Versicherungen bei Trennung und Scheidung: Was musst Du jetzt ändern?

Eine Trennung verändert nicht nur den Alltag, die Wohnsituation und die finanzielle Planung. Sie kann auch direkte Auswirkungen auf zahlreiche Versicherungsverträge haben.

Viele Paare haben während der Beziehung gemeinsame Versicherungen abgeschlossen. Häufig läuft der Vertrag jedoch nur auf den Namen einer Person, während der Partner und die Kinder lediglich mitversichert sind. Nach dem Auszug oder spätestens nach der Scheidung kann dieser gemeinsame Schutz entfallen.

Besonders kritisch ist das bei der Privathaftpflichtversicherung. Ziehst Du aus der gemeinsamen Wohnung aus und kümmerst Dich nicht rechtzeitig um einen eigenen Vertrag, kann eine gefährliche Versicherungslücke entstehen. Auch Hausrat, Rechtsschutz, Kfz-Versicherung, Krankenversicherung und Lebensversicherungen sollten überprüft werden.

Hinzu kommt ein emotionales Thema: Bei einer Risikolebensversicherung kann der frühere Partner weiterhin als bezugsberechtigte Person eingetragen sein. Ohne aktive Änderung könnte die Versicherungsleistung im Todesfall weiterhin an den Ex-Partner ausgezahlt werden.

Eine Trennung ist deshalb ein wichtiger Anlass, sämtliche Versicherungsverträge neu zu ordnen.


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Warum müssen Versicherungen nach einer Trennung überprüft werden?

Viele Versicherungsverträge orientieren sich an der gemeinsamen Lebens- und Wohnsituation.

Ein Familientarif kann beispielsweise folgende Personen einschließen:

  • den Versicherungsnehmer,
  • den Ehe- oder Lebenspartner,
  • gemeinsame Kinder,
  • Kinder eines Partners,
  • weitere im Haushalt lebende Personen.

Zieht eine Person dauerhaft aus, kann eine wesentliche Voraussetzung der Mitversicherung wegfallen. Bei verheirateten Paaren kann der gemeinsame Schutz je nach Versicherungsart und Bedingungen noch eine Zeit lang weiterbestehen. Bei unverheirateten Paaren kann der Schutz dagegen teilweise bereits mit der Auflösung des gemeinsamen Haushalts enden.

Es gibt keine einheitliche Regel für alle Versicherungen. Entscheidend sind immer:

  • die jeweilige Versicherungsart,
  • der Versicherungsnehmer,
  • der Kreis der mitversicherten Personen,
  • die Vertragsbedingungen,
  • die neue Wohnsituation,
  • die Eigentumsverhältnisse,
  • das Datum der Trennung oder Scheidung.

Du solltest deshalb nicht davon ausgehen, dass ein gemeinsamer Versicherungsschutz automatisch unverändert weiterläuft.

Der wichtigste erste Schritt: Alle Verträge erfassen

Bevor einzelne Versicherungen geändert werden, solltest Du Dir einen vollständigen Überblick verschaffen.

Erstelle eine Liste mit:

  • Versicherungsunternehmen,
  • Vertragsnummer,
  • Versicherungsart,
  • Versicherungsnehmer,
  • versicherten Personen,
  • monatlichem oder jährlichem Beitrag,
  • Zahlungsweg,
  • versicherten Sachen,
  • Bezugsberechtigten,
  • Kündigungsfristen.

Prüfe dabei auch, welche Beiträge von einem gemeinsamen Konto abgebucht werden.

Besonders wichtig ist die Frage, wer rechtlich Versicherungsnehmer ist. Diese Person besitzt grundsätzlich die vertraglichen Rechte und kann beispielsweise Änderungen oder Kündigungen veranlassen. Dass eine andere Person die Beiträge bezahlt, macht sie nicht automatisch zum Versicherungsnehmer.

Privathaftpflichtversicherung bei Trennung und Scheidung

Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt Dich vor berechtigten Schadensersatzansprüchen und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Bei einer Familienhaftpflicht ist häufig nur ein Partner Versicherungsnehmer. Der andere Partner und die Kinder sind über den Familientarif mitversichert.

Nach einer Trennung muss geklärt werden:

  • Wer ist Versicherungsnehmer?
  • Wer zieht aus?
  • Sind beide Partner verheiratet?
  • Wann endet die Mitversicherung?
  • Bei welchem Elternteil leben die Kinder?
  • Sind volljährige Kinder weiterhin mitversichert?

Was passiert mit der Privathaftpflicht des ausziehenden Partners?

Der Versicherungsnehmer behält seinen Vertrag grundsätzlich. Der mitversicherte Partner benötigt dagegen möglicherweise eine eigene Privathaftpflichtversicherung.

Bei verheirateten Paaren kann der Schutz während der Trennungszeit nach den jeweiligen Tarifbedingungen noch fortbestehen. Spätestens mit der rechtskräftigen Scheidung sollte jedoch für beide Personen ein eigenständiger Schutz bestehen.

Bei unverheirateten Paaren ist häufig der gemeinsame Haushalt eine Voraussetzung der Mitversicherung. Zieht der mitversicherte Partner dauerhaft aus, kann dessen Schutz bereits mit dem Auszug enden.

Verlasse Dich nicht auf allgemeine Aussagen. Lass Dir vom Versicherer schriftlich bestätigen, bis wann die Mitversicherung gilt.

Was gilt für die Kinder in der Privathaftpflicht?

Kinder können abhängig vom Tarif weiterhin über den Vertrag eines Elternteils versichert sein.

Entscheidend können sein:

  • Alter des Kindes,
  • Schul- oder Berufsausbildung,
  • Studium,
  • Familienstand,
  • eigener Haushalt,
  • wirtschaftliche Selbstständigkeit,
  • konkrete Tarifbedingungen.

Bei minderjährigen Kindern ist der Hauptwohnsitz nicht in jedem Tarif das einzige Kriterium. Auch Kinder, die regelmäßig Zeit beim anderen Elternteil verbringen, können weiterhin versichert sein.

Wichtig ist, dass die Kinder nicht versehentlich aus beiden Verträgen herausfallen. Sind nach der Trennung zwei Privathaftpflichtverträge vorhanden, sollte geprüft werden, über welchen Vertrag die Kinder versichert sind.

Eine Doppelversicherung ist meistens weniger problematisch als eine unbemerkte Versicherungslücke. Trotzdem sollten die Zuständigkeiten eindeutig dokumentiert werden.

Hausratversicherung nach der Trennung

Die Hausratversicherung schützt die beweglichen Gegenstände eines Haushalts, beispielsweise:

  • Möbel,
  • Kleidung,
  • Elektrogeräte,
  • Haushaltsgeräte,
  • Fahrräder,
  • Werkzeuge,
  • Schmuck,
  • persönliche Gegenstände.

Nach einer Trennung entstehen häufig zwei Haushalte. Damit muss auch der Hausratversicherungsschutz neu geordnet werden.

Wer behält den bestehenden Hausratvertrag?

Grundsätzlich bleibt der Vertrag beim Versicherungsnehmer.

Bleibt der Versicherungsnehmer in der bisherigen Wohnung, kann der Vertrag meist dort fortgeführt werden. Die Versicherungssumme oder die angegebene Wohnfläche sollte jedoch angepasst werden, wenn ein erheblicher Teil des Hausrats auszieht.

Zieht der Versicherungsnehmer selbst aus, kann der Vertrag möglicherweise auf die neue Wohnung umgestellt werden. Für die bisherige Wohnung benötigt die dort verbleibende Person dann gegebenenfalls einen eigenen Vertrag.

Bei Umzügen kann die Hausratversicherung vorübergehend Schutz für die alte und die neue Wohnung bieten. Dauer und Voraussetzungen richten sich nach den Versicherungsbedingungen.

Hausrat richtig aufteilen und dokumentieren

Nach einer Trennung kann es später Streit darüber geben, wem welche Gegenstände gehören.

Für die Versicherung ist insbesondere relevant:

  • Welche Gegenstände befinden sich in welcher Wohnung?
  • Welchen Wiederbeschaffungswert hat der jeweilige Hausrat?
  • Wer ist Eigentümer besonders wertvoller Sachen?
  • Wo befinden sich Schmuck, Kunst oder Sammlungen?
  • Welcher Vertrag soll welchen Haushalt absichern?

Fotografiere beide Haushalte nach der Aufteilung und bewahre Rechnungen oder andere Eigentumsnachweise auf.

Achte darauf, dass die Versicherungssumme beziehungsweise Wohnfläche zur neuen Situation passt. Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme kann im Schadenfall zu Problemen führen.

Wohngebäudeversicherung bei gemeinsamer Immobilie

Besitzen beide Partner gemeinsam ein Haus oder eine Eigentumswohnung, wird die Wohngebäudeversicherung durch die Trennung nicht automatisch überflüssig.

Das Gebäude muss weiterhin versichert bleiben, solange es existiert und entsprechende Risiken bestehen.

Nach der Trennung sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

  • Wer bleibt im Haus wohnen?
  • Wem gehört die Immobilie?
  • Wer bezahlt die Beiträge?
  • Wird das Haus verkauft?
  • Wird ein Eigentumsanteil übertragen?
  • Steht das Gebäude zeitweise leer?
  • Wird es vermietet?
  • Ändert sich die Nutzung?

Ein Leerstand oder eine geänderte Nutzung kann für den Versicherer relevant sein. Solche Veränderungen sollten zeitnah gemeldet werden.

Wird die Immobilie verkauft, können besondere gesetzliche und vertragliche Regelungen für den Übergang und die Kündigung der Gebäudeversicherung gelten. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass bei Verkauf eines versicherten Gegenstands besondere Kündigungsmöglichkeiten bestehen können.

Rechtsschutzversicherung bei Trennung und Scheidung

Die Rechtsschutzversicherung ist bei einer Trennung besonders erklärungsbedürftig.

Viele Menschen gehen davon aus, dass eine private Rechtsschutzversicherung automatisch sämtliche Scheidungs- und Unterhaltskosten übernimmt. Das ist normalerweise nicht der Fall.

Das klassische Familienrecht ist in vielen Rechtsschutztarifen ausgeschlossen oder nur sehr eingeschränkt versichert.

Möglich sind je nach Tarif beispielsweise:

  • eine anwaltliche Erstberatung,
  • Beratungsrechtsschutz im Familienrecht,
  • Mediation,
  • begrenzte Kostenübernahme,
  • besondere Premiumbausteine.

Nicht automatisch versichert sind häufig die vollständigen Kosten für:

  • Scheidungsverfahren,
  • Unterhaltsstreit,
  • Sorgerechtsstreit,
  • Zugewinnausgleich,
  • Vermögensaufteilung.

Kann ein gemeinsamer Rechtsschutzvertrag bleiben?

Solange beide Partner in einem gemeinsamen Vertrag versichert sind, entsteht noch ein weiteres Problem: Rechtsschutzversicherungen übernehmen regelmäßig keine Streitigkeiten zwischen Personen, die über denselben Vertrag versichert sind.

Der Versicherer kann nicht sinnvoll gleichzeitig beide Seiten eines Konflikts finanzieren.

Nach der Trennung sollte deshalb geprüft werden, wer Versicherungsnehmer ist und wer einen eigenen Rechtsschutz benötigt.

Beachte auch die Wartezeiten. Ein neu abgeschlossener Vertrag übernimmt grundsätzlich keine Streitigkeiten, deren Ursache bereits vor Vertragsbeginn lag.

Eine neue Rechtsschutzversicherung kann daher normalerweise nicht rückwirkend für die bereits begonnene Trennung oder einen bestehenden Konflikt genutzt werden.

Kfz-Versicherung bei Trennung und Scheidung

Auch bei Fahrzeugen muss zwischen mehreren Rollen unterschieden werden:

  • Eigentümer,
  • Halter,
  • Versicherungsnehmer,
  • regelmäßiger Fahrer,
  • Beitragszahler.

Diese Personen müssen nicht identisch sein.

Nach einer Trennung sollte geklärt werden:

  • Wem gehört das Fahrzeug?
  • Wer nutzt es künftig überwiegend?
  • Wo wird es regelmäßig abgestellt?
  • Wer ist als Fahrer eingetragen?
  • Wer behält den Schadenfreiheitsrabatt?
  • Muss das Fahrzeug umgemeldet werden?

Was passiert mit dem Schadenfreiheitsrabatt?

Der Schadenfreiheitsrabatt gehört nicht automatisch demjenigen, der das Auto am häufigsten gefahren oder die Beiträge bezahlt hat.

Entscheidend ist zunächst, welchem Vertrag der Rabatt zugeordnet ist und wer Versicherungsnehmer ist.

Eine Übertragung auf den früheren Partner kann je nach Versicherer und Voraussetzungen möglich sein. Häufig muss der bisherige Inhaber zustimmen. Zusätzlich kann nur der Rabatt übertragen werden, den die übernehmende Person theoretisch selbst hätte erfahren können.

Lass Dir eine mögliche Übertragung vorab schriftlich bestätigen. Eine einmal vorgenommene Übertragung kann regelmäßig nicht einfach rückgängig gemacht werden.

Fahrzeugnutzung sofort aktualisieren

Ändert sich der regelmäßige Fahrer, sollte der Versicherer informiert werden.

Das gilt insbesondere, wenn:

  • ein Partner nicht mehr fährt,
  • ein neuer Hauptfahrer hinzukommt,
  • ein Kind das Fahrzeug regelmäßig nutzt,
  • sich der Abstellort ändert,
  • sich die jährliche Fahrleistung verändert,
  • das Fahrzeug in einen anderen Zulassungsbezirk kommt.

Falsche oder veraltete Angaben können zu Beitragsnachforderungen und im Schadenfall zu weiteren Konsequenzen führen.

Krankenversicherung nach Trennung und Scheidung

Bei der Krankenversicherung ist besonders wichtig, ob die Partner gesetzlich oder privat versichert sind.

Gesetzliche Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein.

Die Trennung allein beendet die Familienversicherung eines Ehepartners nicht zwingend sofort. Spätestens mit der rechtskräftigen Scheidung entfällt jedoch grundsätzlich die Grundlage der Familienversicherung über den früheren Ehepartner.

Dann muss rechtzeitig eigener Versicherungsschutz organisiert werden.

Kinder können abhängig von Einkommen, Versicherungsstatus und Familiensituation weiterhin über einen Elternteil versichert sein.

Da die Voraussetzungen komplex sein können, sollte die zuständige Krankenkasse frühzeitig schriftlich informiert und um eine verbindliche Auskunft gebeten werden.

Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung besitzt normalerweise jede versicherte Person einen eigenen Versicherungsschutz, auch wenn ein Partner Versicherungsnehmer mehrerer Verträge ist oder die Beiträge bezahlt.

Nach einer Trennung muss geklärt werden:

  • Wer ist Versicherungsnehmer?
  • Wer bezahlt künftig die Beiträge?
  • Sollen Verträge übertragen werden?
  • Wer erhält die Erstattungen?
  • Wo werden Rechnungen eingereicht?
  • Wer verwaltet die Verträge der Kinder?

Eine private Krankenversicherung kann nicht einfach beendet werden, ohne dass ein anderer ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht. Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Aufrechterhaltung eines Krankenversicherungsschutzes.

Bei privaten Tarifen können erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen von großer Bedeutung sein. Eine vorschnelle Kündigung sollte deshalb vermieden werden.

Risikolebensversicherung: Bezugsrecht unbedingt prüfen

Die Risikolebensversicherung ist nach einer Trennung besonders wichtig.

Viele Paare setzen sich gegenseitig als bezugsberechtigte Person ein. Das ist während der Beziehung sinnvoll, beispielsweise zur Absicherung:

  • gemeinsamer Kinder,
  • einer Immobilienfinanzierung,
  • laufender Kredite,
  • des Familieneinkommens.

Nach der Trennung passt diese Regelung möglicherweise nicht mehr.

Bleibt der Ex-Partner bezugsberechtigt?

Eine Trennung oder Scheidung ändert ein eingetragenes Bezugsrecht nicht automatisch.

Ist der frühere Partner weiterhin als bezugsberechtigte Person hinterlegt, kann die Leistung im Todesfall möglicherweise weiterhin an ihn ausgezahlt werden.

Nach § 159 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherungsnehmer eine widerruflich bezugsberechtigte Person grundsätzlich durch eine andere ersetzen. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht ist eine Änderung dagegen deutlich schwieriger, weil der Begünstigte das Recht bereits mit seiner Benennung erwirbt.

Prüfe deshalb:

  • Wer ist Versicherungsnehmer?
  • Wer ist versicherte Person?
  • Wer ist bezugsberechtigt?
  • Ist das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich?
  • Ist eine Bank als Sicherheit eingetragen?
  • Soll künftig ein Kind oder eine andere Person begünstigt werden?

Die Änderung sollte direkt beim Versicherer erfolgen und schriftlich bestätigt werden.

Vorsicht bei der Formulierung „Ehegatte“

Ist im Vertrag nicht der Name, sondern allgemein „der Ehegatte“ als bezugsberechtigt angegeben, kann die rechtliche Auslegung von der konkreten Formulierung und den Umständen abhängen.

Bei unklaren oder alten Bezugsrechtsformulierungen sollte nicht spekuliert werden. Lass die Regelung ausdrücklich neu festlegen.

Das Versicherungsvertragsgesetz enthält eigene Regeln zur Bezugsberechtigung und zu deren Auslegung.

Kapitallebens- und Rentenversicherungen

Kapitalbildende Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen können während einer Ehe einen erheblichen Vermögenswert aufbauen.

Bei Trennung und Scheidung können verschiedene Fragen entstehen:

  • Wem gehört der Vertrag?
  • Wer ist Versicherungsnehmer?
  • Wer hat die Beiträge gezahlt?
  • Wie hoch ist der Rückkaufswert?
  • Gehört der Vertrag zum Zugewinn?
  • Fällt er unter den Versorgungsausgleich?
  • Bestehen Abtretungen oder Verpfändungen?
  • Wer ist bezugsberechtigt?

Nicht jeder Vertrag wird gleich behandelt.

Private Rentenversicherungen mit Altersvorsorgecharakter können im Versorgungsausgleich eine Rolle spielen. Andere Vermögenswerte können beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

Kündige einen solchen Vertrag nicht vorschnell. Eine Kündigung kann finanzielle Nachteile, steuerliche Folgen und den Verlust wichtiger Garantien verursachen.

Der Versicherungsnehmer kann eine Lebensversicherung grundsätzlich nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln kündigen. Bei bestimmten Altersvorsorgeverträgen gelten jedoch Einschränkungen.

Vor Änderungen sollte fachlicher und gegebenenfalls rechtlicher Rat eingeholt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt grundsätzlich an die versicherte Person gebunden.

Die Trennung ändert den eigentlichen Versicherungsschutz normalerweise nicht. Trotzdem sollten folgende Punkte geprüft werden:

  • Wer ist Versicherungsnehmer?
  • Von welchem Konto werden die Beiträge bezahlt?
  • Ist der Beitrag weiterhin finanzierbar?
  • Bestehen gekoppelte Verträge?
  • Ist ein Ex-Partner bezugsberechtigt?
  • Muss die Anschrift geändert werden?
  • Sind Kinder über Zusatzbausteine eingeschlossen?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nicht vorschnell gekündigt werden. Ein späterer Neuabschluss kann aufgrund von Alter oder Gesundheitszustand deutlich teurer oder nicht mehr möglich sein.

Wenn der Beitrag nach der Trennung zu hoch ist, können je nach Vertrag andere Lösungen infrage kommen:

  • Reduzierung der versicherten Rente,
  • Änderung der Zahlungsweise,
  • Beitragsstundung,
  • befristete Beitragsreduzierung,
  • Prüfung einer Beitragsdynamik,
  • Herauslösen unnötiger Zusatzbausteine.

Unfallversicherung

Bei einer Familien-Unfallversicherung können mehrere Personen in einem Vertrag versichert sein.

Nach einer Trennung sollte geprüft werden:

  • Welche Personen sind versichert?
  • Wer ist Versicherungsnehmer?
  • Wer erhält Leistungen für minderjährige Kinder?
  • Sind Bezugsrechte im Todesfall hinterlegt?
  • Wie werden Beiträge künftig bezahlt?

Die versicherte Person verliert ihren Schutz nicht zwingend allein durch einen Auszug. Entscheidend sind die Bedingungen und die Vertragsgestaltung.

Trotzdem ist eine klare Trennung der Verträge oft sinnvoll, damit jede Person ihre Versicherungen selbst verwalten kann.

Versicherungen für Kinder richtig organisieren

Gemeinsame Kinder bleiben auch nach der Trennung finanziell und organisatorisch mit beiden Elternteilen verbunden.

Deshalb sollte schriftlich geklärt werden:

  • Über wen sind die Kinder haftpflichtversichert?
  • Wo besteht die Krankenversicherung?
  • Wer verwaltet die Unfallversicherung?
  • Wer bezahlt Zusatzversicherungen?
  • Wer erhält Leistungsabrechnungen?
  • Wer darf Vertragsänderungen veranlassen?
  • Wer ist bei Spar- und Vorsorgeverträgen verfügungsberechtigt?

Besonders bei privaten Kranken- oder Zusatzversicherungen kann es problematisch sein, wenn Rechnungen bei einem Elternteil eingehen, das Kind aber überwiegend beim anderen Elternteil lebt.

Eine klare Kommunikation mit dem Versicherer kann spätere Konflikte vermeiden.

Tierhalterhaftpflicht bei gemeinsamem Haustier

Bleibt ein Hund oder Pferd nach der Trennung bei einem Partner, sollte auch die Tierhalterhaftpflicht überprüft werden.

Entscheidend ist nicht nur, wer den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Wichtig ist auch, wer rechtlich als Tierhalter gilt.

Zu prüfen sind:

  • Wer trägt die laufenden Kosten?
  • Bei wem lebt das Tier?
  • Wer entscheidet über das Tier?
  • Wer nutzt oder betreut es regelmäßig?
  • Wer ist im Vertrag als Halter angegeben?

Wechselt das Tier dauerhaft den Haushalt, sollte der Versicherungsvertrag entsprechend angepasst oder neu abgeschlossen werden.

Gemeinsame Konten und Beitragszahlungen

Viele Versicherungsbeiträge werden von einem gemeinsamen Konto eingezogen.

Wird dieses Konto aufgelöst, können Beiträge unbezahlt bleiben. Das kann den Versicherungsschutz gefährden.

Ändere deshalb rechtzeitig:

  • Bankverbindung,
  • Rechnungsanschrift,
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer,
  • Zahlungsweise.

Kontrolliere nach der Umstellung, ob die Beiträge tatsächlich abgebucht wurden.

Versicherungsverträge sollten nicht einfach durch Rückgabe einer Lastschrift „gekündigt“ werden. Eine ausbleibende Zahlung beendet einen Vertrag nicht automatisch ordnungsgemäß und kann zu Mahnungen oder Versicherungslücken führen.

Für viele Sachversicherungen gelten reguläre Kündigungsfristen. Die Verbraucherzentrale nennt für zahlreiche Sachversicherungen häufig eine Frist von drei Monaten, wobei der konkrete Vertrag entscheidend bleibt.

Wer darf einen Vertrag kündigen oder ändern?

Vertragsänderungen kann grundsätzlich der Versicherungsnehmer veranlassen.

Ein mitversicherter Ehepartner kann nicht automatisch:

  • den Vertrag kündigen,
  • die Versicherungssumme ändern,
  • Bezugsrechte anpassen,
  • die Bankverbindung ändern,
  • Leistungen beantragen.

Bei gemeinsam finanzierten Verträgen führt das häufig zu Missverständnissen.

Prüfe deshalb auf jedem Versicherungsschein, wer als Versicherungsnehmer eingetragen ist.

Soll ein Vertrag auf den anderen Partner übertragen werden, muss der Versicherer zustimmen. Ein automatischer Anspruch auf Vertragsübernahme besteht nicht bei jeder Versicherungsart.

Gemeinsame Versicherungen nicht voreilig kündigen

In einer emotional belastenden Trennung besteht die Gefahr, Verträge vorschnell zu beenden.

Das kann besonders problematisch sein bei:

  • Berufsunfähigkeitsversicherungen,
  • privaten Krankenversicherungen,
  • Lebensversicherungen,
  • Rentenversicherungen,
  • älteren Verträgen mit guten Bedingungen,
  • Verträgen mit hohen Alterungsrückstellungen,
  • Versicherungen mit erneuter Gesundheitsprüfung.

Eine spätere Wiederaufnahme kann teurer oder unmöglich sein.

Besser ist es, zunächst zu prüfen, ob der Vertrag:

  • aufgeteilt,
  • übertragen,
  • beitragsfrei gestellt,
  • reduziert,
  • angepasst,
  • mit einer neuen Bankverbindung fortgeführt

werden kann.

Schritt-für-Schritt-Checkliste nach der Trennung

1. Versicherungsordner zusammentragen

Erfasse sämtliche privaten und gemeinsamen Versicherungen.

2. Versicherungsnehmer feststellen

Prüfe, wer den Vertrag rechtlich abgeschlossen hat.

3. Mitversicherung klären

Lass Dir bestätigen, wann der Schutz des ausziehenden Partners endet.

4. Eigene Privathaftpflicht abschließen

Vermeide eine Lücke unmittelbar nach dem Auszug.

5. Hausrat an beide Haushalte anpassen

Berücksichtige Wohnfläche und tatsächlichen Wiederbeschaffungswert.

6. Kinder eindeutig zuordnen

Dokumentiere, über welche Verträge sie versichert sind.

7. Bezugsrechte überprüfen

Prüfe Lebens-, Unfall- und Rentenversicherungen.

8. Kfz-Versicherung aktualisieren

Kläre Halter, Fahrer, Adresse und Schadenfreiheitsrabatt.

9. Krankenversicherung kontaktieren

Insbesondere bei Familienversicherung oder privaten Verträgen.

10. Bankverbindungen ändern

Verhindere Beitragsrückstände.

11. Neue Anschriften melden

Auch für wichtige Versichererpost und Fristen.

12. Kündigungen erst nach Prüfung vornehmen

Achte auf Gesundheitsprüfung, Garantien und finanzielle Nachteile.

Fazit: Eine Trennung erfordert auch eine Versicherungsinventur

Nach einer Trennung stehen zunächst meist Wohnung, Kinder, Unterhalt und Vermögen im Mittelpunkt. Versicherungen werden dabei schnell übersehen.

Das kann teuer werden.

Der ausziehende Partner kann den Schutz der gemeinsamen Privathaftpflicht verlieren. Zwei getrennte Haushalte benötigen einen passenden Hausratschutz. Bei der Rechtsschutzversicherung können familienrechtliche Streitigkeiten ausgeschlossen sein. In der Krankenversicherung muss ein eigener Schutz organisiert werden. Und bei Lebensversicherungen kann der frühere Partner weiterhin als bezugsberechtigte Person eingetragen sein.

Besonders wichtig sind deshalb drei Schritte:

  1. Prüfe, wer Versicherungsnehmer ist.
  2. Kläre, welche Personen nach der Trennung noch mitversichert sind.
  3. Ändere Bezugsrechte, Anschriften und Zahlungswege schriftlich.

Kündige langfristige Personenversicherungen nicht vorschnell. Eine Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Lebensversicherung lässt sich später möglicherweise nicht zu denselben Bedingungen neu abschließen.

Eine strukturierte Vertragsprüfung hilft Dir, Versicherungslücken und unerwünschte Auszahlungen zu vermeiden.

FAQ: Versicherungen bei Trennung und Scheidung

1. Bin ich nach dem Auszug noch über die Privathaftpflicht meines Partners versichert?

Das hängt vom Familienstand und den Vertragsbedingungen ab. Bei unverheirateten Paaren kann die Mitversicherung bereits mit dem Ende des gemeinsamen Haushalts entfallen. Lass Dir den Zeitraum schriftlich bestätigen.

2. Wann brauche ich nach der Trennung eine eigene Privathaftpflicht?

Am besten spätestens zum Zeitpunkt des dauerhaften Auszugs. Warte nicht bis zur Scheidung, wenn unklar ist, ob die bisherige Mitversicherung fortbesteht.

3. Bei wem sind die Kinder haftpflichtversichert?

Das richtet sich nach den jeweiligen Tarifbedingungen. Minderjährige Kinder können häufig über einen Elternteil versichert bleiben. Die Zuordnung sollte schriftlich geklärt werden.

4. Kann der ausziehende Partner die gemeinsame Haftpflicht übernehmen?

Nur wenn der Versicherer einer Vertragsübertragung zustimmt. Andernfalls benötigt der ausziehende Partner einen neuen Vertrag.

5. Was passiert mit der Hausratversicherung?

Der Vertrag bleibt grundsätzlich beim Versicherungsnehmer. Entstehen zwei Haushalte, wird normalerweise für jeden Haushalt ein passender Schutz benötigt.

6. Sind während des Umzugs beide Wohnungen versichert?

Viele Hausrattarife bieten für eine begrenzte Zeit Schutz für die bisherige und die neue Wohnung. Dauer und Voraussetzungen stehen in den Versicherungsbedingungen.

7. Muss ich die neue Wohnfläche melden?

Ja. Die Wohnfläche ist häufig Grundlage für Beitrag, Versicherungssumme und Unterversicherungsverzicht.

8. Wer bezahlt die Gebäudeversicherung des gemeinsamen Hauses?

Das sollten die Eigentümer untereinander regeln. Gegenüber dem Versicherer muss der Beitrag weiterhin fristgerecht bezahlt werden, damit keine Lücke entsteht.

9. Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Scheidung?

Die vollständigen Scheidungs- und Familienrechtskosten sind in Standardtarifen meist nicht versichert. Teilweise bestehen Leistungen für Erstberatung oder Mediation.

10. Kann ich nach Beginn der Trennung noch Rechtsschutz abschließen?

Du kannst einen Vertrag für zukünftige Streitigkeiten abschließen. Ein bereits entstandener oder absehbarer Konflikt ist jedoch grundsätzlich nicht rückwirkend versichert.

11. Wem gehört der Schadenfreiheitsrabatt?

Zunächst ist er dem betreffenden Versicherungsvertrag zugeordnet. Eine Übertragung auf den früheren Partner kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

12. Muss ich den neuen Hauptfahrer des Autos melden?

Ja. Änderungen des Fahrerkreises, des Abstellorts oder der Fahrleistung sollten dem Versicherer mitgeteilt werden.

13. Endet die gesetzliche Familienversicherung sofort mit der Trennung?

Die räumliche Trennung allein beendet die Familienversicherung eines Ehepartners nicht zwingend. Spätestens bei rechtskräftiger Scheidung muss der Versicherungsschutz jedoch neu geprüft werden.

14. Was passiert mit der privaten Krankenversicherung?

Der Schutz der versicherten Person besteht grundsätzlich weiter. Geklärt werden müssen jedoch Versicherungsnehmer, Beitragszahlung, Leistungsabrechnung und Vertragsverwaltung.

15. Bleibt mein Ex-Partner in der Lebensversicherung bezugsberechtigt?

Ja, wenn das Bezugsrecht nicht geändert wird. Trennung oder Scheidung entfernen eine eingetragene Person nicht automatisch.

16. Wie ändere ich das Bezugsrecht?

Die Änderung muss dem Versicherer mitgeteilt und von diesem bestätigt werden. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht ist eine einseitige Änderung regelmäßig nicht möglich.

17. Kann ich eine gemeinsame Lebensversicherung einfach kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regeln kündigen. Vorher sollten jedoch steuerliche, wirtschaftliche und familienrechtliche Folgen geprüft werden.

18. Gehört eine Lebensversicherung zum Zugewinnausgleich?

Der Vertragswert kann je nach Gestaltung und Zeitpunkt eine Rolle spielen. Die konkrete familienrechtliche Einordnung sollte rechtlich geprüft werden.

19. Was passiert mit einer privaten Rentenversicherung?

Sie kann je nach Vertragsart beim Versorgungsausgleich oder bei der Vermögensaufteilung relevant sein. Eine vorschnelle Kündigung ist nicht empfehlenswert.

20. Sollte ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, wenn der Beitrag zu teuer wird?

Nein, nicht ohne vorherige Prüfung. Ein späterer Neuabschluss kann wegen Alter oder Gesundheit erheblich schwieriger werden.

21. Wer verwaltet die Versicherungen der Kinder?

Das sollten die Eltern klar vereinbaren. Relevant sind insbesondere Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Zusatzversicherungen.

22. Muss ein gemeinsames Haustier neu versichert werden?

Lebt das Tier künftig dauerhaft bei einem anderen Partner, sollte die Tierhalterhaftpflicht auf Halter, Anschrift und tatsächliche Situation angepasst werden.

23. Kann ich eine Versicherung kündigen, obwohl mein Ex-Partner mitversichert ist?

Als Versicherungsnehmer kannst Du grundsätzlich über den Vertrag verfügen. Die Auswirkungen auf mitversicherte Personen und mögliche Kündigungsfristen müssen aber beachtet werden.

24. Reicht es, die Beitragsabbuchung zu stoppen?

Nein. Eine zurückgegebene Lastschrift ersetzt keine ordnungsgemäße Kündigung und kann zu Mahnungen oder zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

25. Welche Versicherungen sollte ich zuerst prüfen?

Besonders dringend sind Privathaftpflicht, Krankenversicherung, Hausrat, Kfz-Versicherung sowie sämtliche Verträge mit Bezugsrechten.

26. Muss ich dem Versicherer meine Trennung melden?

Nicht jede Trennung ist automatisch meldepflichtig. Änderungen von Adresse, Haushalt, Nutzung, versicherten Personen oder Bankverbindung sollten jedoch mitgeteilt werden.

27. Kann mein Ex-Partner meinen Versicherungsvertrag ändern?

Nur wenn er Versicherungsnehmer ist oder eine entsprechende Vollmacht besitzt.

28. Was ist bei gemeinsamen Krediten wichtig?

Bestehen Restschuld-, Risiko- oder Lebensversicherungen zur Kreditsicherung, müssen Bezugsrechte, Abtretungen und die weitere Finanzierung gemeinsam geprüft werden.

29. Brauchen beide getrennten Partner eine eigene Hausratversicherung?

Bestehen dauerhaft zwei getrennte Wohnungen, benötigt grundsätzlich jeder Haushalt einen passenden Versicherungsschutz.

30. Wann sollte die Versicherungsprüfung erfolgen?

Möglichst direkt nach der Entscheidung zur dauerhaften Trennung und nicht erst nach der rechtskräftigen Scheidung.