Der Fall
Angeblich soll ein Junge, als er zu Besuch war bei seinem Kindergartenfreund, das Auto der Familie aus Wut zerkratzt haben.
Nach genauer Prüfung von einem Sachverständigen, waren viele der Schäden schon viel älter oder viel zu tief für Fingernägel. Nur ein kleiner Bereich könnte möglicherweise von den Fingernägeln des Kindes beschädigt worden sein.
Die Geschädigte hat einen Vergleich ausgeschlagen und wollte den Sachverhalt durch ein Gericht klären lassen.
Das Gericht jedoch urteilte ab, dass die Schäden nicht durch den Jungen enstanden sein können und somit erhielt die Geschädigte auch kein Geld.
Die gesamten Kosten zur Schadenabwehr hat die Privathaftpflicht der Eltern des Jungen übernommen.
FAQ zur Privathaftpflicht und Kindern
1. Sind meine Kinder automatisch in meiner Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, in den meisten Tarifen sind deine minderjährigen Kinder automatisch mitversichert – egal ob leibliche, adoptierte oder Pflegekinder. Wichtig ist nur, dass du eine Familien- bzw. Partner-Haftpflicht gewählt hast.
2. Bis zu welchem Alter sind Kinder in der Privathaftpflicht abgesichert?
Üblicherweise sind deine Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung oder des Erststudiums mitversichert – oft bis zu einem Alter von 25 Jahren. Danach benötigen sie eine eigene Haftpflichtversicherung.
3. Was passiert, wenn mein Kleinkind einen Schaden anrichtet?
Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr sogar bis 10 Jahre) gelten als „deliktunfähig“. Sie können also rechtlich nicht haftbar gemacht werden. Gute Haftpflichttarife übernehmen trotzdem den Schaden – das nennt sich „Gefälligkeitsschäden oder deliktunfähige Kinder“.
4. Muss ich extra zahlen, wenn ich ein Baby bekomme?
Nein, ein Baby ist sofort nach der Geburt automatisch in deiner bestehenden Familienhaftpflicht mitversichert – ohne Zusatzkosten oder Meldung.
5. Gilt der Schutz auch für Kinder in der Kita oder Schule?
Ja, deine Kinder sind auch dann über die Privathaftpflicht abgesichert, wenn sie in der Kita oder Schule einen Schaden verursachen. Allerdings sind schulische Unfälle für dein Kind selbst über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
6. Was ist, wenn mein Kind beim Spielen das Handy eines Freundes beschädigt?
Solche Schäden sind ein Klassiker. Wenn dein Kind das Smartphone, Tablet oder Spielzeug eines anderen beschädigt, springt deine Haftpflicht ein – vorausgesetzt, diese Dinge gehören nicht zu deinem eigenen Haushalt.
7. Sind auch Schäden durch Kinder im Internet mitversichert?
Bei modernen Tarifen ja! Zum Beispiel, wenn dein Kind in einem Online-Shop etwas Unbeabsichtigtes bestellt oder digitale Daten löscht. Achte darauf, dass dein Tarif auch „Internetschäden“ einschließt.
8. Was passiert, wenn mein Kind bei Freunden oder Nachbarn etwas kaputtmacht?
Ganz gleich ob Vase, Fernseher oder Möbel – solange es nicht dein eigenes Eigentum ist, übernimmt deine Privathaftpflicht in der Regel den Schaden.
9. Gilt die Haftpflicht auch, wenn mein Kind im Ausland einen Schaden verursacht?
Ja, die meisten Verträge bieten weltweiten Schutz – oft für mehrere Monate (z. B. bis zu 12 Monate). Perfekt also für Urlaubsreisen oder Schüleraustausch.
10. Brauchen meine Kinder irgendwann eine eigene Privathaftpflicht?
Ja, spätestens wenn sie die erste Ausbildung oder das Studium beendet haben und eigenes Geld verdienen. Dann endet die Mitversicherung automatisch, und sie brauchen eine eigene Police.