Angeblich soll ein Junge, als er zu Besuch war bei seinem Kindergartenfreund, das Auto der Familie aus Wut zerkratzt haben.
Nach genauer Prüfung von einem Sachverständigen, waren viele der Schäden schon viel älter oder viel zu tief für Fingernägel. Nur ein kleiner Bereich könnte möglicherweise von den Fingernägeln des Kindes beschädigt worden sein.
Die Geschädigte hat einen Vergleich ausgeschlagen und wollte den Sachverhalt durch ein Gericht klären lassen.
Das Gericht jedoch urteilte ab, dass die Schäden nicht durch den Jungen enstanden sein können und somit erhielt die Geschädigte auch kein Geld.
Die gesamten Kosten zur Schadenabwehr hat die Privathaftpflicht der Eltern des Jungen übernommen.
Stelle dir deine Privathaftpflicht zusammen
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