Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die konkrete Verweisungsklausel

Berufsunfähigkeitsversicherung – dein finanzielles Sicherheitsnetz, wenn das Leben plötzlich anders läuft aber Achtung vor der Verweisungsklausel

Stell dir vor, du wachst eines Tages auf und kannst deinen Beruf nicht mehr ausüben. Nicht, weil du keine Lust hast, sondern weil dein Körper oder deine Psyche einfach nicht mehr mitmachen. Ein Unfall, eine Krankheit, Stress, ein Burnout – viele Ursachen kommen infrage. Plötzlich bricht nicht nur dein Alltag, sondern auch dein Einkommen weg. Und genau hier zeigt sich, ob du vorgesorgt hast.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Sie schützt dein Einkommen – und zwar genau dann, wenn du es am dringendsten brauchst.


Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig für dich ist

Die BU-Versicherung springt ein, wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Die Versicherung zahlt dir dann eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente aus – oder in seltenen Fällen auch eine Kapitalleistung.

Klingt simpel? Ist es im Kern auch. Aber die Bedeutung dahinter ist riesig.

Denn: In Deutschland wird statistisch jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Besonders betroffen sind Menschen mit körperlichen Belastungen, aber auch psychische Erkrankungen nehmen seit Jahren stark zu.

Ohne BU landest du finanziell schnell in einer Abwärtsspirale. Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht bei weitem nicht aus, um deinen Lebensstandard zu halten – und du bekommst sie nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Zudem orientiert sie sich nicht daran, ob du deinen Beruf ausüben kannst, sondern daran, ob du noch irgendeiner Tätigkeit nachgehen könntest.

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmst du selbst, wie viel Absicherung du bekommst – unabhängig von staatlichen Hürden.


Was genau bedeutet Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst.

Wichtig dabei:

  • Es geht um deinen zuletzt ausgeübten Beruf, nicht irgendeinen Job.
  • Die ärztliche Einschätzung spielt eine entscheidende Rolle.
  • Die Prognose muss „voraussichtlich dauerhaft“ sein – also mindestens sechs Monate.

Klingt klar? In der Praxis gibt es aber Stolperfallen – und eine der größten heißt Verweisungsklausel.


Die Stolperfalle Verweisungsklausel: Warum sie über deine Existenz entscheiden kann

Eine der wichtigsten Vertragsbedingungen in der BU ist die sogenannte Verweisungsklausel. Sie entscheidet darüber, ob die Versicherung zahlen muss – oder ob sie dich auf eine andere Tätigkeit verweisen darf.


Was bedeutet Verweisung überhaupt?

Eine Verweisungsklausel regelt, ob der Versicherer dich auf einen anderen Beruf „verweisen“ darf, den du theoretisch mit deiner Ausbildung und deinen Fähigkeiten noch ausüben könntest.

Das bedeutet:

Wenn du deinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kannst, die Versicherung aber findet, dass du eigentlich etwas anderes machen könntest, dann kann sie die Zahlung verweigern.

Das klingt absurd? Ist es manchmal auch – und genau deshalb ist diese Klausel so wichtig.


Konkrete Verweisung – die große Gefahr

Die konkrete Verweisung kommt dann zum Einsatz, wenn du bereits eine neue Tätigkeit aufgenommen hast, mit der du Geld verdienst.

Beispiel:
Du bist gelernter Handwerker, wirst aufgrund eines Bandscheibenvorfalls berufsunfähig und arbeitest später als Hausmeister weiter.
Der Versicherer kann prüfen, ob dieser neue Job:

  • deinen Fähigkeiten entspricht,
  • deiner bisherigen Lebensstellung ähnelt,
  • und ein vergleichbares Einkommen bietet.

Wenn ja, kann er die BU-Rente verweigern oder einstellen.


Abstrakte Verweisung – zum Glück kaum noch erlaubt

Früher durfte der Versicherer dich sogar auf Berufe verweisen, die du noch gar nicht ausgeübt hast.
Beispiel:
„Sie können zwar nicht mehr als Dachdecker arbeiten, aber sie könnten ja theoretisch als Pförtner arbeiten.“

Diese abstrakte Verweisung ist heute in modernen BU-Tarifen fast immer ausgeschlossen – und wenn nicht, solltest du die Police dringend meiden.


Wann ist eine Verweisung angemessen – und wann nicht?

Eine Verweisung darf nur erfolgen, wenn:

  • der neue Job deinen Kenntnissen entspricht,
  • die soziale Wertschätzung nicht signifikant niedriger ist,
  • die Lebensstellung vergleichbar bleibt,
  • die Einkommenshöhe angemessen ist.

Die Realität zeigt: Viele Versicherer versuchen zuerst, eine Verweisung zu prüfen, bevor sie zahlen. Genau deshalb ist ein starker Versicherer, eine gute Beratung und ein leistungsstarker Tarif entscheidend.


Worauf du bei deiner BU unbedingt achten musst

Eine BU ist nur dann wirklich hilfreich, wenn sie sauber formuliert ist. Achte auf folgende Punkte:

1. Ausschluss der abstrakten Verweisung

Das muss absolut klar im Vertrag stehen.

2. Verzicht auf die konkrete Verweisung

Optimalerweise vollständig – manche Tarife sind hier extrem leistungsstark.

3. Definition des Berufes

Der „zuletzt ausgeübte Beruf“ ist entscheidend. Gute Versicherer legen Wert auf die tatsächliche Tätigkeit – nicht nur den Berufsname.

4. Leistungsbeginn

Die Rente sollte rückwirkend ab Beginn des Leistungsfalls gezahlt werden – nicht erst ab Anerkennung.

5. Prognosezeitraum

Die besten Verträge arbeiten mit einer klaren Formulierung wie „voraussichtlich sechs Monate“.

6. Einfache Nachprüfung

Stell sicher, dass der Versicherer später nicht ohne Grund die Rente einstellen kann.

7. Psychische Erkrankungen

Gerade in unserer heutigen Arbeitswelt sind sie einer der häufigsten Gründe für BU.


Für wen ist die BU sinnvoll?

Kurz gesagt: Für fast jeden.

Besonders wichtig ist sie für:

  • Auszubildende
  • Studenten
  • Angestellte
  • Selbstständige
  • Beamte (mit Ergänzung durch DU-Klausel)
  • Berufseinsteiger
  • Menschen mit körperlichen Tätigkeiten
  • Menschen mit hoher geistiger Belastung

Je früher du abschließt, desto günstiger – und desto besser sind deine Chancen, ohne Ausschlüsse angenommen zu werden.


Warum du die BU nicht selbst vergleichen solltest

Die Bedingungen einer BU sind komplex. Jede Formulierung entscheidet über deine finanzielle Existenz. Die Unterschiede zwischen guten und schlechten Tarifen liegen oft in juristischen Details, die Laien nicht erkennen.

Ein professioneller Vergleich sorgt dafür, dass:

  • Stolperfallen wie Verweisungsklauseln erkannt werden,
  • Gesundheitsangaben korrekt erledigt werden,
  • anonyme Risikovoranfragen gestellt werden,
  • Zuschläge oder Ausschlüsse verhindert werden,
  • du wirklich die Police bekommst, die DU benötigst – nicht irgendeine.

Gerade bei gesundheitlichen Vorgeschichten ist die Beratung Gold wert.

Wir empfehlen dir am besten mit einem Fachmann zu sprechen, bevor du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Solltest du Interesse haben, melde dich gerne bei uns!

10 FAQ zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

1. Was genau ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine BU sichert dein Einkommen ab, wenn du aufgrund von Krankheit, Unfall oder psychischen Einschränkungen deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Du erhältst dann eine monatliche Rente.

2. Ab wann gilt man als berufsunfähig?
Berufsunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben kannst.

3. Wie hoch sollte meine BU-Rente sein?
Optimal sind 60–70 % deines aktuellen Nettoeinkommens, damit du deinen Lebensstandard halten kannst und finanzielle Engpässe vermeidest.

4. Können psychische Erkrankungen zur BU führen?
Ja. Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout gehören inzwischen zu den häufigsten Gründen für eine anerkannte Berufsunfähigkeit.

5. Ist eine BU auch für junge Leute sinnvoll?
Auf jeden Fall. Je jünger und gesünder du bist, desto günstiger sind die Beiträge – und desto leichter wirst du ohne Ausschlüsse angenommen.

6. Zahlt die BU, wenn ich nur noch in Teilzeit arbeiten kann?
Wenn du aufgrund deiner gesundheitlichen Einschränkungen deinen Beruf nur noch weniger als 50 % ausüben kannst, gilt das als berufsunfähig – die BU würde zahlen.

7. Was passiert, wenn ich später den Beruf wechsle?
Die BU richtet sich immer nach deinem zuletzt ausgeübten Beruf. Du musst den Versicherer über einen Berufswechsel nicht informieren.

8. Welche Rolle spielen Gesundheitsfragen beim Abschluss?
Eine sehr große. Deine Antworten entscheiden, ob du angenommen wirst, ob Zuschläge anfallen oder ob bestimmte Krankheiten ausgeschlossen werden. Eine professionelle Aufarbeitung der Gesundheitsakte ist dringend zu empfehlen.

9. Was bedeutet Verweisung bei der BU?
Bei der Verweisung prüft der Versicherer, ob du theoretisch (abstrakte Verweisung) oder tatsächlich (konkrete Verweisung) noch eine andere Tätigkeit ausüben könntest. Gute Tarife schließen die abstrakte Verweisung vollständig aus.

10. Kann der Versicherer die BU-Rente einfach wieder einstellen?
Nein, nur nach einer formellen Nachprüfung. Er muss nachweisen, dass du deinen bisherigen Beruf wieder ausüben kannst oder eine gleichwertige Tätigkeit aufgenommen hast.