In den letzten zwei Jahren (2024/2025) hat sich bei der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland einiges getan – und das berührt Dich direkt, wenn Du pflegebedürftig bist oder Angehörige pflegst.
Was hat sich geändert?
Leistungssteigerung ab 1. Januar 2024
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurden unter anderem die Beträge für Pflegegeld sowie die Leistungsbeträge der ambulanten Sachleistungen um rund 5 % erhöht. (mehr dazu)
Zudem gilt ab diesem Datum:
- Das Pflegeunterstützungsgeld kann künftig pro pflegebedürftiger Person bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr beansprucht werden – nicht mehr nur gesamt einmalig.
- Für junge Pflegebedürftige (unter 25 Jahren) mit Pflegegrad 4 oder 5 wurde die Verhinderungspflege verbessert: eine Verlängerung bis zu acht Wochen pro Jahr sowie die Möglichkeit zur vollständigen Umwidmung von Kurzzeitpflege-Mitteln.
- Stationär Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5 werden seit dem 1. Januar 2024 im ersten Jahr der Heimunterbringung stärker entlastet: Die Pflegekasse übernimmt bereits 15 % des pflegebedingten Eigenanteils.
Weitere Anpassungen ab 1. Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 wurde ein weiterer großer Schritt vollzogen: Viele Pflegeleistungen wurden um 4,5 % angehoben. mehr dazu
Beispiele:
- Pflegegeld von z. B. Pflegegrad 2 von 332 € auf 347 € monatlich.
- Kurzzeitpflege-Leistungsbetrag steigt ebenfalls (z. B. von 1.774 € auf 1.854 € jährlich).
- Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingeführt, damit stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 rund 3500 Euro jährlich zur Verfügung um dem Pflegenden Auszeiten zu ermöglichen.
Beitragssatz und Finanzierung
Auch die Finanzierung der Pflegeversicherung wurde angepasst: Im Jahr 2025 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte.
Für Kinderlose gilt ein erhöhter Beitragssatz.
Warum sind diese Änderungen so wichtig?
- Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige: Höhere Leistungen bedeuten konkret mehr Unterstützung – z. B. mehr Pflegegeld oder mehr Sachleistung im ambulanten Bereich.
- Mehr Flexibilität: durch die Zusammenlegung von Kurzzeitpflegebudget und Budget der Verhinderungspflege, stehen mehr Möglichkeiten zur Verfügung um als Pflegender Auszeiten zu nehmen.
- Bessere Transparenz und Planbarkeit: Die Erhöhung der Leistungen sowie die Anpassung des Beitragssatzes machen deutlich, dass die Pflegeversicherung auch auf langfristige Herausforderungen reagiert.
- Finanzielle Nachhaltigkeit: Auch wenn mehr geleistet wird, steigt der Beitrag – dies ist Teil des Versuchs, die Finanzierung der Pflegeversicherung mittelfristig zu stabilisieren.
Was bedeutet das für Dich persönlich?
- Wenn Du aktuell Pflege bedürftig bist oder bald wirst: Prüfe Deine Ansprüche erneut – es könnten Dir höhere Leistungen zustehen.
- Solltest Du Angehörige pflegen oder pflegen lassen: Nutze die neuen Regelungen der Pflegeunterstützungsgeldes und der Verhinderungspflege gezielt.
- Achte auf mögliche Beitragserhöhungen – insbesondere wenn Du Kinderlos bist oder bestimmte Voraussetzungen für Abschläge erfüllst.
- Für die Planung: Die Erhöhung um 4,5 % im Jahr 2025 ist deutlich – aber damit verbunden ist auch eine weiter steigende finanzielle Belastung. Frühzeitige Absicherung kann sinnvoll sein.
Mehr Infos zu den neusten Änderungen findest du auch hier Pflege 2025 Erhöhung der Pflegeleistungen
Trotz der Veränderungen im Pflegegesetz wird im Pflegefall die gesetzliche Leistung meistens nicht ausreichen, besonders nicht für eine stationäre Unterbringung. Das heißt, dass im Pflegefall ohne private Pflegeversicherung erstmal das aufgebaute Vermögen verbraucht wird. Im Anschluss sind dann die eigenen Kinder oder Enkelkinder in der Pflicht (rechtliche Grundlagen beachten) für die Versorgung mit aufzukommen. Eine private Pflegevorsorge macht also Sinn.
Wenn du dich für eine private Pflegeversicherung interessierst, melde dich gerne bei uns.
FAQ – Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung 2024/2025
1. Was hat sich zum 1. Januar 2024 in der Pflegeversicherung geändert?
Seit Anfang 2024 wurden verschiedene Leistungen wie Pflegegeld und ambulante Sachleistungen um rund 5 % angehoben. Zusätzlich wurde das Pflegeunterstützungsgeld pro pflegebedürftiger Person auf bis zu zehn Tage pro Jahr erweitert.
2. Welche Leistungsanpassungen gelten seit 2025?
Zum 1. Januar 2025 wurden viele Pflegeleistungen erneut um 4,5 % erhöht. Dazu zählen höhere Pflegegelder, größere Budgets für Kurzzeitpflege und ein deutlich gestärktes Leistungsniveau im ambulanten Bereich.
3. Wie verändern sich die Beiträge zur Pflegeversicherung 2025?
Ab 2025 steigt der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte. Kinderlose zahlen weiterhin einen höheren Zuschlag.
4. Wer profitiert besonders von den neuen Regelungen für junge Pflegebedürftige?
Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 erhalten seit 2024 bessere Unterstützung bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – inklusive längerer Zeiträume und flexibler Umwidmung der Budgets.
5. Gibt es Entlastungen für Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen?
Ja. Bereits seit 2024 übernimmt die Pflegekasse im ersten Heimjahr 15 % des pflegebedingten Eigenanteils. Das entlastet besonders Pflegegrade 2 bis 5 deutlich.
6. Was bedeutet das neue gemeinsame Jahresbudget ab Juli 2025?
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem flexiblen Jahresbudget zusammengeführt. Damit kannst Du die Mittel künftig freier einsetzen – je nachdem, wo Du im Alltag mehr Unterstützung brauchst.
7. Steigt das Pflegegeld ab 2025 für alle Pflegegrade?
Ja. Alle Pflegegrade erhalten ein erhöhtes Pflegegeld. Beispiel: Pflegegrad 2 steigt von 332 € auf 347 € monatlich.
8. Warum steigen die Pflegebeiträge überhaupt?
Die Anpassungen sollen die Finanzierung der Pflegeversicherung stabilisieren. Aufgrund steigender Pflegefälle, steigender Kosten und des Fachkräftemangels waren zusätzliche Mittel notwendig.
9. Muss ich selbst aktiv werden, um die höheren Leistungen zu erhalten?
Nein, die meisten Anpassungen erfolgen automatisch über Deine Pflegekasse. Dennoch lohnt es sich zu prüfen, ob Du zusätzliche Ansprüche hast – z. B. durch Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege und ob du die Pflegesachleistungen schon nutzt.
10. Lohnt sich eine private Pflegezusatzversicherung trotz der Leistungssteigerungen?
Ja. Die gesetzlichen Anpassungen sind positiv, aber die tatsächlichen Kosten der Pflege liegen oft weit über den gesetzlichen Leistungen. Eine Pflegezusatzversicherung kann Deine Versorgungslücke deutlich reduzieren.
Solltest du noch Fragen haben, melde dich gerne bei uns!




