Besen vs. Fernseher- ein echter Fall

Der Fall

Die Großmutter unserer Kundin ist leider altersbedingt nicht mehr so fit und braucht beim Haushalt Hilfe. Die Enkeltochter übernimmt diese Aufgabe gerne und hilft ihrer Oma regelmäßig.

In diesem Fall stößt die Enkelin mit dem Besen gegen den Fernseher. Dieser ist dann ein Totalschaden.

Dieser Schaden fällt unter Gefälligkeitsschaden. In einigen Privathaftpflichtversicherugen ist der Gefälligkeitsschaden abgesichert.

FAQ

1. Was ist ein Gefälligkeitsschaden?

Ein Gefälligkeitsschaden entsteht, wenn du jemandem unentgeltlich hilfst – zum Beispiel beim Umzug – und dabei versehentlich einen Schaden verursachst, etwa wenn dir ein Fernseher aus den Händen rutscht.


2. Zahlt die private Haftpflichtversicherung bei Gefälligkeitsschäden?

Standardmäßig sind Gefälligkeitsschäden oft nicht automatisch mitversichert, da Gerichte davon ausgehen, dass bei Hilfeleistungen ein stillschweigender Haftungsverzicht gilt. Viele moderne Tarife schließen diesen Schutz jedoch ein.


3. Warum sind Gefälligkeitsschäden so oft ausgeschlossen?

Die Idee dahinter ist, dass man bei Freundschafts- oder Nachbarschaftsdiensten keine volle Haftung übernehmen will – sonst würde vielleicht niemand mehr helfen. Versicherer gehen daher davon aus, dass stillschweigend auf Ersatz verzichtet wird.


4. Muss ich für Gefälligkeitsschäden immer selbst zahlen?

Wenn deine Haftpflicht keine entsprechende Klausel enthält, bleibst du in der Regel auf den Kosten sitzen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick in deine Versicherungsbedingungen.


5. Kann ich mich gegen Gefälligkeitsschäden absichern?

Ja. Viele moderne Haftpflichtversicherungen bieten den Einschluss von Gefälligkeitsschäden als Leistungsbaustein an. Achte beim Vertragsabschluss unbedingt darauf.


6. Gibt es eine Höchstgrenze für die Erstattung?

Oft ja. Viele Versicherer begrenzen die Erstattung auf bestimmte Summen (z. B. 10.000 oder 50.000 Euro). Die genaue Deckung hängt vom Tarif ab.


7. Gilt der Schutz auch, wenn ich beim Umzug etwas trage und falle?

Ja, wenn der Schaden direkt durch deine Hilfeleistung entsteht – also z. B. beim Tragen eines Kartons oder Möbelstücks. Aber auch hier gilt: Nur, wenn deine Versicherung Gefälligkeitsschäden abdeckt.


8. Zählt Kinderbetreuung auch als Gefälligkeit?

Ja. Wenn du unentgeltlich auf Kinder von Freunden oder Nachbarn aufpasst und dabei etwas passiert, kann das ebenfalls ein Gefälligkeitsschaden sein. Auch hier entscheidet der Versicherungsschutz über die Kostenübernahme.


9. Zahlt die Haftpflicht auch bei Gefälligkeitsschäden im Ausland?

In vielen modernen Policen ja – solange der Versicherungsschutz auch im Ausland gilt. Prüfe in deinen Bedingungen, ob weltweiter Schutz eingeschlossen ist.


10. Lohnt es sich, Gefälligkeitsschäden abzusichern?

Auf jeden Fall! Denn besonders bei teuren Gegenständen (z. B. Fernseher, Möbel, Technikgeräte) können schnell hohe Kosten entstehen. Mit einer guten Haftpflicht mit Gefälligkeitsschaden-Einschluss bist du auf der sicheren Seite.

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