Funken vom Lagerfeuer beschädigen Autolack- ein echter Fall

Der Fall

Der Maibaum wurde aufgestellt und ordnungsgemäß hielt die Maijugend Nachtwache. Dabei wurde auch ein Lagerfeuer entzündet, gemütlich und es wärmte die jungen Männer, die die Nacht beim Maibaum verbrachten.

Am nächsten Tag beschwerte sich ein Anwohner, weil Brandflecken in seinem Autolack zu sehen waren.

Anscheinend gab es Funkenflug in Richtung seines Autos.

Die Teilkasko vom Autobesitzer hat den Brandschaden übernommen und die Selbsbeteiligung hat die Haftpflicht der Maigesellschaft übernommen.

Denn generell gilt Eigen- vor Fremdversicherung.

FAQ zum Thema Eigen- vor Fremdversicherung

1. Was bedeutet „Eigen- vor Fremdversicherung“?

Der Grundsatz besagt, dass eigene Versicherungen vorrangig leisten, bevor fremde (z. B. die Haftpflicht des Schädigers) in Anspruch genommen werden.


2. Wo spielt dieser Grundsatz eine Rolle?

Vor allem in der Haftpflichtversicherung: Wenn ein Schaden entsteht, wird zuerst geprüft, ob der Geschädigte selbst eine Versicherung hat, die den Schaden regulieren kann.


3. Warum gibt es diesen Grundsatz?

Versicherer möchten verhindern, dass Schäden unnötig zwischen zwei Gesellschaften hin- und hergeschoben werden. Ziel ist, dass der Schaden dort reguliert wird, wo der direkte Schutz besteht.


4. Bedeutet das, dass ich auf meinen Kosten sitzen bleibe?

Nein. Der Schaden wird ersetzt – die Frage ist nur, welche Versicherung zuerst zahlt. In manchen Fällen kann deine eigene Versicherung einspringen und sich die Kosten später vom Verursacher oder dessen Haftpflicht zurückholen.


5. Ein Beispiel bitte: Wie funktioniert das in der Praxis?

Du beschädigst versehentlich deinen Mietwagen. Hier greift zuerst die Vollkasko des Mietwagens (Eigenversicherung) und nicht deine private Haftpflicht.


6. Zählt das auch bei Schäden an geliehenen Sachen?

Ja. Wenn du dir z. B. ein Fahrrad oder Werkzeug ausleihst und es beschädigst, prüft man zuerst, ob dafür eine eigene Versicherung (z. B. Hausrat, Kasko) besteht, bevor die Haftpflicht des Entleihers einspringt.


7. Kann ich die „Eigen- vor Fremdregelung“ umgehen?

Nein. Sie ist fest im Versicherungsrecht verankert und wird von Versicherern grundsätzlich angewendet, um Doppelzahlungen zu verhindern.


8. Welche Versicherungsarten sind besonders betroffen?

  • Kfz-Versicherung (z. B. bei Mietwagen oder Carsharing)
  • Hausrat (z. B. geliehene Sachen)
  • Private Haftpflichtversicherung (Prüfung, ob Eigenversicherung vorhanden ist)

9. Warum ist das für den Kunden wichtig zu wissen?

Weil viele denken, dass automatisch die Haftpflicht des Verursachers zahlt. In Wahrheit kann es sein, dass die eigene Versicherung vorrangig belastet wird – was Auswirkungen auf Schadenfreiheitsklassen oder Selbstbeteiligung haben kann.


10. Lohnt es sich, Tarife zu wählen, die auf den Grundsatz verzichten?

Ja. Manche Versicherer bieten Tarife an, die auf den strengen Grundsatz „Eigen- vor Fremd“ verzichten. Das ist kundenfreundlich, weil im Zweifel die Haftpflicht des Verursachers direkt zahlt und nicht erst deine eigene Versicherung.