Zuzahlungen- welche Regeln gelten zur Befreiung bei der Krankenkasse?

Die Krankenkassen fordern ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bei einer Reihe von medizinischen Versorgungen eine Zuzahlung. Darunter fallen Medikamente, Therapien, Heil- und Hilfsmittel und auch Krankenhausaufenthalte , Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahmen und Haushaltshilfen.

Gerade für chronisch kranke Menschen können sich die Zuzahlungen schnell aufsummieren.

Damit die Belastung für Patienten nicht übermäßig wird, gibt es die Möglichkeit bei der Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Als Belastungsgrenze gilt bei grundsätzlich gesunden Menschen 2% des Bruttoeinkommens eines Jahres für alle in einem Haushalt lebenden Personen.

Bei chronisch kranken Menschen liegt diese Belastungsgrenze bei 1% des Bruttoeinkommens.

Wie kann ich die Befreiung beantragen?

Wichtig ist es alle Belege für eine Zuzahlung aufzubewahren, dann kannst du entweder am Anfang des Jahres oder sobald du den Betrag der Belastungsgrenze überschritten hast, die Belege zusammen mit einem Einkommensnachweis und dem entsprechenden Antrag bei deiner Krankenkasse einreichen.

Zuzahlungsrechner

Wer ist denn eigentlich chronisch krank?

Als chronisch krank gilt, wer für mindestens ein Jahr einmal im Quartal ärztlich behandelt wurde und zudem entweder eine Behinderung mit einem GdB von mindestens 60% oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60% hat, oder einen Pflegegrad von 3,4 oder 5 hat, oder konsequente medizinische Versorgung benötigt, damit sich der Gesundheitszustand nicht verschlimmert.

Was gilt für Empfänger von Bürgergeld?

Die Belastungsgrenze lag für Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe bei 135,12€ und bei chronisch Kranken bei 67,56€ im Jahr 2024.

Wichtig zu wissen ist, dass man den Antrag auf Befreiung jedes Jahr neu stellen muss.