Kaskoversicherung muss bei Unfallflucht nicht zahlen

Verschiedene Arten der Versicherung

Als Fahrzeughalter ist man dazu verpflichtet eine KFZ- Haftpflichversicherung abzuschließen, diese deckt Schäden ab, die du anderen Personen, deren Fahrzeugen oder deren Eigentum durch einen Unfall zufügst. Deine eigenen Schäden an deinem Fahrzeug werden von dieser Versicherung nicht übernommen.

Um Schäden an deinem eigenen Fahrzeug abzudecken, gibt es die Möglichkeit deinen PKW zusätzlich Teilkasko oder sogar Vollkasko zu versichern.

Die Teilkaskoversicherung ist also eine freiwillige Zusatzversicherung, sie deckt Schäden an deinem eigenen Fahrzeug durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Brand, Wildunfälle, Glasbruch oder Unwetterschäden ab. Wichtig, die Teilkaskoversicherung deckt keine Schäden ab, die du selbst verursachst.

Dafür gibt es die Option dein KFZ mit einer Vollkaskoversicherung noch besser abzusichern und in dem Fall dann auch die eigenen Unfallschäden durch die Versicherung reguliert zu bekommen, auch Vandalismus ist meist durch die Vollkasko abgesichert.

Wie sieht es mit der Zahlungspflicht des Versicherers bei Unfallflucht aus?

Entfernt sich der Unfallverursacher, in dem Fall der Versicherungsnehmer, unerlaubt vom Unfallort, muss die Kaskoversicherung den Schaden nicht regulieren. Grund hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer nicht zur vertraglich festgehaltenen Aufklärungobliegenheit beiträgt.

Verhandelt wurde ein Fall in dem der Versicherungsnehmer mit zu hoher Geschwindigkeit und zu wenig Abstand für einen Auffahrunfall gesorgt hat. Durch den Unfall wurde sein Fahrzeug gegen die Mittelleitplanke geschleudert und massiv beschädigt. Der Versicherungsnehmer verließ daraufhin den Unfallort zu Fuß und konnte von der Polizei nicht ausfindig gemacht werden. Hingegen wurden im Auto eine leere Medikamentenpackung und in und um das Fahrzeug des Unfallflüchtigen zwei leere Bierkästen sichergestellt.

Erst am nächsten Morgen suchte der Unfallverursacher einen Arzt auf und berichtete von großen Erinnerungslücken und so diagnostizierte der Arzt neben einer Anzahl von Prellungen einen „posttraumatischen psyschichen Schock mit Erinnerungslücken“.

Die Kaskoversicherung wollte den enstandenen Schaden von rund 10.000€ nicht zahlen und so landete der Fall vor Gericht. In erster Instanz bekam der Versicherungsnehmer Recht, im Berufungsverfahren jedoch unterlag er der Versicherungsgesellschaft. Begründung hierfür ist dann die fehlende, vertraglich vereinbarte Aufklärungsobliegenheit, die der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten begünstigt hat. Das Gericht ließ die Erklärung der Erinnerungslücken nicht zu, da die Diagnose des Arztes nur durch die Schilderungen des Mannes enstanden war.

Somit musste die Versicherung den Kaskoschaden nicht tragen.

FAQ zu den Versicherungsmöglichkeiten

1. Welche Versicherungen sind für ein Auto Pflicht?

In Deutschland ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie darf ein Auto nicht im Straßenverkehr bewegt oder zugelassen werden.


2. Was deckt die Kfz-Haftpflicht ab?

Die Haftpflicht übernimmt ausschließlich Schäden, die du anderen zufügst – also Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eigene Fahrzeugschäden sind nicht versichert.


3. Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

  • Teilkasko: Deckt Schäden am eigenen Auto durch äußere Einflüsse (z. B. Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wildunfälle, Sturm).
  • Vollkasko: Enthält alle Teilkasko-Leistungen plus Schäden am eigenen Auto durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus.

4. Wann lohnt sich eine Vollkasko-Versicherung?

Eine Vollkasko ist besonders sinnvoll für Neuwagen, junge Autos oder Leasingfahrzeuge, da sie auch Eigenverschulden absichert.


5. Welche zusätzlichen Bausteine gibt es für die Autoversicherung?

Viele Versicherer bieten Zusatzleistungen, z. B.:

  • Schutzbrief (Pannenhilfe)
  • GAP-Deckung (für Leasingfahrzeuge)
  • Rabattschutz (keine Rückstufung nach Schaden)
  • Fahrerschutzversicherung
  • Auslandsschadenschutz

6. Was ist eine Insassenunfallversicherung?

Sie zahlt bei Unfällen, wenn Mitfahrer oder der Fahrer verletzt oder dauerhaft geschädigt werden. Heute ist sie weniger verbreitet, da viele Risiken bereits durch Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen abgedeckt sind.


7. Was ist die GAP-Versicherung?

Die GAP-Deckung schließt die Lücke („gap“) zwischen dem Wiederbeschaffungswert eines Autos und den meist höheren Restforderungen einer Leasing- oder Finanzierungsbank nach Totalschaden oder Diebstahl.


8. Gibt es Versicherungen für Mietwagen oder Carsharing-Fahrzeuge?

Ja. Für Mietwagen gibt es spezielle Mietwagen-Versicherungen oder die Option, Schäden über die eigene Kasko abzudecken. Beim Carsharing sind in der Regel Grundversicherungen enthalten, die aber Lücken haben können.


9. Welche Rolle spielen die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)?

Die SF-Klassen belohnen unfallfreies Fahren. Je länger du ohne Schaden fährst, desto günstiger wird deine Prämie in Haftpflicht und Vollkasko. In der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen.


10. Welche Versicherung ist die richtige für mein Auto?

Das hängt ab von:

  • Fahrzeugalter und Wert
  • Nutzung (privat, beruflich, viel oder wenig Fahrleistung)
  • Finanzierung/Leasing
  • persönlicher Risikobereitschaft
    Grundsatz: Älteres, günstiges Auto → Teilkasko. Neues oder wertvolles Auto → Vollkasko. Minimalabsicherung → Haftpflicht.