Sterbegeldversicherung und Schonvermögen – ein sensibles Thema
Viele Menschen möchten frühzeitig sicherstellen, dass ihre Bestattung geregelt ist und Angehörige im Ernstfall nicht finanziell belastet werden. Gleichzeitig stellt sich besonders bei Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter eine wichtige Frage:
👉 Zählt eine Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen – oder muss sie vor dem Bezug von Sozialleistungen aufgelöst werden?
Die Antwort ist differenziert – und seit der Einführung des Bürgergeldes 2023 hat sich die Rechtslage teilweise verändert.
Was bedeutet Schonvermögen?
Schonvermögen ist Vermögen, das bei der Prüfung von Sozialleistungen nicht angerechnet wird. Es darf also behalten werden und muss nicht zuerst aufgebraucht werden.
Rechtsgrundlagen:
- SGB II – Bürgergeld
- SGB XII – Sozialhilfe & Grundsicherung im Alter
Je nach Leistung gelten unterschiedliche Vermögensgrenzen.
Schonvermögen beim Bürgergeld (SGB II) – Stand 2025
Seit der Einführung des Bürgergeldes gelten neue Freibeträge:
Während der ersten 12 Monate (Karenzzeit):
- 40.000 € für die erste Person
- 15.000 € für jede weitere Person im Haushalt
Nach Ablauf der Karenzzeit:
- 15.000 € Schonvermögen pro Person
👉 Diese Regelung gilt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Schonvermögen bei Grundsicherung im Alter (SGB XII)
Hier gelten weiterhin andere Grenzen:
- 5.000 € Vermögensfreibetrag pro Person
- zusätzliche kleinere Freibeträge je nach Situation
Diese Regelung betrifft vor allem:
- ältere Menschen mit kleiner Rente
- dauerhaft Erwerbsgeminderte
Gehört eine Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen?
Hier kommt es auf die Gestaltung an.
Eine zweckgebundene Sterbegeldversicherung kann als Schonvermögen gelten, wenn:
- sie ausschließlich im Todesfall auszahlt
- sie klar der Bestattung dient
- sie nicht frei verfügbar ist
- sie nicht beliebig kündbar ist
- ein Bestatter oder eine Vertrauensperson als Bezugsberechtigter eingesetzt ist
- idealerweise ein Treuhandkonto besteht
Gerichte haben mehrfach bestätigt:
Eine angemessene Bestattungsvorsorge ist schützenswert.
Wann wird eine Sterbegeldversicherung angerechnet?
Problematisch wird es, wenn:
- ein hoher Rückkaufswert besteht
- der Vertrag frei kündbar ist
- die Zweckbindung nicht eindeutig geregelt ist
- die Versicherungssumme unangemessen hoch ist
In solchen Fällen prüfen Sozialämter, ob das Kapital verwertbar ist – und verlangen unter Umständen die Verwertung.
Die Behörden prüfen heute deutlich genauer als noch vor einigen Jahren.
Warum ist das Thema so wichtig?
Gerade ältere Menschen, die:
- nur eine kleine Rente beziehen
- auf Grundsicherung angewiesen sind
- niemanden finanziell belasten möchten
haben oft jahrelang Geld für ihre eigene Bestattung zurückgelegt.
Es wäre emotional wie finanziell belastend, wenn dieses Geld zunächst aufgebraucht werden müsste.
Deshalb ist eine rechtssichere Gestaltung entscheidend.
Wir wissen, dass das Thema Sterbegeldversicherung und Bestattungsvorsorge ein sehr sensibles Thema sind, wir beraten dich dazu und finden die für dich passende Lösung.
10 FAQ zur Sterbegeldversicherung & Schonvermögen (Stand 2025)
1. Zählt eine Sterbegeldversicherung automatisch zum Schonvermögen?
Nein. Nur wenn sie eindeutig zweckgebunden ist und ausschließlich der Bestattung dient, kann sie geschützt sein.
2. Wie hoch darf eine Bestattungsvorsorge sein?
Sie muss „angemessen“ sein. Überhöhte Versicherungssummen können kritisch geprüft werden.
3. Ist ein Bestattungsvorsorgevertrag sicherer als eine normale Sterbegeldversicherung?
Ein Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto bietet oft mehr Rechtssicherheit, da das Geld klar zweckgebunden ist.
4. Kann das Sozialamt die Kündigung verlangen?
Wenn der Vertrag verwertbar ist (z. B. hoher Rückkaufswert, frei kündbar), kann eine Verwertung verlangt werden.
5. Gilt beim Bürgergeld eine andere Regel als bei Grundsicherung im Alter?
Ja. Beim Bürgergeld sind die Freibeträge deutlich höher als bei der Grundsicherung im Alter.
6. Was ist die Karenzzeit beim Bürgergeld?
In den ersten 12 Monaten gilt ein höherer Vermögensschutz von 40.000 € für die erste Person.
7. Muss ich eine Sterbegeldversicherung bei Antragstellung angeben?
Ja. Sämtliches Vermögen muss wahrheitsgemäß angegeben werden.
8. Kann eine bereits bestehende Versicherung rückwirkend geschützt werden?
Nur wenn sie die Voraussetzungen erfüllt. Nachträgliche Änderungen sind oft schwierig.
9. Was passiert, wenn ich die Versicherungssumme bereits angespart habe?
Entscheidend ist, ob das Kapital zweckgebunden und nicht frei verfügbar ist.
10. Ist eine Beratung sinnvoll?
Unbedingt. Gerade bei Sozialleistungsbezug sollte die Gestaltung fachlich geprüft werden.

