Die Parkplätze in Parkhäusern sind eng und öffentliche Parkplätze meistens nicht Video überwacht. Schnell ist ein Kratzer im Lack oder ein Spiegel beschädigt oder womöglich das Auto aufgebrochen und Inhalt wurde entwendet.
Auch ein Waschstraßenbesuch kann für Ärger sorgen, die Antenne ist beschädigt oder vielleicht der Spiegel.
Wer haftet bei solchen Schäden?
Auto sauber- aber ein Schaden durch die Waschstraße! Wichtig ist beim Waschstraßenbesuch immer die Gebrauchsanweisung vor der Reinigung des Autos zu lesen und zu befolgen. Zu Beschädigungen kommt es leider häufiger, wenn die Gebrauchsanweisung nicht befolgt wird. In solchen Fällen bleibt man auf den Schäden „sitzen“, da die Waschstraße mit der Ausweisung der Gebrauchsanweisung einen Haftungsausschluss erreicht!
Hat der Kunde die notwendige Sorgfalt walten lassen und kann beweisen, dass der Schaden durch die Waschanlage entstanden ist, muss hingegen der Betreiber der Waschstraße haften. Wichtig hierbei ist es das Fahrzeug direkt nach der Wäsche auf eventuelle Schäden zu untersuchen, sonst wird es schwer den Schaden nachher dem Waschgang zu zuschreiben.
Ein weiteres Urteil, dessen Fall es bis zum BGH geschafft hatte, lautete, dass serienmäßig ausgestattete Fahrzeuge ohne Sorge durch den Waschvorgang gehen sollten. Und sich der Betreiber der Waschanlage nicht mit fadenscheinigen Hinweisschildern aus der Verantwortung ziehen kann.
Das Urteil bedeutet, dass sich Betreiber von Autowaschanlagen nicht pauschal durch allgemeine Hinweise von der Haftung freizeichnen können. Wer ein serienmäßig ausgestattetes Fahrzeug in eine Waschanlage bringt, darf darauf vertrauen, dass es ohne Schäden den Waschvorgang verlässt
Waschanlage haftet für Schäden an Autos mit Serienausstattung | AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft
Wie sieht es mit Unfällen auf einem Parkplatz oder Parkhaus aus?
Ein Gericht entschied im Sommer 2016, dass Unfälle auf Parkplätzen und in Parkhäusern individuell zu beurteilen sind.
Auch der Vorfahrtsberechtigte kann mit 50% haftbar gemacht werden, abhängig davon wie der Parkplatz aufgebaut ist z.B. Breite der Fahrspuren und der Abgrenzung von den Parkboxen. Ob die Vorfahrtsregel überhaupt Anwendung findet, hängt davon ab, ob die Fahrspuren dem ruhendem Verkehr dienen oder darüber hinaus Straßencharakter haben. Allgemein besteht der Aufruf zu erhöhter Vorsicht und Rücksichtsnahmepflicht, weil jederzeit mit einem ein- und ausparkendem / fahrendem Fahrzeugen gerechnet werden muss.
(Amtsgericht München, Urteil vom 23.06.2016, AZ.: 333C 16463/13, rechtskräftig)
Der Parkplatzbetreiber oder Parkhausbetreiber haftet nur dann, wenn durch eigenes Personal Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Generell gilt auf Parkplätzen und Parkhäusern die Sorgfaltspflicht. Jederzeit ist mit ein- und ausparkenden Fahrzeugen zu rechnen und auch mit dem Öffen einer Türe zum Aussteigen. Die Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit ist dahingehend anzupassen.
Wenn du nicht auf deinen Schaden sitzen bleiben möchte, brauchst du eine Vollkaskoversicherung.
Hier sind 10 häufige Fragen (FAQs) rund um das Thema Autoversicherung, insbesondere zur Teilkasko und Vollkasko:
1. Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?
Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die nicht durch einen Unfall selbst verursacht wurden – z. B. durch Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle oder Naturgewalten.
Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und schützt zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus.
2. Wann lohnt sich eine Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkasko lohnt sich besonders bei neuen oder hochwertigen Fahrzeugen, bei Finanzierungen oder Leasing oder wenn Du einen Rabattschutz nutzen möchtest. Auch bei hohem persönlichem Sicherheitsbedürfnis kann sie sinnvoll sein.
3. Welche Schäden deckt die Teilkasko ab?
Die Teilkasko übernimmt z. B.:
- Glasbruch (z. B. Windschutzscheibe)
- Diebstahl und Einbruch
- Wildunfälle (je nach Tarif auch mit Haustieren)
- Brand, Explosion, Kurzschluss
- Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Marderbisse (teilweise inkl. Folgeschäden)
4. Welche Schäden übernimmt die Vollkasko zusätzlich zur Teilkasko?
Die Vollkasko zahlt auch:
- Selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
- Vandalismus, z. B. zerkratzter Lack oder eingetretene Spiegel
- Schäden durch Fahrerflucht Dritter, wenn der Verursacher nicht bekannt ist
5. Was bedeutet „Neuwertentschädigung“ in der Kaskoversicherung?
Bei Neuwagen ersetzt die Versicherung im Schadenfall den vollen Neupreis anstatt des Zeitwertes – meist für die ersten 6 bis 24 Monate. Diese Leistung ist besonders bei teureren Fahrzeugen sehr wertvoll.
6. Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse bei einem Kaskoschaden?
Nur die Vollkasko hat Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Bei einem gemeldeten Vollkaskoschaden kann Dein Beitrag im Folgejahr steigen, sofern kein Rabattschutz besteht.
Die Teilkasko hat keinen Einfluss auf die SF-Klasse.
7. Muss ich bei Teilkasko oder Vollkasko eine Selbstbeteiligung zahlen?
In den meisten Tarifen ist eine Selbstbeteiligung üblich – z. B. 150 € bei Teilkasko und 300 € bei Vollkasko. Du kannst die Höhe individuell anpassen, was sich auf den Beitrag auswirkt.
8. Welche Kaskoversicherung brauche ich bei Leasing oder Finanzierung?
Bei Leasing oder Finanzierung ist eine Vollkaskoversicherung fast immer Pflicht. Oft verlangen Leasinggeber diese Absicherung, um das finanzierte Fahrzeug voll zu schützen – inklusive möglicher GAP-Deckung bei Totalschaden.
9. Kann ich von Vollkasko auf Teilkasko wechseln – und wann?
Ein Wechsel ist zum Ende der Vertragslaufzeit möglich oder bei einem Sonderkündigungsrecht (z. B. nach Beitragserhöhung oder Schadenregulierung). Je nach Fahrzeugalter kann ein Wechsel zu Teilkasko wirtschaftlich sinnvoll sein.
10. Was ist günstiger – Teilkasko oder Vollkasko?
Die Teilkasko ist in der Regel deutlich günstiger, weil sie weniger Risiken abdeckt. Die Vollkasko kostet mehr, bietet dafür aber auch den umfassenderen Schutz, vor allem bei neuen oder hochwertigen Fahrzeugen.