Ein Schlüsselverlust ist eine unangenehme Geschichte, die, je nachdem von wem und für was der Schlüssel ist, zu erheblichen Kosten führen kann.
Die Unterscheidung zwischen Fremdschlüssel und Eigenschlüssel
Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, ob es sich beim verlorenen Schlüssel um einen Fremdschlüssel oder um einen eigenen Schlüssel handelt. Außerdem ist es wichtig zu wissen, ob es sich um einen privat genutzten Schlüssel oder einen beruflichen Schlüssel handelt.
Ein eigener Schlüssel ist zum Beispiel der Schlüssel zum Eigenheim oder der Eigentumswohnung oder vom privaten PKW. Der Schlüssel für einen Raum von einem Ehrenamt ist ein Fremdschlüssel, genau wie ein Arbeitsschlüssel oder der Schlüssel von einem Dienstwagen.
Warum ist die Frage nach der Regulierung bei Schlüsselverlust überhaupt interessant?
Ein Schlüsselverlust kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, je nachdem für was der Schlüssel war.
Unter Umständen muss der Schlüsseldienst bezahlt werden, es können Bewachungen des Objekts nötig werden, die Schließanlage muss vielleicht getauscht werden usw. Das kann teuer werden…
Wer zahlt den Verlust von einem Fremdschlüssel?
Verlierst du den Schlüssel deines Dienstwagens, zahlt deine Privathaftpflicht die Kosten. Wichtig ist es den Verlust des Schlüssels umgehend der Versicherung mitzuteilen, damit, falls das KFZ gestohlen wird (mit dem verlorenen Schlüssel z.B.), der Schaden beglichen wird.
Bei Verlust deines Schlüssels deiner Mietwohnung handelt es sich um einen Fremdschlüssel und somit kommt die Privathaftpflicht für die entstandenen Kosten auf.
Arbeitsschlüssel oder Schlüssel für Räume einer ehrenamtlichen Tätigkeit sowie auch zu Vereinsheimen und ähnlichem sind auch Fremdschlüssel und somit trägt deine Privathaftpflichtversicherung die Kosten.
Wer zahlt den Verlust bei eigenen Schlüsseln?
Wird der Schlüssel deines eigenen PKWs entwendet bei einem Einbruch/ Diebstahl so kommt die Teilkaskoversicherung deines PKWs für den Schaden auf- wichtig hierbei, genau wie oben genannt bei den beruflichen Fahrzeugen, den Schlüsselverlust umgehend der Versicherung zu melden.
Schlüssel für die Eigentumswohnung oder des Eigenheims sind keine Fremdschlüssel und somit sind der Verlust und entstandene Schäden und Kosten nicht von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Heißt du musst selber für die Kosten aufkommen.
Wie immer gilt es das „Kleingedruckte“ im Auge zu behalten beim Thema Schlüsselverlust, denn es können auch Grenzen existieren, bis zu welchen Betrag, in welchem Fall die Versicherung aufkommt.
Bei Fragen sind wir gerne für dich da!