Eine absolute Horrorvorstellung für Autofahrer ist der Sekundenschlaf. Man merkt nicht, dass man einnickt und im schlimmsten Fall kann das kurze Einschlafen während der Fahrt zu einem heftigen Unfall führen.
In unserem Fall ist ein langjähriger Autofahrer während der Fahrt in Sekundenschlaf verfallen und ist dabei in einen geparkten LKW gefahren. Sein eigener PKW war ein Totalschaden.
Die KFZ- Haftpflichtversicherung hat den Schaden am LKW übernommen. Der Schaden am eigenen PKW war ein Totalschaden. Die Vollkaskoversicherung hat nur den Gutachterwert übernommen. Da der Unfallverursacher sein Fahrzeug bei der Bank finanziert hatte, war der von der Versicherung gezahlte Gutachterwert geringer, als die Summe, die bei der Bank noch abzuzahlen war. Das war für den Kunden sehr ärgerlich, weil er für ein nicht mehr vorhandenes Fahrzeug weiter seine Raten bedienen musste.
Umso etwas zu vermeiden, klären wir unsere Kunden immer über die Möglichkeit der GAP Deckung auf. Diese ist genau für so einen Fall. Sie schließt die Lücke zwischen tatsächlichem Wert des Fahrzeugs und der noch abzutragenden Finanzierung. Die GAP Deckung macht bei den meisten Versicherungen nur einen verhältnismäßig geringen Unterschied in der Prämie, schützt aber unter Umständen vor einer großen Restschuld.