E-Scooter verursachen hohe Schäden

Seit der Zulassung auf deutschen Straßen vor genau 4 Jahren, im Juni 2019, prägen E- Scooter besonders in größeren Städten das Straßenbild.

Der Siegeszug der E-Scooter wird durch eine Vielzahl an Vorteilen geleitet:

E-Scooter sind umweltfreundlich, da sie abgasfrei und elektrisch fahren, sie sind leise, brauchen nicht viel Platz. Sie ersetzen andere Fortbewegungsmittel, auch die Parkplatzsituation wird durch E-Scooter entspannt.

Auch die Möglichkeit sich über Portale und Apps zu registrieren und dann einen E- Scooter zu „mieten“ und sich kein eigenes Fahrzeug anschaffen zu müssen, unterstützt die Nachhaltigkeit.

Aus versicherungstechnischer Sicht jedoch fällt das Resümee der letzten 4 Jahre nicht so positiv aus:

Es gibt in Deutschland rund 180.000 zugelassene E-Scooter. Diese haben laut Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ( GDV ) im Jahr 2020 für 1.150 Unfälle mit Beteiligung Dritter gesorgt haben.

Die Unfälle mit E-Scootern sind dabei keineswegs kostengünstig: Bei einem E-Scooter Unfall sind pro Schadensfall im Durchschnitt Kosten von 3.850€ entstanden und somit ein wenig mehr als bei einem Moped – oder Mofa-Unfall, bei dem der Schadensfall im Durchschnitt 3.700€ kostet. Im Vergleich: Der Unfall eines PKWs wird im Durchschnitt mit 4.500€ ausgewiesen.

Zuvor als Vorteil eingeschätzt , dass E- Scooter so geräuscharm sind, hat sich das in der Praxis ins Gegenteil gewandelt, besonders bei verbotenen Fahrten auf Gehwegen. Auch das Fahren mit mehr als einer Person auf dem E-Scooter birgt ein hohes Unfallrisiko und wird trotzdem leider immer wieder praktiziert.

Die Unfälle mit E-Scootern sind in den letzten Jahren stark angestiegen, im Jahr 2022 gab es 8.620 Unfälle mit Personenschäden. Besonders auffällig dabei ist, dass rund 36% der Unfälle Alleinunfälle sind. Unfallursachen sind dabei Alkohol, zu hohe Geschwindigkeit und fehlende Fahrpraxis.

Da E-Scooter zu Elektrokleinstfahrzeugen gehören, gilt bei ihnen auch eine Promillegrenze von 0,5 Promille.

Gemeinhin ist deutlich geworden, dass E-Scooter ein hohes Unfallrisiko bergen. Es handelt sich bei diesem Fortbewegungsmittel nicht um ein Spielzeug. Zu Nutzen sind E-Scooter erst ab einem Alter von 14 Jahren. Berechtigterweise ist eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundes und eine gültige Haftpflichtversicherung Pflicht.

Wie auch beim Moped/Mofa/Roller bleibt das Versicherungskennzeichen immer nur bis Ende Februar gültig und muss dann neu erworben werden.

Welche Versicherung für deinen E-Scooter?

Zunächst einmal muss der E- Scooter eine gültige Haftpflichtversicherung haben. Da es sich anders als bei E-Bikes oder Pedelecs um Fahrzeuge handelt, die gänzlich ohne Kraftaufwendung des Fahrers auskommen, handelt es sich per Definition um ein Kraftfahrzeug, ähnlich wie ein Mofa oder Roller.

Über die KFZ- Haftpflichtversicherung werden Schäden abgedeckt, die andere betreffen. Eigene Schäden, die zum Beispiel durch einen Sturz auftreten sind nicht abgesichert.


Der Preis für die Haftpflichtversicherung sinkt im Laufe des Beitragsjahres immer weiter ab. Meist wird bei den Gesellschaften noch unterschieden, wie alt der Fahrer ist. Ist der Fahrer z.B. unter 23 Jahren, zahlt man deutlich mehr als wenn der Fahrer über 23 ist.

Wir haben keine E-Scooter Schilder auf Lager. Diese können online erworben werden.

Ist mein E-Scooter damit auch gegen Diebstahl abgesichert?

Nein, die Kfz Haftpflichtversicherung begleicht nur die Schäden, die du mit deinem E-Scooter jemand anderem zufügst. Möchtest du deinen Scooter gegen Diebstahl absichern, gibt es die Möglichkeit dich über unseren Link zu informieren. Manche Zweiräder sind über die Hausrat mit versichert, andere brauchen eine separate Zweiradversicherung.

Eine Unfallversicherung für den E-Scooter?

Über die Möglichkeit hinaus den E-Scooter und Fremde bei Schaden abzusichern, gibt es auch noch die Möglichkeit für sich selbst eine Unfallversicherung abzuschließen.

Gerade bei Alleinunfällen, die keinen schuldhaften Unfallgegner haben, besteht das Problem, dass man niemanden hat, den man für Personenschäden haftbar machen kann.

Die VHV zum Beispiel bietet einen Tarif der Unfallversicherung an bei der man bis zu einem Promillewert von 1,5 Promille noch soweit abgesichert ist, dass einem im Falle eines Unfalls alle Leistungen zu stehen.

Hast du noch Fragen zu dem Thema? Melde dich gerne bei uns!


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