • bestimmte Diebstahlkonstellationen,
  • bewusst missachtete Sicherheitsvorschriften,
  • grob fahrlässige Gefahrerhöhungen.

Gilt der Schutz auch für mitversicherte Personen?

Prüfe, ob der Verzicht nur für den Versicherungsnehmer oder auch für Ehepartner, Kinder, Mitarbeiter beziehungsweise andere mitversicherte Personen gilt.

Was muss die Versicherung nachweisen?

Möchte ein Versicherer seine Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen, muss er grundsätzlich darlegen, auf welches Verhalten er den Vorwurf stützt.

Dabei muss nachvollziehbar sein:

  • welche konkrete Sorgfaltspflicht verletzt wurde,
  • weshalb das Verhalten besonders schwerwiegend war,
  • wie der Schaden dadurch verursacht oder vergrößert wurde,
  • wie die gewählte Kürzungsquote begründet wird.

Du solltest eine Kürzung deshalb nicht ungeprüft akzeptieren.

Was kannst Du bei einer Kürzung tun?

Fordere zuerst eine schriftliche und detaillierte Begründung an.

Bitte den Versicherer um folgende Angaben:

  • Welche Handlung wird als grob fahrlässig bewertet?
  • Auf welche Vertragsklausel stützt sich die Kürzung?
  • Wie wurde die Kürzungsquote festgelegt?
  • Weshalb war das Verhalten für den Schaden ursächlich?
  • Wurde ein vereinbarter Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit berücksichtigt?
  • Welche Ausnahmeregelung soll greifen?

Anschließend solltest Du den tatsächlichen Ablauf genau dokumentieren.

Hilfreich können sein:

  • Fotos,
  • Zeugenaussagen,
  • Feuerwehrberichte,
  • Polizeiberichte,
  • Gutachten,
  • Reparaturberichte,
  • Wetterdaten,
  • Bedienungsanleitungen,
  • Wartungsnachweise,
  • Schriftverkehr mit Handwerkern.

Nicht jede Unachtsamkeit ist grob fahrlässig

Versicherer und Versicherte bewerten einen Schadenhergang nicht immer gleich.

Eine unglückliche Entscheidung oder ein kurzer Konzentrationsfehler reichen nicht automatisch aus. Grobe Fahrlässigkeit setzt ein besonders schweres Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt voraus.

Auch persönliche Umstände können eine Rolle spielen, beispielsweise:

  • eine plötzliche medizinische Situation,
  • ein unerwarteter Notfall,
  • außergewöhnlicher Zeitdruck,
  • eine akute Gefahr für andere Personen,
  • eine nachvollziehbare Fehlannahme.

Deshalb muss jeder Fall individuell betrachtet werden.

Was solltest Du im Schadenfall beachten?

Um zusätzliche Probleme zu vermeiden, solltest Du nach einem Schaden:

  1. den Schaden möglichst begrenzen,
  2. gefährliche Situationen absichern,
  3. die Versicherung unverzüglich informieren,
  4. Fotos und Videos anfertigen,
  5. beschädigte Gegenstände aufbewahren,
  6. keine endgültigen Reparaturen ohne Abstimmung durchführen,
  7. wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen,
  8. keine Vermutungen als Tatsachen darstellen,
  9. Zeugen notieren,
  10. alle Gespräche dokumentieren.

Versuche nicht, einen eigenen Fehler zu verschweigen.

Widersprüchliche oder bewusst falsche Angaben können wesentlich schwerwiegendere Folgen haben als die ursprüngliche Unachtsamkeit.

Wie kannst Du Dich besser absichern?

Der wichtigste Schritt ist eine regelmäßige Vertragsprüfung.

Achte bei Hausrat, Wohngebäude und Kasko darauf, dass:

  • der Versicherer auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet,
  • der Verzicht nicht auf eine geringe Summe begrenzt ist,
  • Obliegenheitsverletzungen möglichst umfangreich berücksichtigt werden,
  • keine überraschenden Ausnahmen enthalten sind,
  • auch mitversicherte Personen erfasst sind.

Ein alter Vertrag kann deutlich schwächere Bedingungen enthalten als ein moderner Tarif. Ein günstiger Beitrag allein sagt deshalb wenig darüber aus, wie gut Du bei einem selbst verursachten Fehler geschützt bist.

Fazit: Grobe Fahrlässigkeit kann teuer werden

Versicherungen sollen Dich vor den finanziellen Folgen von Missgeschicken schützen. Nicht jeder Fehler führt deshalb automatisch zu einer Kürzung.

Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht in der Schadenversicherung grundsätzlich Versicherungsschutz. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Entschädigung dagegen entsprechend der Schwere des Verschuldens reduziert werden. Bei Vorsatz ist der Versicherer regelmäßig vollständig leistungsfrei.

Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, muss immer anhand des Einzelfalls geprüft werden.

Besonders wichtig ist ein leistungsstarker Vertrag mit einem möglichst umfassenden Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Dabei solltest Du nicht nur darauf achten, dass die Klausel vorhanden ist. Entscheidend sind Versicherungssumme, Entschädigungsgrenzen, Ausnahmen und die Behandlung von Obliegenheitsverletzungen.

Wird Deine Versicherungsleistung wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt, solltest Du Dir die Entscheidung und die gewählte Quote genau erklären lassen. Eine Kürzung ist nicht automatisch richtig, nur weil der Versicherer den Begriff „grobe Fahrlässigkeit“ verwendet.

FAQ zur groben Fahrlässigkeit

1. Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße missachtet wurde. Es wurde eine Gefahr übersehen oder ignoriert, die unter den konkreten Umständen eigentlich offensichtlich war.

2. Was ist der Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit?

Einfache Fahrlässigkeit ist ein gewöhnliches Versehen. Grobe Fahrlässigkeit liegt bei einem besonders schweren und kaum nachvollziehbaren Sorgfaltsverstoß vor.

3. Was ist der Unterschied zwischen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz?

Bei grober Fahrlässigkeit willst Du den Schaden nicht. Bei Vorsatz wird der Schaden bewusst herbeigeführt oder wissentlich in Kauf genommen.

4. Zahlt die Versicherung bei einfacher Fahrlässigkeit?

In einer Schadenversicherung besteht bei einfacher Fahrlässigkeit grundsätzlich Versicherungsschutz, sofern der Schaden ansonsten unter den Vertrag fällt.

5. Darf die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit vollständig ablehnen?

Der Versicherer darf grundsätzlich entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. In besonders schweren Fällen kann die Kürzung im Ergebnis bis zu 100 Prozent betragen.

6. Gibt es eine feste Kürzungsquote?

Nein. Die Quote hängt vom konkreten Einzelfall und der Schwere des Verhaltens ab.

7. Wer entscheidet, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt?

Zunächst bewertet der Versicherer den Fall. Wird keine Einigung erzielt, kann die Frage durch eine Schlichtungsstelle oder ein Gericht geprüft werden.

8. Ist eine brennende Kerze automatisch grob fahrlässig?

Nein. Entscheidend sind die Umstände, etwa Dauer, Standort, Umgebung und die Frage, ob die Kerze vollständig unbeaufsichtigt war.

9. Ist ein gekipptes Fenster grob fahrlässig?

Nicht automatisch. Es kommt darauf an, welcher Schaden entstanden ist, wie lange das Fenster geöffnet war und ob eine konkrete Gefahr erkennbar war.

10. Zahlt die Versicherung, wenn ich den Herd angelassen habe?

Das hängt vom Vertrag und vom konkreten Verhalten ab. Bei grober Fahrlässigkeit kann ohne entsprechenden Verzicht eine Kürzung erfolgen.

11. Ist grobe Fahrlässigkeit in der Privathaftpflicht versichert?

Grundsätzlich ja. Die Privathaftpflicht deckt auch gesetzliche Ansprüche ab, die durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Vorsätzlich verursachte Schäden sind regelmäßig ausgeschlossen.

12. Ist grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung versichert?

Das hängt vom Tarif ab. Moderne Tarife enthalten häufig einen vollständigen oder begrenzten Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit.

13. Ist grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen?

Nicht automatisch. Der Umfang richtet sich nach den Bedingungen. Gerade bei älteren Verträgen kann eine Leistungskürzung möglich sein.

14. Was gilt in der Vollkaskoversicherung?

Bei grob fahrlässiger Unfallverursachung kann die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen. Einige Tarife verzichten auf diesen Einwand, häufig jedoch nicht bei Alkohol oder Drogen.

15. Zahlt die Kfz-Haftpflicht bei Alkohol am Steuer?

Der geschädigte Unfallgegner wird grundsätzlich geschützt. Der Versicherer kann den Fahrer oder Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen anschließend in Regress nehmen.

16. Was bedeutet Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit?

Der Versicherer verzichtet im vereinbarten Umfang darauf, seine Leistung wegen einer grob fahrlässigen Schadenherbeiführung zu kürzen.

17. Gilt der Verzicht immer unbegrenzt?

Nein. Er kann auf bestimmte Beträge, Schadenarten oder Ursachen begrenzt sein.

18. Sind Alkohol- und Drogenschäden mitversichert?

In vielen Tarifen sind Schäden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss vom Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

19. Was ist eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung?

Dabei wird nicht unbedingt der Schaden selbst grob fahrlässig verursacht. Vielmehr wird eine vertragliche Pflicht besonders schwerwiegend verletzt, beispielsweise die Pflicht zur Schadenminderung oder zur wahrheitsgemäßen Auskunft.

20. Kann eine verspätete Schadenmeldung zur Kürzung führen?

Ja, wenn die verspätete Meldung grob fahrlässig war und die Prüfung oder Höhe des Schadens beeinflusst hat. Die genauen Folgen richten sich nach dem Einzelfall.

21. Muss die Versicherung die Kürzung begründen?

Du solltest eine konkrete schriftliche Begründung verlangen. Der Versicherer sollte erklären, welches Verhalten beanstandet wird und wie die Quote zustande kommt.

22. Was kann ich gegen eine Kürzung tun?

Prüfe die Bedingungen, fordere eine genaue Begründung an und stelle den Schadenhergang vollständig dar. Dein Versicherungsmakler, der Versicherungsombudsmann oder ein Fachanwalt können bei Bedarf unterstützen.

23. Muss ich meinen eigenen Fehler bei der Schadenmeldung angeben?

Du musst den Schaden wahrheitsgemäß schildern. Bewusst falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz zusätzlich gefährden.

24. Gilt grobe Fahrlässigkeit auch für mitversicherte Personen?

Das hängt vom Vertrag ab. Prüfe, ob der vereinbarte Verzicht auch für Ehepartner, Kinder oder andere mitversicherte Personen gilt.

25. Sollte ich einen alten Versicherungsvertrag überprüfen lassen?

Ja. Besonders ältere Hausrat-, Gebäude- und Kaskoverträge können keinen oder nur einen begrenzten Schutz bei grober Fahrlässigkeit enthalten.