Kürzlich erreichte uns über den Auxilia Newsletter folgende Fallbeschreibung, die zeigt, wie schnell und unverhofft sich die Rechtschutz fürs Gewerbe bezahlt macht:
Robert A. führt einen kleinen Familienbetrieb mit 30 Beschäftigten. Seit einigen Jahren gehört auch Walter M. zum Team. Ursprünglich erledigte Walter M. nur gelegentliche Aushilfsarbeiten, doch inzwischen ist er täglich im Einsatz. Zuverlässig übernimmt er Transportaufgaben und liefert Waren zu Kunden, Partnern oder Filialen.
Das Besondere an Walter M.s Beschäftigungsverhältnis: Er arbeitet nicht auf Basis eines klassischen Arbeitsvertrags, sondern ist freier Mitarbeiter. Diese Regelung kommt ihm entgegen, da er seine Tätigkeiten gerne flexibel und unabhängig gestaltet.
Nach einer Betriebsprüfung erhält Robert A. jedoch ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung. Darin wird festgestellt, dass Walter M. als abhängig Beschäftigter einzustufen sei und daher Sozialversicherungsbeiträge fällig wären. Robert A. wird aufgefordert, rund 80.000 € plus Säumniszuschläge nachzuzahlen.
Die Nachricht trifft Robert A. völlig unvorbereitet. Er war überzeugt, dass mit dem Vertrag als freier Mitarbeiter alles in Ordnung sei. Doch nun steht er vor einem enormen Problem.
Zunächst vermutet Robert A. einen Irrtum und legt Widerspruch gegen den Bescheid ein. Schließlich sei im Vertrag eindeutig geregelt, dass Walter M. als freier Mitarbeiter tätig ist. Doch die Deutsche Rentenversicherung weist den Widerspruch zurück. Entscheidend sei nicht der Vertrag, sondern die tatsächliche Gestaltung der Arbeitsverhältnisse.
Verunsichert wendet sich Robert A. an seine Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA. Dort erhält er umgehend die Kontaktdaten eines spezialisierten Anwalts.
Der Anwalt erhebt Klage gegen den Bescheid vor dem Sozialgericht. Doch die Richter folgen der Argumentation von Robert A. nicht und weisen die Klage ab.
Der Anwalt lässt sich davon jedoch nicht entmutigen und geht in Berufung vor das Landessozialgericht. Dort bringt er überzeugende Argumente vor: Walter M. teilt sich seine Arbeitszeiten frei ein, kommt gelegentlich mehrmals täglich und nutzt für Transporte seinen eigenen Lieferwagen. Außerdem arbeitet er auch für ein anderes Unternehmen und lässt sich im Urlaub von seinem Sohn vertreten.
Das Landessozialgericht gibt der Klage schließlich statt und weist die Forderung der Deutschen Rentenversicherung zurück.
Die Kosten des Verfahrens, die sich auf über 17.000 € belaufen, übernimmt zunächst KS/AUXILIA. Nach dem erfolgreichen Prozess werden diese jedoch vom unterlegenen Gegner getragen.
Robert A. ist erleichtert über das positive Urteil und dankbar, einen starken Rechtsschutzpartner an seiner Seite zu haben.
Hintergrund
Dieser Fall fiel unter die Leistungsart Sozial-Gerichts-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich, die in allen Produkten mit Firmen-Rechtsschutz enthalten ist – zum Beispiel im beliebten Top-Produkt JURAFIRM.
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