Zunächst eine kurze Erläuterung der verschiedenen Versicherungen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU)
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine Versicherung, die dich als Versicherungsnehmer finanziell absichert, wenn du aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bist, deinen Beruf auszuüben. Die Versicherung zahlt in diesem Fall eine monatliche Rente, um den Einkommensverlust teilweise oder vollständig zu kompensieren.
Ziel der BU-Versicherung ist es, deinen Lebensstandard zu sichern und finanzielle Engpässe zu vermeiden, wenn die Arbeitskraft als wichtigste Einkommensquelle wegfällt.
Die Pflegeversicherung:
Die Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung, die finanzielle Unterstützung bietet, wenn du aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung dauerhaft pflegebedürftig wirst. Sie deckt die Kosten für die Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim teilweise ab und ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.
Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung:
- Gesetzliche Pflegeversicherung (GPV):
- Pflicht für alle gesetzlich Krankenversicherten.
- Beiträge richten sich nach dem Einkommen und werden anteilig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
- Die Leistungen sind standardisiert und richten sich nach dem festgestellten Pflegegrad.
- Private Pflegeversicherung (PPV):
- Pflicht für privat Krankenversicherte.
- Die Beiträge basieren auf individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewünschten Leistungen.
- Die Leistungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, können aber in der privaten Versicherung flexibler gestaltet werden.
Anspruch auf Pflegeversicherungszahlung:
Um Zahlungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss der Pflegebedürftige einen Antrag stellen. Der Versicherer (bei der gesetzlichen Pflegeversicherung die Pflegekasse, bei der privaten Pflegeversicherung das private Versicherungsunternehmen) beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein ähnliches Gutachterinstitut, den Pflegebedarf zu ermitteln. Der Gutachter bewertet den Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 bis 5). Auf Basis dieses Gutachtens wird die Höhe der Leistung festgelegt.
Zusammengefasst erhältst du Leistungen, wenn du eine anerkannte Pflegebedürftigkeit durch einen Pflegegrad hast und dies entsprechend durch einen Antrag bei der Versicherung geltend machst.
Die Pflegezusatzversicherung:
- Die Pflegezusatzversicherung ist eine freiwillige private Versicherung, die zur Schließung der finanziellen Lücke zwischen Pflegegeld, der gesetzlichen oder privaten Pflegversicherung, und der tatsächlichen Kosten dient.
- Sie bietet ergänzende Leistungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung und kann individuell auf die Bedürfnisse des Versicherten abgestimmt werden.
- Es gibt verschiedene Formen der Pflegezusatzversicherung, wie z. B. Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflege-Rentenversicherung, die unterschiedlich auszahlen oder Leistungen erstatten.
Die Pflegeversicherung sorgt für eine Grundversorgung im Pflegefall, während die Pflegezusatzversicherung dazu dient, den darüber hinausgehenden finanziellen Bedarf zu decken und somit den Lebensstandard besser abzusichern.
Ist eine Pflegezusatzversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Jetzt zu der Frage ob sich eine Pflegezusatzversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung eignet.
Folgend haben wir 17 Gründe zusammengestellt, die diese Überlegung untermauern:
- Im Leistungsfall entscheidet der Versicherer deiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) über den Eintritt der Zahlungspflicht. Wird die Zahlungspflicht abgelehnt z.B. aufgrund der konkreten Verweisungsklausel bleibt dir als Kunde nur der Klageweg. Im Gegensatz dazu entscheidet bei der Pflegeversicherung bzw bei der Pflegezusatzversicherung ein nicht am Vertrag beteiligter Dritter ( zumeist der Medizinische Dienst der Krankenkassen- kurz MdK) über den Eintritt des Versicherungsfalles.
- Berufsunfähigkeitsversicherungen sind teurer als eine Pflegezusatzversicherung.
- Berufsunfähigkeitsversicherungen erfragen das Rauchverhalten
- Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind (mit Ertragsanteil) zu versteuern- Pflegeleistungen hingegen komplett steuerfrei.
- Die Absicherung einer BU endet mit 65 oder 67 Jahren, Pflegezusatzversicherungen zahlen bis zu deinem Tod, solange mindestens Pflegegrad 1 vorliegt.
- BU Absicherungen sind nominal begrenzt- Pflegezusatzversicherungen haben viel höhere und vor allen Dingen ohne Einkommensnachweise mögliche Absicherungssummen.
- Leistungen aus einer BU zu beantragen ist ein sehr mühsamer und aufwendiger Prozess. Bei der Beantragung eines Pflegegrades um eine Auszahlung aus der Pflege(zusatz)versicherung zu erhalten, gibt es klare Richtlinien. Sobald der Antrag auf eine Begutachtung bei der Pflegekasse eingegangen ist, informieren diese den MdK und innerhalb weniger Wochen findet ein Termin und eine Festlegung des Pflegegrades statt.
- Für Selbstständige entfällt der ganze mühsame Prozess der Umorganisation bei der Wahl von Pflegezusatzversicherung statt Berufsunfähigkeitsversicherung, weil der Beruf keine Rolle spielt.
- Die BU zahlt nur, wenn du deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst, aber Achtung vor der konkreten Verweisungsklausel.
- Für Leistungen aus einer BU wird im Regelfall zunächst eine Befristung von 2 Jahren ausgesprochen. Für den Pflegegrad ist der unbefristete Leistungsbezug der Regelfall (wohlgemerkt: nicht immer; in etwa 20% der Fälle beobachte ich eine Befristung mit Wiederholungsbegutachtung nach 2 oder 4 Jahren).
- Einzelfallabhängig vom Vertrag, was mit BU Leistungen bei Wohnsitzverlegung ins Ausland geschieht. Pflegezusatzversicherungen leisten weltweit.
- BU in vielen Berufen kaum definierbar (digitale Nomaden, Hausfrauen, Studenten); bei Pflegezusatzversicherungen ist der Beruf und die Definition dazu egal, weil es nicht auf den Beruf ankommt.
- BUs sind eigentlich erst abschließbar, wenn jemand im Arbeitsleben steckt. Die Hilfskrücken der Versicherer (Stichwort Schüler BU ab 6 Jahre) sind bei genauer Betrachtung teure Scheinlösungen. Pflegezusatzversicherungen sind bereits für Neugeborene abschließbar (aktuelle Empfehlung für Neugeborene: Barmenia)
- Unklar bzw mit dem Versicherer zu klären, was bei Berufswechsel des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Leistungsfalls passiert. Bei Pflegezusatzversicherungen ist ein Berufswechsel noch nicht mal anzeigepflichtig.
- In vielen Fällen müsste die BU nicht leisten, wenn die Person trotzdem ihren Beruf noch ausüben kann. Beispiel: Ein Rechtsanwalt, der seine Beine verliert, wird deswegen nicht berufsunfähig. Die Pflegezusatzversicherung müsste hier ganz sicher leisten.
- Die BU ist für den Kunden intransparent: Es gibt viele Dinge, die sich nur durch studieren des Kleingedruckten beantworten lassen. Bei der Frage ob die Pflege(zusatz)versicherung zahlen muss, reicht es hingegen einen Pflegegradrechner zu bemühen. Dieser ist freizugänglich und online schnell ausgefüllt um zu überprüfen ob der Leistungsfall vorliegt ( www.pflege.de).
- Auch wenn man im Alltag auf Hilfe angewiesen ist und somit einen Pflegegrad zu gesprochen bekommt, gibt es ja vllt. trotzdem die Möglichkeit weiter am Berufsleben teilzunehmen. Die BU würde in diesem Fall nicht zahlen, die Pflege(zusatz)versicherung hingegen schon.
Wichtig ist es aber natürlich zu bedenken, dass es auch den Fall gibt, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann (Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung), man aber KEINEN Pflegegrad bekommt. In so einem Fall (z.B. Maler und Lackierer, der einen Bandscheibenvorfall hat- arbeiten im Beruf unter Umständen nicht mehr möglich, aber keine Pflegebedürftigkeit) bringt einem die Pflegezusatzversicherung anstelle der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Vorteile!
Um Fragen und eine vernünftige, individuelle Entscheidung für deine Absicherung zu finden, melde dich gerne bei uns!