Es darf Cannabis konsumiert werden- und die Auswirkungen auf Versicherungen?!-Neuigkeiten

Seit dem 01.04.2024 ist es nun soweit- in Deutschland wurde das Konsumieren und Besitzen von Cannabis (mit Einschränkungen) legalisiert. Aber was bedeutet das für Versicherungen, bzw für Versicherungsnehmer?

Und seit dem 6.6.2024 gibt es endlich auch eine Anpassung und Regelungen bezüglich Cannabiskonsum und Alkoholkonsum im Straßenverkehr.

Die Änderungen bei Cannabis

Ab dem 1.4.2024 werden Cannabis und der darin enthaltene Wirkstoff THC nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Erwachsene dürfen jetzt bis zu 25Gramm Cannabis mit sich führen und in der Wohnung dürfen bis zu drei lebende Pflanzen „gezüchtet“ werden.

Cannabis Fachgeschäfte wird es zunächst nur als Modellprojekte geben, da ist die Rechtssprechung noch nicht soweit um flächendeckend die Leitplanken festzulegen.

Hingegen soll es Vereine geben in denen sowohl der Anbau als auch der Vertrieb legal sind.

Cannabiskonsum und Autofahren

Ebenso wie beim Konsum von Alkohol hat auch der Konsum von Cannabis Auswirkungen auf unsere Reaktionszeit, Konzentration und Aufmerksamkeit. Deshalb gibt es jetzt ähnlich wie für Alkohol einen neuen Grenzwert, bis zu welchem das Führen eines KFZ noch als „sicher“ einzustufen ist.

Generell gilt hierbei sicherlich aber, dass es besser ist kein Verkehrsmittel zu führen, wenn man Cannabis konsumiert hat, merkt der ADAC in seinem Artikel an.

Darüberhinaus ist der Automobilclub dafür Aufklärung in Bezug auf die Auswirkungen von Cannabiskonsum im Straßenverkehr zu betreiben.

Der Grenzwert für den Nachweis von THC im Blut wurde angehoben. Er liegt jetzt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Damit wurde der Grenzwert deutlich nach oben korrigiert, bis vor kurzem lag er bei 1,0 Nanogramm/ml.

Dieser Schritt war nach der Legalisierung sinnvoll, denn der bisher geltende Grenzwert von 1,0 Nanogramm / ml war schnell überschritten und vor allen Dingen blieb er das auch gerne eine Weile, da sich THC deutlich langsamer im Körper abbaut als Alkohol. Heißt die Wirkung ist schon längst verflogen und trotzdem liegt man mitunter noch über dem Grenzwert von 1,0.

Ganz klar ausgeschlossen ist allerdings der Mischkonsum von Alkohol und THC. Heißt es darf kein Alkohol getrunken werden wenn man- egal in welcher Form- Cannabis konsumiert (ausgenommen hier der medizinische Gebrauch) und andersherum.

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Wer einen Unfall mit mehr THC im Blut als dem Grenzwert verursacht, handelt grob fahrlässig und somit kann die Kaskoversicherung die Leistungen verweigern. Die KFZ- Haftpflicht entschädigt zwar den Schaden des Unfallopfers, kann aber den Unfallverursacher in Regress ziehen und sich bis zu 5.000€ wiederholen.