Wohnriester-Verträge werden in Deutschland immer beliebter, doch möchten wir an dieser Stelle darauf
hinweisen, dass der Versicherte sich mit diesem Modell der Altersvorsorge zwingend an seine Immobilie kettet. Es ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben, dass der Versicherungsnehmer spätestens zum Renteneintrittsalter (67 bis zum 85. ) in der Rieste geförderten Immobilie wohnen bleiben muss. Das nennt man Selbstschutzklausel. Aber ist dies in der Praxis realistisch?
Ein junges Paar weiß doch nicht, was ihnen die Zukunft bringt!
Was ist zum Beispiel im Falle einer Scheidung? Der Partner, der das Eigentum verlässt, muss innerhalb von einem Jahr die komplette Fördersumme in einen neuen Wohnriester-Vertrag stecken. Nur wer hat das Geld und die finanziellen Möglichkeiten dafür? Schließlich sind in einer solchen Situation erst einmal Möbel und fundamentale Sachen wichtig, immerhin muss nun ein zweiter Hausrat angeschafft werden. Alternativ schreibt der Gesetzgeber vor, dass innerhalb von vier Jahren eine neue, selbstgenutzte Immobilie angeschafft werden kann. Das ist neben der Zahlung von Unterhaltsansprüchen und evtl. Alimenten ziemlich unrealistisch-¦
Anderes Beispiel:
Sie verändern sich beruflich und ziehen in ein anderes Bundesland. Das Objekt darf wegen der Riesterförderung nur vorrübergehend vermietet werden. Zum Renteneintritt mit 67 müssen Sie dann spätestens auch wieder dorthin zurückgezogen sein. Wenn Sie in der Zwischenzeit nicht schon ein anderes Eigentum selbst nutzen.
Ihre Immobilie darf auch nicht ohne weiteres Vererbt oder verschenkt werden. Schließlich Haben Sie ihre Rente in dieses Objekt investiert.
Wohnrieser dient einzig und allein dem Zweck, so schnell wie möglich mittels staatlicher Rentenfördergelder eine eigene Immobilie abzuzahlen, damit der Versicherte im Rentenalter keine Mietlasten mehr aufwenden muss.
Er wird allerdings dazu gezwungen, das Eigentum bis zum 85. Lebensjahr selbst zu nutzen. Und das ist der Haken! Die versicherte Person darf das Objekt zwar verkaufen, wenn z.B. ein lebenslanges Wohnrecht in einem Seniorenheim erworben wird, aber was ist, wenn die Person zu Ihrem Kind ziehen möchte, um privat betreut und versorgt zu werden? Pech gehabt. Oder hohe Rückzahlungen in Kauf nehmen!
Sie wollen im Alter vielleicht auswandern und die Sonne in anderen Ländern genießen? Auch das ist wegen der Wohnriesterförderung der Vergangenheit nicht umsetzbar oder mit hohen Kosten verbunden.
In all den aufgeführten Fällen muss das steuerlich geförderte Kapital rückwirkend versteuert werden, weil der Staat seine Fördergelder zum Zweck der Eigentumsverwirklichung zur Verfügung gestellt hat und der Versicherte Vertragspflichten zu wahren hat.
Unser Fazit: Die Wohnriester-Verträge sind eher mit Vorsicht zu behandeln, da niemand sein Leben bis zum 85. Lebensjahres konkret planen kann und unerwartete Wendungen eintreffen können-¦
Autor: Sonja Noack
🏠 FAQ zu Wohn-Riester
1. Was ist Wohn-Riester?
Wohn-Riester ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, mit der Du den Bau, Kauf oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie finanzieren kannst. Du bekommst Zulagen und Steuervorteile, wenn Du damit fürs Eigenheim vorsorgst.
2. Für wen ist Wohn-Riester geeignet?
Für alle, die langfristig in ihrer selbstgenutzten Immobilie wohnen möchten und zusätzlich staatliche Förderung nutzen wollen. Besonders attraktiv ist es für Familien mit Kindern und für junge Erwerbstätige mit Riester-förderfähigem Einkommen.
3. Welche Immobilien kann ich mit Wohn-Riester finanzieren?
Du kannst folgende Wohnformen fördern lassen:
- Einfamilienhaus
- Eigentumswohnung
- Reihenhaus
- Genossenschaftswohnung mit Dauerwohnrecht
Wichtig: Die Immobilie muss selbst genutzt werden.
4. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Du musst in der Immobilie dauerhaft selbst wohnen („Selbstnutzungspflicht“)
- Du musst riesterförderberechtigt sein (z. B. pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung)
- Die Immobilie muss in der EU oder im EWR-Raum liegen
5. Welche Förderungen gibt es beim Wohn-Riester?
Du bekommst:
- Grundzulage: 175 € jährlich
- Kinderzulage: 185 € (für vor 2008 geborene Kinder), 300 € (ab 2008)
- Steuervorteile: Deine Einzahlungen kannst Du in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen (max. 2.100 € jährlich)
6. Kann ich Wohn-Riester mit einem Kredit kombinieren?
Ja, das ist sogar üblich. Viele Banken bieten spezielle Riester-Darlehen an, bei denen Du direkt gefördert wirst. Alternativ kannst Du auch Eigenkapital aus einem bestehenden Riester-Vertrag für eine Immobilienfinanzierung entnehmen.
7. Wie funktioniert die Entnahme von Riester-Guthaben fürs Eigenheim?
Du kannst Dein Guthaben teilweise oder vollständig für den Kauf, Bau oder zur Tilgung eines Immobilienkredits verwenden. Die Entnahme muss beantragt und zweckgebunden genutzt werden.
8. Muss ich das geförderte Eigenheim bis zum Lebensende nutzen?
Nein, aber wenn Du es nicht mehr selbst nutzt (z. B. Vermietung, Verkauf), musst Du das geförderte Kapital nachversteuern oder es in eine andere Riester-konforme Nutzung überführen (z. B. in eine Rentenversicherung).
9. Wie wird Wohn-Riester in der Rente behandelt?
Alle geförderten Beträge (Zulagen + Steuerersparnisse) werden auf einem sogenannten Wohnförderkonto gesammelt. Dieses Konto wird jährlich mit 2 % verzinst und bei Renteneintritt fiktiv versteuert – entweder:
- Einmalzahlung mit Rabatt (70 % des fiktiven Betrags)
- Verteilung auf die gesamte Rentenzeit
10. Kann ich Wohn-Riester auch für eine Sanierung oder Modernisierung nutzen?
Ja – aber nur für barrierefreie oder energetische Modernisierungen. Dazu zählen z. B.:
- Dämmung
- Heizungsmodernisierung
- Einbau eines Treppenlifts
11. Was passiert bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit?
Du verlierst nicht automatisch den Anspruch auf Förderung. Bei niedrigem Einkommen kann sogar der Mindesteigenbeitrag reduziert werden – und die Grundzulage bleibt erhalten.
12. Kann ich Wohn-Riester mit einer klassischen Riester-Rente kombinieren?
Ja. Du kannst mehrere Verträge gleichzeitig besparen – z. B. einen Wohn-Riester-Vertrag für Deine Immobilie und einen klassischen Riester für Deine Rentenlücke.
13. Was ist, wenn ich meine Immobilie verkaufe oder vermiete?
Dann musst Du das geförderte Kapital rückwirkend versteuern oder in eine neue, selbst genutzte Immobilie oder einen anderen Riester-Vertrag überführen. Sonst verlierst Du die Förderung.
14. Gibt es Nachteile beim Wohn-Riester?
Ja, potenziell:
- Versteuerung im Alter (nachgelagerte Besteuerung)
- Bindung an Selbstnutzung
- Komplexe Regelungen, z. B. bei Umzug oder Scheidung
Deshalb lohnt sich eine individuelle Beratung.
15. Lohnt sich Wohn-Riester wirklich?
Für viele ja – vor allem, wenn Du Familie hast, lange in der Immobilie wohnen willst und keine Scheu vor ein wenig Bürokratie hast. Die Kombination aus staatlicher Förderung und mietfreiem Wohnen im Alter ist ein starkes Argument.
16. Was passiert mit dem Vertrag im Todesfall?
Das Wohnförderkonto wird aufgelöst. Hinterbliebene müssen eventuell Steuern nachzahlen, es sei denn, der Ehepartner übernimmt den Vertrag und die Immobilie selbst nutzt.
17. Kann ich Wohn-Riester auch für ein Tiny House oder Mobilheim nutzen?
Grundsätzlich nur, wenn es als Hauptwohnsitz dient, fest auf einem Grundstück installiert ist und den rechtlichen Vorgaben einer Immobilie entspricht. Eine Einzelfallprüfung ist empfehlenswert.
Könnte dich vielleicht auch interessieren
- Hochwassergefahr? Jetzt kostenlos Dein Risiko prüfen – direkt mit AdresseingabeExtreme Wetterlagen wie Starkregen und Hochwasser nehmen in Deutschland immer weiter zu – und mit ihnen auch die Gefahr schwerer …
- Grundwasser und Schichtenwasser- die Gebäudeversicherung greift nicht!Weder die Gebäude- noch die Elementarschadenversicherung kommt für Schäden auf, wenn Wasser aus dem Erdreich in ein Gebäude eindringt, ohne …
- Optisch schön? Sind Teilreparaturen zumutbar?Nicht selten kommt es zu einem Schaden bei dem eine Teilreparatur eine Option darstellen würde. Hierbei entsteht oft die Frage …
- Mythen rund um die HausfinanzierungDie Finanzierung der eigenen vier Wände gehört für viele zur größten und wichtigsten finanziellen Entscheidung im Leben. Und trotzdem rangieren …