Bekannt ist sicherlich jedem, dass man eine gewisse Kündigungsfrist stehen muss, wenn man sein Arbeitsverhältnis kündigen möchte. Deutlich weniger bekannt ist, dass dein Arbeitgeber auch Kündigungszeiten einhalten muss, wenn er dich kündigen möchte. Und dass diese abhängig von der Betriebszugehörigkeit gestaffelt sind.
Wo finde ich die Kündigungsfrist, die ich einhalten muss, wenn ich mein Arbeitsverhältnis auflösen möchte?
Generell findest du die Regelungen zur Kündigung in deinem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag beschrieben. Sollte darin keine Regelung festgehalten sein, richtet sich deine Kündigsfrist nach dem Arbeitsrecht.
Im Arbeitsrecht ist geregelt, dass du, wenn nicht anders im Arbeitsvertrag festgelegt, zum 15. oder Ende des Monats mit einer Frist von 4 Wochen kündigen kannst.
Wichtig, die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen.
Wie lange muss mein Arbeitgeber mich weiter beschäftigen im Falle der Kündigung?
Dein Arbeitgeber muss dich je nach Länge deiner Betriebszugehörigkeit auch nach der Kündigung noch eine Weile weiter beschäftigen.
Rechtlich sehen die Zeiten der Kündigungsfrist wie folgt aus:
- 0-6 Monate Betriebszugehörigkeit (Probezeit) = Frist 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
- 7 Monate bis 2 Jahre Betriebszugehörigkeit= Frist 4 Wochen zum Ende des Monats oder zum 15.
- ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit = Frist ein Monat zum Ende des Monats
- ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit = Frist zwei Monate zum Ende des Monats
- ab 8 Jahren Betriebszugehörigkeit = Frist drei Monate zum Ende des Monats
- ab 10 Jahren Betriebszugehörigkei = Frist vier Monate zum Ende des Monats
- ab 12 Jahren Betriebszugehörigkeit = Frist fünf Monate zum Ende des Monats
- ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit= Frist sechs Monate zum Ende des Monats
- ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit = Frist sieben Monate zum Ende des Monats
Im Arbeitsrecht sind diese Zeiten geregelt und sollte es im Arbeitsvertrag keine abweichenden Vereinbarungen geben, gelten diese bei ordentlichen Kündigungen uneingeschränkt.
Wenn du mehr Informationen im Bezug darauf haben möchtest, welche Kündigungsfristen besonders im Einzelhandel gelten, und wie es dort auch mit der tariflichen Kündigungsfrist aussieht, schau mal hier.
FAQ: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
1. Welche gesetzliche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?
Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, gilt laut § 622 BGB eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
2. Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitgeber?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber verlängert sich gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit. Beispiel:
- 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende
- 5 Jahre: 2 Monate
- 8 Jahre: 3 Monate
- bis zu max. 7 Monate ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit
3. Kann im Arbeitsvertrag eine andere Frist stehen?
Ja, vertraglich können längere Fristen vereinbart werden – aber sie dürfen den Arbeitnehmer nicht schlechterstellen als gesetzlich vorgesehen.
4. Gibt es Unterschiede bei der Kündigung in der Probezeit?
Ja. In der Probezeit (max. 6 Monate) beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist nur 2 Wochen, und eine Kündigung kann jederzeit erfolgen, ohne bestimmte Termine.
5. Was bedeutet „zum 15. oder zum Monatsende“?
Das heißt: Die Kündigung muss so rechtzeitig eingehen, dass sie mindestens 4 Wochen vorher vorliegt – entweder zum 15. eines Monats oder zum Monatsletzten.
6. Gilt die Kündigungsfrist auch bei einer Eigenkündigung?
Ja, auch Arbeitnehmer müssen sich an die vereinbarte oder gesetzliche Frist halten – sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
7. Was passiert, wenn die Kündigung zu spät eingeht?
Dann verschiebt sich das Kündigungsdatum entsprechend nach hinten – die Kündigung ist trotzdem wirksam, aber erst zum nächsten möglichen Termin.
8. Kann während Krankheit gekündigt werden?
Ja, eine Kündigung ist auch während einer Arbeitsunfähigkeit zulässig – das Arbeitsverhältnis endet dann nach Ablauf der Frist. Der Kündigungsschutz bleibt jedoch bestehen.
9. Kann ich auch fristlos kündigen?
Nur bei wichtigem Grund – z. B. bei schweren Vertragsverstößen. Fristlose Kündigungen müssen innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grundes erfolgen.
10. Wo finde ich meine persönliche Kündigungsfrist?
In folgenden Unterlagen:
– Arbeitsvertrag
– Tarifvertrag (wenn zutreffend)
– Gesetz (§ 622 BGB)
Ein Blick ins Dokument oder eine Beratung durch einen Fachmann lohnt sich!