Vandalismus, ein Akt der Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum ohne jeglichen legitimen Grund, hat sich zu einem weit verbreiteten und ernsthaften Problem entwickelt, das sowohl Privatpersonen als auch die Gesellschaft als Ganzes betrifft. Von öffentlichen Denkmälern bis hin zu privatem Eigentum kann Vandalismus schwerwiegende Konsequenzen haben, die weit über die offensichtlichen materiellen Schäden hinausgehen.
Für Privatpersonen kann Vandalismus eine persönliche Tragödie darstellen, die weitreichende Folgen hat. Wohnungen, Autos, Gärten und andere private Bereiche sind oft das Ziel von Vandalen, die ohne Rücksicht auf das Eigentum anderer handeln. Die Auswirkungen können finanziell, emotional und psychologisch verheerend sein. Eine zerkratzte Autotür, ein zerstörter Briefkasten oder eine mit Graffiti besprühte Hauswand können nicht nur teure Reparaturen erfordern, sondern auch ein Gefühl der Verletzlichkeit und Unsicherheit bei den Betroffenen auslösen.
Einige Gebäude- oder Bauleistungsversicherungen sichern Vandalismus mit ab. In den meisten Tarifen bedeutet das jedoch, dass nur die Beseitigung von Graffiti abgesichert ist.
Dabei sind Schäden nach einem Einbruchsversuch oder auch, wie in dem Fall unseres Blogfotos, das Auskippen von Öl, bei den meisten Tarifen nicht versichert. Und wenn es versichert ist, dann teilweise mit Summenbegrenzung.
Was ist genau passiert?
Im oben gezeigten Beispiel ist über Nacht jemand auf das Dach eines Rohbaus bzw. Umbaus gestiegen und hat über die weisse Fassade Öl gekippt. Die Schadenhöhe liegt bei ca. 100.000€.
Da es sich um einen Rohbau handelt, würde in diesem Fall die Bauleistungsversicherung zahlen – wäre das Gebäude zum Beispiel fertig, dann würde dieser Schaden über die Gebäudeversicherung gezahlt werden. In beiden Fällen jedoch nur, wenn Vandalismus ordentlich mit versichert ist.
Die Rolle der Versicherungen in Bezug auf Vandalismus
Die meisten Versicherungsunternehmen bieten Deckung für Vandalismusschäden als Teil ihrer Eigentumsversicherungen an, sei es für Wohnungen, Häuser oder Fahrzeuge. Wenn ein Versicherungsnehmer Opfer von Vandalismus wird und entsprechende Deckung in seiner Police hat, kann er einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Die Versicherung wird dann die Kosten für Reparaturen oder Ersatz übernehmen, abzüglich des Selbstbehalts, der möglicherweise in der Police festgelegt ist.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Zum Beispiel:
Der Deckungsumfang: Nicht alle Versicherungspolicen decken Vandalismus automatisch ab. Ein Versicherungsnehmer muss sicherstellen, dass sein Versicherungsschutz diese Art von Schäden abdeckt, indem er gegebenenfalls eine Zusatzdeckung oder eine spezielle Vandalismuspolice hinzufügt. Dabei ist auch darauf zu achten ob „nur“ Graffiti- Schäden abgedeckt werden oder alle Formen des Vandalismus.
Die Meldepflicht: Versicherungsnehmer müssen Vandalismusschäden in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist bei ihrer Versicherungsgesellschaft melden, um Anspruch auf Entschädigung zu haben. Eine verspätete Meldung könnte dazu führen, dass der Anspruch abgelehnt wird.
Die Beweislast: Versicherungsunternehmen verlangen oft Beweise für den Vandalismus, um einen Anspruch zu validieren. Dies kann Polizeiberichte, Fotos oder andere Dokumentationen der Schäden umfassen.
Die Ausnahmen und Einschränkungen: Es gibt bestimmte Situationen, in denen Versicherungen möglicherweise nicht für Vandalismusschäden aufkommen, wie zum Beispiel bei unbeaufsichtigtem Eigentum oder wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat.
Die Höhe der Entschädigung: Die Höhe der Entschädigung für Vandalismusschäden kann je nach Versicherungspolice und individuellen Vereinbarungen variieren. Ein Versicherungsnehmer sollte die Deckungssummen und -bedingungen sorgfältig prüfen, um Missverständnisse und das Gefühl falscher Sicherheit zu vermeiden.
Hast du Fragen zu deinen Versicherungen in Bezug auf Vandalismus, sprich uns gerne an!