Ast beschädigt Auto- ein echter Fall

Der Fall

Es gab einen Sturm als unser Kunde unterwegs war mit dem Auto. Das Wetter war durchaus als markant zu beschreiben und es flogen Blätter und Äste auf die Straße.

Das Auto des Kunden wurde durch einen herabfallenden Ast beschädigt. Ein Ausweichen war nicht mehr möglich und er überfuhr den soeben gefallenen Ast. Dabei beschädigte er die Karosserie seines Wagens.

Interessant hierbei: Dadurch, dass sich der Ast noch im „Flug“ auf die Straße befand, ist es ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Hätte der Ast schon dort gelegen, wäre es ein Fall für die Vollkaskoversicherung gewesen.

Dabei bedeutet Vollkaskoschaden eine höhrere Selbstbeteiligung und eine Beitragserhöhung für das kommende Jahr.

FAQ: Sturmschäden am Auto – was du wissen solltest

1. Zahlt meine Kfz-Versicherung bei Sturmschäden am Auto?
Ja – ab Windstärke 8 (ca. 62 km/h) übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung die Kosten für Schäden durch Sturm, Hagel oder herabfallende Äste.

2. Welche Schäden sind durch die Teilkasko abgedeckt?
Die Teilkasko übernimmt z. B. Schäden durch umgestürzte Bäume, herabfallende Äste, Dachziegel, Hagel oder Überschwemmung nach Starkregen.

3. Greift auch die Vollkasko bei Sturmschäden?
Ja, die Vollkasko deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn du z. B. bei Sturm die Kontrolle verlierst und selbst einen Unfall verursachst.

4. Was ist, wenn ich nur eine Haftpflichtversicherung habe?
Die reine Kfz-Haftpflicht zahlt keine Sturmschäden am eigenen Auto, sondern nur, wenn du Dritten einen Schaden zufügst.

5. Gibt es eine Selbstbeteiligung bei Sturmschäden?
Ja – die Höhe hängt von deinem Vertrag ab (meist 150 € bei Teilkasko, 300 € oder mehr bei Vollkasko). Diese Summe musst du im Schadenfall selbst tragen.

6. Muss ich den Sturmschaden sofort melden?
Ja – Schäden solltest du unverzüglich deiner Versicherung melden und dokumentieren (Fotos machen, Zeugen benennen, ggf. Polizei informieren).

7. Zahlt die Versicherung auch bei kleineren Sturmschäden (z. B. Kratzer durch Äste)?
Ja, solange die Ursache eindeutig auf den Sturm zurückzuführen ist und die Windstärke nachweislich hoch genug war. Wichtig: Schäden durch grobe Fahrlässigkeit können ausgeschlossen sein.

8. Was, wenn mein Auto während des Sturms unter einem Baum geparkt war?
Stürzt ein Baum durch Sturm auf dein Auto, ist das ein klassischer Teilkaskoschaden. Stand das Auto aber an einem bekannten „Risikobaum“ und der Eigentümer hat ihn nicht gepflegt, kann zusätzlich dessen Haftpflicht einspringen.

9. Bin ich auch bei Überschwemmung oder Hochwasser durch Sturm abgesichert?
Ja – auch diese Naturereignisse zählen zu den Elementarschäden, die über die Teilkasko abgedeckt sind. Achtung: Bei vorsätzlichem Hineinfahren ins Wasser kann die Leistung verweigert werden.

10. Lohnt sich ein Wechsel in einen Tarif mit erweitertem Naturgefahrenschutz?
Ja, viele Versicherer bieten Tarife mit Zusatzleistungen für Elementarschäden. Diese können besonders in Regionen mit häufigen Unwettern sinnvoll sein.