Besonders bei Handwerksbetrieben, die Hand in Hand auf Baustellen arbeiten, z.B bei Neubauten, Renovierungen etc. ist es sehr sinnvoll sich sowohl gegen Nachbesserungsbegleitschäden, als auch gegen Mängelbeseitigungsnebenkosten abzusichern.
Was sind Nachbesserungsbegleitschäden?
Wenn ein Handwerksbetrieb nicht vollumfänglich die vereinbarten Eigenschaften am eigenen Gewerk herstellt und es durch die Instandsetzung des eigenen Gewerks in einen mangelfreien Zustand zu Beschädigungen oder Zerstörung des Gewerks anderer Handwerker kommt, so liegt ein Nachbesserungsbegleitschaden vor.
Ein Beispiel: Ich als Elektriker verlege Stromleitungen, danach wird die Wand verputzt und gestrichen. Bei Benutzung der Leitung stellt der Eigentümer/Mieter fest, dass die Leitung nicht funktioniert. Damit ich die Leitung tauschen kann, muss ich die gestrichene und verputzte Wand beschädigen.
In diesem Fall beschädige/zerstöre ich die Gewerke des Malers und Verputzers. Die Kosten hierfür können teuer werden. Von der Versicherung werden sie nur dann getragen, wenn du vorab darauf achtest das Nachbesserungsbegleitschäden auch abgesichert sind.
Was sind Mängelbeseitigungsnebenkosten?
Anders gelagert sind die Mängelbeseitigungsnebenkosten. Wenn durch die eigene fehlerhafte Arbeit Schäden an Gewerken anderer entsteht, dann handelt es sind um Mängelbeseitigungsnebenkosten.
Angenommen ich verlege Wasserrohre und im Nachgang entdeckt der Mieter/ Eigentümer durch eine nasse Wand oder nasse Fugen, dass etwas mit der Wasserleitung nicht stimmt. Dann muss ich wieder das Gewerk anderer Handwerker zerstören bzw beschädigen um die Rohre zu tauschen. Allerdings mit dem Unterschied, dass ich durch mein fehlerhaftes Gewerk schon zuvor einen Schaden an anderen Gewerken verursacht habe.
Bei Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung!