Unsere Kundin machte sich mit dem Taxi auf den Weg zum Flughafen um ihren langersehnten Urlaub anzutreten. Gepäck ins Auto und los gings.
Am Flughafen angekommen war das Gepäckstück nicht mehr im Auto. Daraufhin hat unsere Kundin den Taxifahrer bei der Polizei angezeigt mit dem Verdacht, der Fahrer habe ihr Gepäck entwendet.
Der Fall wurde wegen Mangel an Beweisen ad acta gelegt.
Versicherungstechnisch gesehen kommt die Hausratversicherung für so einen Schaden nicht auf, weil es sich nicht um einen Einbruch gehandelt hat. In neueren Tarifen sind „Opfer polizeilich angezeigter Straftaten“ (kurz OPAS) versichert und somit wäre auch dieser Diebstahl abgesichert gewesen.
Leider handelte es sich bei dem Tarif unsere Kundin aber nicht um einen neuen, sondern schon älteren Tarif. Dadurch war die OPAS nicht mit im Tarif enthalten, allerdings hatte sie einen Tarif mit der Marktgarantie (Bestleistungsgarantie). Auf diesen „Joker“ haben wir dann gesetzt und die Gesellschaft darauf hingewiesen, dass bei einer anderen Versicherungsgesellschaft die OPAS gegriffen hätte und der Schaden somit reguliert worden wäre. Somit hat aufgrund der Bestleistungsgarantie auch der aktuelle Tarif der Kundin den Schaden übernommen.