Parkhaus, Parkplatz, Waschstraße- wer haftet für Schäden?

Die Parkplätze in Parkhäusern sind eng und öffentliche Parkplätze meistens nicht Video überwacht. Schnell ist ein Kratzer im Lack oder ein Spiegel beschädigt oder womöglich das Auto aufgebrochen und Ihnhalt wurde entwendet.

Auch ein Waschstraßenbesuch kann für Ärger sorgen, die Antenne ist beschädigt oder vielleicht der Spiegel.

Wer haftet bei solchen Schäden?

Auto sauber- aber ein Schaden durch die Waschstraße! Wichtig ist beim Waschstraßenbesuch immer die Gebrauchsanweisung vor der Reinigung des Autos zu lesen und zu befolgen. Zu Beschädigungen kommt es leider häufiger, wenn die Gebrauchsanweisung nicht befolgt wird. In solchen Fällen bleibt man auf den Schäden „sitzen“, da die Waschstraße mit der Ausweisung der Gebrauchsanweisung einen Haftungsausschluss erreicht!

Hat der Kunde die notwendige Sorgfalt walten lassen und kann beweisen, dass der Schaden durch die Waschanlage entstanden ist, muss hingegen der Betreiber der Waschstraße haften. Wichtig hierbei ist es das Fahrzeug direkt nach der Wäsche auf eventuelle Schäden zu untersuchen, sonst wird es schwer den Schaden nachher dem Waschgang zu zuschreiben.

Wie sieht es mit Unfällen auf einem Parkplatz oder Parkhaus aus?

Ein Gericht entschied im Sommer 2016, dass Unfälle auf Parkplätzen und in Parkhäusern individuell zu beurteilen sind.

Auch der Vorfahrtsberechtigte kann mit 50% haftbar gemacht werden, abhängig davon wie der Parkplatz aufgebaut ist z.B. Breite der Fahrspuren und der Abgrenzung von den Parkboxen. Ob die Vorfahrtsregel überhaupt Anwendung findet, hängt davon ab, ob die Fahrspuren dem ruhendem Verkehr dienen oder darüber hinaus Straßencharakter haben. Allgemein besteht der Aufruf zu erhöhter Vorsicht und Rücknahmepflicht, weil jederzeit mit einem ein- und ausparkendem / fahrendem Fahrzeugen gerechnet werden muss.

(Amtsgericht München, Urteil vom 23.06.2016, AZ.: 333C 16463/13, rechtskräftig)

Der Parkplatzbetreiber oder Parkhausbetreiber haftet nur dann, wenn durch eigenes Personal schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Generell gilt auf Parkplätzen und Parkhäusern die Sorgfaltspflicht. Jederzeit ist mit ein- und ausparkenden Fahrzeugen zu rechnen und auch mit dem Öffen einer Türe zum Aussteigen. Die Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit ist dahingehend anzupassen.

Wenn du nicht auf deinen Schaden sitzen bleiben möchte, brauchst du eine Vollkaskoversicherung.

Was möchtest du versichern?


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