Tiere sind oft in ihrem Handeln nicht berechenbar, daher gilt rücksichtsvoll zu sein, wenn Tiere involviert sind.
Unser Fall erzählt von einer Gruppe Pferde, die auf einer Straße mit ihren Reitern unterwegs war. Es regnete stark und die Sicht war eingeschränkt.
Ein Autofahrer wollte die Gruppe überholen, statt langsam an den Fluchttieren vorbeizufahren, hielt der Autofahrer an einem erhöhten Tempo fest. Eins der Pferde scheute daraufhin und beschädigte das Auto.
Die Pferdebesitzerin meldete den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung. Allerdings wurde in einem Vergleich festgehalten, dass die Versicherung nur 50% tragen muss und die anderen 50% vom Autofahrer zu tragen sind. Denn durch die nicht rücksichtsvolle Fahrweise hatte er zu dem Scheuen des Pferdes beigetragen und trägt somit eine Mitschuld.