Besen vs. Fernseher- ein echter Fall

Die Großmutter unserer Kundin ist leider altersbedingt nicht mehr so fit und braucht beim Haushalt Hilfe. Die Enkeltochter übernimmt diese Aufgabe gerne und hilft ihrer Oma regelmäßig.

In diesem Fall stößt die Enkelin mit dem Besen gegen den Fernseher. Dieser ist dann ein Totalschaden.

Dieser Schaden fällt unter Gefälligkeitsschaden. In einigen Privathaftpflichtversicherugen ist der Gefälligkeitsschaden abgesichert.

Stelle dir deine Privathaftpflicht zusammen
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