Was ist die Krankenversicherungsnummer (KVNR) – und warum wird sie jetzt auch in der PKV wichtig?
Wenn Du privat krankenversichert bist, hattest Du mit der sogenannten Krankenversicherungsnummer (KVNR) bisher vermutlich kaum Berührungspunkte – und das hatte auch seinen Grund. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist sie schon lange fester Bestandteil – in der PKV war sie bis vor Kurzem eher irrelevant. Doch das ändert sich jetzt. Was genau sich ändert, warum das passiert und was Du jetzt beachten solltest, erfährst Du in diesem Beitrag.
Was ist die KVNR überhaupt?
Die Krankenversicherungsnummer (KVNR) ist eine lebenslange Nummer, die jeder gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland zugewiesen bekommt. Sie dient der eindeutigen Identifikation im Gesundheitswesen – unabhängig von der jeweiligen Krankenkasse oder dem gewählten Tarif.
Aufgebaut ist sie meist aus einem Buchstaben-Zahlen-Code, der aus:
- dem Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens,
- dem Geburtsdatum,
- einem Serienkennzeichen und
- einer Prüfziffer besteht.
Diese Nummer bleibt ein Leben lang gleich – selbst wenn Du Deine Krankenkasse wechselst oder von der GKV in die PKV wechselst (sofern sie bereits vergeben wurde).
Warum war die KVNR bisher in der PKV nicht so wichtig?
Die Private Krankenversicherung ist ein eigenständiges System. Viele Prozesse, die in der GKV digitalisiert und standardisiert ablaufen, wurden in der PKV anders gehandhabt – oder waren gar nicht notwendig. Deshalb wurde die KVNR dort bisher nicht benötigt oder genutzt.
Was hat sich nun geändert?
Seit dem 01. Juli 2024 gilt eine neue gesetzliche Regelung: Das zentrale Implantateregister Deutschland (IRD) wird aktiv genutzt. Es soll erfassen, welche medizinischen Implantate welchen Patientinnen und Patienten eingesetzt wurden, um die Patientensicherheit zu erhöhen.
Für diese zentrale Erfassung braucht es eine eindeutige Identifikation – und diese erfolgt über die KVNR. Somit wird sie jetzt auch für PKV-Versicherte verpflichtend relevant.
Welche Implantate sind betroffen?
Das Implantatregister wird schrittweise eingeführt:
- Ab 01.07.2024: Brustimplantate
- Ab 01.01.2025: Knieimplantate, Hüftimplantate, Aortenklappen
Wenn Du eines dieser Implantate bekommst oder bekommen hast, muss die KVNR vorliegen, damit die Meldung an das Register erfolgen kann.
Warum betrifft das nun auch privat Versicherte?
Die Regelung gilt für alle Versicherten in Deutschland – unabhängig davon, ob gesetzlich oder privat versichert. Das bedeutet: Auch Du benötigst jetzt eine KVNR, wenn bei Dir ein entsprechender Eingriff ansteht.
Die Vergabe erfolgt über die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der GKV), und dafür müssen einige Daten abgeglichen werden – unter anderem mit der Deutschen Rentenversicherung.
Das Ganze ist nur mit Deiner aktiven Einwilligung möglich.
Wie läuft die Beantragung der KVNR ab?
Viele Versicherer haben bereits begonnen, ihre Kundinnen und Kunden anzuschreiben. In diesen Schreiben findest Du:
- Informationen zur KVNR und dem Implantatregister
- Einen QR-Code, der Dich auf eine digitale Erfassungsseite führt
- Die Möglichkeit, Deine Daten digital einzutragen und der Nutzung zuzustimmen
So kann die KVNR unkompliziert beantragt und Dir zugewiesen werden – ohne unnötige Verzögerungen bei anstehenden medizinischen Eingriffen.
Warum ist schnelles Handeln wichtig?
Wenn bei Dir ein Implantat-Eingriff geplant ist (oder kurzfristig notwendig wird), aber keine KVNR vorliegt, kann sich die Behandlung verzögern. Kliniken und Praxen sind gesetzlich verpflichtet, die KVNR zu melden – liegt sie nicht vor, darf der Eingriff in bestimmten Fällen nicht erfolgen, bis die Meldung möglich ist.
Mit der digitalen Einreichung über den QR-Code sorgst Du also dafür, dass alles reibungslos läuft.
Zusammenfassung: Was Du jetzt wissen musst
– Die KVNR war bisher für Privatversicherte nicht relevant – das ändert sich jetzt!
– Seit Juli 2024 müssen bestimmte Implantate zentral gemeldet werden – mit der KVNR als Patientenkennzeichen
– Auch PKV-Kundinnen und -Kunden benötigen dafür eine KVNR
– Die Vergabe erfolgt über die ITSG, mit Datenabgleich bei der Rentenversicherung
– Deine Krankenkasse oder Dein Versicherer wird Dich kontaktieren – mit einem digitalen Fragebogen und QR-Code
– Du musst aktiv zustimmen und Deine Daten übermitteln, damit alles reibungslos abläuft
FAQ – Häufige Fragen zur KVNR und dem Implantatregister
1. Muss jede privat versicherte Person jetzt eine KVNR beantragen?
Nur, wenn ein betroffener medizinischer Eingriff geplant ist oder bereits durchgeführt wurde.
2. Wer stellt die KVNR aus?
Die KVNR wird von der ITSG vergeben – einer zentralen Stelle im deutschen Gesundheitssystem.
3. Wie lange dauert die Beantragung?
Das hängt vom Datenabgleich ab. Digitale Einreichung beschleunigt den Prozess.
4. Was passiert, wenn ich keine KVNR habe?
Die Klinik oder Praxis kann die gesetzlich vorgeschriebene Meldung nicht machen – das kann zu Behandlungsverzögerungen führen.
5. Welche Daten muss ich angeben?
Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Deine Einwilligung zur Verarbeitung und Weitergabe der Daten.
6. Gilt das auch für Kinder?
Ja, wenn ein entsprechender Eingriff geplant ist, wird auch für privat versicherte Kinder eine KVNR benötigt.
7. Was ist das zentrale Implantateregister?
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Register, das für mehr Sicherheit bei medizinischen Implantaten sorgen soll.
8. Ist die KVNR mit meiner Krankenversichertennummer identisch?
In der GKV ja – in der PKV ist sie neu und wird zusätzlich vergeben.
9. Muss ich mich selbst kümmern?
Nein – Deine Krankenversicherung kontaktiert Dich aktiv, aber Du musst Deine Daten bereitstellen und zustimmen.
Wer privat versichert ist, sollte diese Änderung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die KVNR wird zur neuen Voraussetzung für bestimmte Behandlungen – und je früher Du Dich darum kümmerst, desto entspannter kannst Du in eine mögliche Behandlung gehen.