Änderungen in der Rente

Zur Jahresmitte 2024 treten einige Änderungen bei der gesetzlichen Rente in Kraft. Etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner dürfen sich auf höhere Rentenzahlungen freuen. Zudem gibt es Anpassungen bei der Witwen- und Erwerbsminderungsrente sowie bei der Pfändungsfreigrenze.

Ab dem 1. Juli 2024 steigen die gesetzlichen Renten um 4,57%, was über der Inflationsrate liegt. Erstmals seit der Wiedervereinigung ist die Anpassung in Ost- und Westdeutschland identisch. Arbeitsminister Hubert Heil betont, dass dies 34 Jahre nach der Wiedervereinigung ein bedeutender Schritt für Deutschland sei. Die Anpassung basiert auf einer Lohnsteigerung von 4,72%, wie vom Statistischen Bundesamt gemeldet.

Der Rentenwert erhöht sich bundesweit von 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Dies führt zu einem neuen monatlichen Freibetrag von 1.038,05 Euro (vorher 992,64 Euro). Für jedes waisenberechtigte Kind steigt der Freibetrag auf 220,19 Euro (vorher 210,56 Euro). Einkünfte über dem Freibetrag werden zu 40% angerechnet. Für eine Standardrente, die auf einem durchschnittlichen Einkommen und 45 Beitragsjahren basiert, bedeutet dies eine monatliche Erhöhung von 77,40 Euro.

Trotzdem raten wir weiter zu einer privaten Altersvosorge um Altersarmut zu vermeiden. Wir beraten dich gerne dazu!