Tierhalterhaftpflicht: Der Halter haftet für sein Tier auch während des Hundesittings!

Tierhalterhaftpflicht

An dieser Stelle möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Sie als Tierhalter eines Hundes auch in Situationen der Verwahrung ihres Vierbeiners zu haften haben, es sei denn, wir sprechen von einem gewerblich angemeldeten Hundesitter bzw. –betreuer, der mit Ihnen einen ordentlichen Vertrag aufgesetzt hat. Aber wofür ist die Tierhalterhaftpflicht gut ?Bei den meisten Hundesittern handelt …

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