Infotainmentsystem bedienen bei 200 km/h – Ist das grob fahrlässig?
Das Oberlandesgericht Nürnberg urteilte: Ja, das ist als grobe Fahrlässigkeit anzusehen. Folgende Situation: Eine Autovermietung vermietet einem Herrn einen Mercedes Benz CLs 63 AMG. Zwischen den Parteien wurde eine Haftbeschränkung ohne Selbstbeteiligung für den Fall einer Beschädigung des Mietfahrzeuges vereinbart. Jedoch darf die Autovermietung zumindest teilweise Regress nehmen, wenn der Schaden am Mietfahrzeug grob fahrlässig …