Es gab einen Sturm als unser Kunde unterwegs war mit dem Auto. Das Wetter war durchaus als markant zu beschreiben und es flogen Blätter und Äste auf die Straße.
Das Auto des Kunden wurde durch einen herabfallenden Ast beschädigt. Ein Ausweichen war nicht mehr möglich und er überfuhr den soeben gefallenen Ast. Dabei beschädigte er die Karosserie seines Wagens.
Interessant hierbei: Dadurch, dass sich der Ast noch im „Flug“ auf die Straße befand, ist es ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Hätte der Ast schon dort gelegen, wäre es ein Fall für die Vollkaskoversicherung gewesen.
Dabei bedeutet Vollkaskoschaden eine höhrere Selbstbeteiligung und eine Beitragserhöhung für das kommende Jahr.