Auch im Kriegsfall gut abgesichert?
Ein leider sehr aktuelles Thema ist der Krieg in der Ukraine. Viele Todesfälle und weitreichende Zerstörungen sind im Krieg an der Tagesordnung. Mit diesem Hintergrund möchten wir heute die einzelnen Versicherungsgruppen im Falle eines Krieges in Deutschland beleuchten.
Wie verhalten sich die Versicherungen in Deutschland im Falle eines Krieges?
Sachversicherungen schließen Leistungen im Falle eines Krieges aus. Sachversicherungen sind unter anderem KFZ- Versicherungen, Betriebsversicherung, Gebäudeversicherungen, Hausrat etc. Das bedeutet, wenn z.B. am Gebäude oder Fahrzeug ein Schaden entsteht, kommt der Versicherer nicht für den Schaden auf. Hintergrund dafür ist, dass es einen Wiederaufbaufond gibt, der EU-weit diese Schäden reguliert.
Durch Überschallknall oder Blindgänger verursachte Schäden werden von den meisten Versicherern jedoch abgesichert.
Wie sieht es denn im Falle eines Krieges mit der Lebensversicherung oder Unfallversicherung aus?
Sowohl die Lebensversicherung als auch die Unfallversicherung schließen eine Zahlung im Falle der aktiven Teilnahme am Kriegsgeschehen aus. Aktive Teilnahme bedeutet in dem Fall, dass auf Befehl hin der Gegner anzugreifen ist. In diesem Falle zahlt der Arbeitgeber des Solodaten, die Bundeswehr bzw. der Sozialdienst der Bundeswehr, wenn es zu einem Personenschaden kommt.
Ausgeschlossen sind bei beiden Versicherungen ebenfalls Schäden durch ABC- Waffen, das heißt der Einsatz atomarer, biologischer, chemischer Kampfstoffe, die darauf abzielen viele Menschen zu verletzen.
Bei atomaren Unfällen zahlen sowohl Unfallversicherung als auch Lebensversicherung (z.B. Tschernobyl/ Fukushima).
Ausnahme besteht, sowohl bei der Lebensversicherung als auch bei der Unfallversicherung, diese zahlen im Falle eines Personenschadens, wenn es zu einem unvorhergesehenen Krieg im Ausland kommt. In dem Fall hat man eine gewisse Zeitspanne in der man Zeit hat das Land zu verlassen. Sollte es in dieser Zeitspanne zu einem Schaden kommen, zahlt die Lebensversicherung oder Unfallversicherung.
Vermögensanlagen auflösen?
Jeder muss für sich selbst entscheiden ob er seine Geldanlagen auflöst.
Experten raten dazu, die Verträge bestehen zu lassen, da statistisch belegt ist, dass sich nach einiger Zeit die Lage wieder verbessert. Gerade bei monatlichen Sparverträgen kann man in Krisenzeiten zu einem günstigen Preis seine Anteile einkaufen.
Aktuell wird dazu geraten Anlagen in Russland abzustoßen.
Cyberkriminalität absichern?
Für Betriebe ist es sicherlich sinnvoll über eine Absicherung gegen Cyberkriminalität nachzudenken.
Zurzeit hört man verstärkt von Cyberangriffen in Russland. Die Angriffe gibt es aber nicht nur zu Kriegszeiten.
Bei einem Hackerangriff kommen eine Menge an Kosten auf einen Betrieb zu z.B. die Arbeit eines Cyber- Forensikers, das Informieren von Kunden (wenn Kundendaten gehackt wurden), Produktionsausfälle, Lieferverzögerungen, Arbeitsausfall und vieles mehr. Gegen diese Kosten kann man sich mit einer Cyberversicherung absichern.
Gerne prüfen wir deine Verträge.