Der Fall
Kinder sind neugierig und kommen gerne mal auf Ideen, die nicht gerade förderlich fürs Nervenkostüm der Eltern sind.
In unserem Fall hat ein Kind den Dekorsand im Abfluss der Badewanne versenkt, mit der Folge, dass es zu einer Rohrverstopfung kam. Der Vermieter wollte die Kosten für die Entfernung des Schadens vom Mieter erstattet bekommen. In diesem Fall hat die Privathaftpflicht den Schaden übernommen.
FAQs: Privathaftpflicht & Kinder
1. Sind Kinder automatisch in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert?
Ja, in den meisten Tarifen sind Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung im Vertrag der Eltern abgesichert – solange sie im gleichen Haushalt leben.
2. Ab welchem Alter haften Kinder überhaupt für Schäden?
Kinder unter 7 Jahren haften im Straßenverkehr gar nicht. Zwischen 7 und 10 Jahren haften sie nur eingeschränkt, z. B. wenn eine besondere Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Ab 10 Jahren können Kinder im Straßenverkehr grundsätzlich haften.
3. Was bedeutet „Deliktunfähigkeit“ bei Kindern?
Unter 7 Jahren gelten Kinder als deliktunfähig – das heißt: Sie können rechtlich nicht für verursachte Schäden verantwortlich gemacht werden.
4. Übernimmt die Privathaftpflicht auch Schäden, wenn mein Kind deliktunfähig ist?
Nur wenn der Tarif eine Ausfalldeckung für deliktunfähige Kinder beinhaltet. Moderne Top-Tarife leisten hier auch ohne rechtliche Haftung.
5. Sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit von Kindern versichert?
Ja – aber nur in guten Tarifen. Ein Vergleich lohnt sich, denn ältere oder günstige Verträge schließen grob fahrlässiges Verhalten oft aus.
6. Was ist, wenn mein Kind bei Freunden etwas kaputt macht?
Eine gute Privathaftpflicht ersetzt in der Regel auch Schäden an fremdem Eigentum, z. B. Fernseher, Handy oder Möbel bei Freunden.
7. Sind geliehene oder gemietete Dinge abgedeckt, die Kinder beschädigen?
Auch das hängt vom Tarif ab. Mietsachschäden und geliehene Gegenstände sollten unbedingt eingeschlossen sein.
8. Bis wann sind Kinder über die Eltern mitversichert, wenn sie ausziehen?
So lange sie sich in der Schul- oder Erstausbildung befinden – selbst bei eigener Wohnung. Bei Beginn einer zweiten Ausbildung oder Arbeit brauchen sie einen eigenen Vertrag.
9. Was passiert, wenn mein Kind mich selbst oder Geschwister verletzt?
Schäden innerhalb der Familie sind oft ausgeschlossen, aber hochwertige Tarife bieten Forderungsausfalldeckung bzw. Haftung innerhalb des Haushalts.
10. Sind auch Schäden durch Haustiere meiner Kinder versichert?
Kleintiere ja (z. B. Hamster, Katze). Hunde oder Pferde brauchen eigene Tierhalterhaftpflichtversicherungen, unabhängig vom Kind.





