In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht. Jeder Bürger ist dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Dabei hat nicht jeder die Möglichkeit, sich zusätzlich oder komplett privat zu versichern.
Unser Sozialsystem hat für alle, die nicht privat Krankenversichert sind, die
gesetzliche Krankenversicherung. Die Bedingungen dazu sind im
Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) geregelt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind dabei ziemlich ähnlich. 95% sind bei allen Gesellschaften identisch.
Seit 1996 gibt es in Deutschland eine freie Kassenwahl für alle, die gesetzlich versichert sind.
Außerdem sind auch die Grundbeiträge bei allen Gesellschaften gleich, das wird
staatlich geregelt. Laut Gesetz dürfen die Krankenkassen
Zusatzbeiträge anfordern, aber nur falls das Geld nicht ausreichen sollte.
Seid dem 01.01.2015 gibt es eine neue Regelung, dass die Gesellschaften wieder die Beiträge
individuell gestalten können.
Für Studenten ist die gesetzliche Krankenversicherung sogar bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei, weil sie weiterhin über die Familienversicherung abgesichert sind!
Kann der Arzt bei einer gesetzlichen Krankenkasse frei gewählt werden?
Kurz gesagt: Ja, jeder Bürger kann seinen Arzt frei wählen. Einzige Bedingung ist, dass der gewählte Arzt eine „Kassenzulassung“ hat.
Wir haben einen der wenigen GKV-Vergleichsprogramme gefunden,
damit du auch hier gut versichert bist.