Veränderungen für Betriebe und Unternehmen

Ab 2025 treten zahlreiche Änderungen für Unternehmen in Kraft, die verschiedene Bereiche betreffen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Anhebung des Mindestlohns


Der gesetzliche Mindestlohn wird 2025 auf 12,81 Euro pro Stunde angehoben, ein Plus von 40 Cent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Regelung gilt sowohl für versicherungspflichtige Beschäftigte als auch für Minijobber. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt entsprechend von 538 auf 556 Euro.

Pflicht zur E-Rechnung


Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen im Geschäftsverkehr zu nutzen. Grundlage hierfür ist das Wachstumschancengesetz, das im März 2024 verabschiedet wurde. Die E-Rechnung muss in einem strukturierten Format gemäß EN 16931 erstellt und verarbeitet werden können. PDF-Dokumente erfüllen diese Anforderungen nicht. Übergangsregelungen für die Einführung sind vorgesehen.

Erhöhte Portokosten und längere Brieflaufzeiten


Ab 2025 dürfen Briefe länger unterwegs sein: 95 % der Sendungen müssen innerhalb von drei Tagen zugestellt werden, statt wie bisher innerhalb von zwei Tagen. Gleichzeitig steigen die Portokosten für Standardbriefe und Postkarten auf 95 Cent, während der Versand von Päckchen S auf 4,19 Euro angehoben wird.

Änderungen bei Sozialversicherungsgrenzen


Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung werden bundesweit auf 66.150 Euro jährlich (5.512,50 Euro monatlich) festgelegt. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze bei 96.600 Euro jährlich. Auch die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung wird auf 73.800 Euro jährlich angehoben.

Nachweispflichten in Textform


Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV wird ab 2025 der Nachweis wesentlicher Arbeitsbedingungen in Textform statt in Schriftform zulässig. Dies vereinfacht die bisherigen Anforderungen an Arbeitgeber deutlich.

Angepasste Umsatzsteuergrenzen


Die Kleinunternehmerregelung wird reformiert: Die Umsatzgrenzen steigen auf 25.000 Euro für das Vorjahr und 100.000 Euro für das laufende Jahr. Diese Regelung gilt auch für Unternehmen aus anderen EU-Ländern, die unter der Umsatzgrenze bleiben.

Neuerungen bei Abfindungen


Die Fünftelregelung für Abfindungen wird künftig direkt von den Finanzämtern bearbeitet. Arbeitnehmer müssen die steuerlichen Vorteile eigenständig in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Verkürzte Aufbewahrungsfristen


Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsunterlagen wie Rechnungen oder Kontoauszüge wird auf acht Jahre reduziert. Für Kreditinstitute gilt diese Änderung ab 2026.

Geplantes Steuerfortentwicklungsgesetz


Obwohl noch nicht verabschiedet, könnte das Steuerfortentwicklungsgesetz weitere Erleichterungen bringen. Dazu gehören eine erhöhte Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter und die Förderung von Elektrofahrzeugen.

Förderung von Photovoltaikanlagen


Für Photovoltaikanlagen entfällt ab 2025 die Umsatzsteuer beim Kauf sowie die Einkommensteuer auf Strom, der ins Netz eingespeist wird, sofern die Leistung 30 kWp nicht überschreitet. Diese Grenze gilt für alle neuen Wohn- und Gewerbeeinheiten.

Vorgaben für Ladeinfrastruktur


Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Unternehmen ab 2025, Ladepunkte an bestehenden Gebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen zu installieren. Bei Neubauten ab sieben Stellplätzen ist mindestens ein Ladepunkt erforderlich.