Eine Hausratversicherung ist eine wichtige Absicherung für dein Zuhause. Sie schützt dein Hab und Gut vor finanziellen Verlusten, die durch verschiedene Ereignisse entstehen können. Diese Versicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht werden.
Im Wesentlichen sichert die Hausratversicherung all die beweglichen Gegenstände in deinem Haus oder deiner Wohnung ab, von Möbeln über Elektronikgeräte bis hin zu Kleidung und Schmuck. Wenn beispielsweise dein Fernseher durch einen Einbruch gestohlen wird oder deine Möbel bei einem Brand beschädigt werden, ersetzt die Hausratversicherung den Verlust.
Ein paar Fragen die ein Experte beantwortet hat, sind für dein Hausrat und den Schutz desselbigen von Interesse.
Die Sicherung von Türen und Fenstern
Zunächst einmal geht es um die Sicherheit deiner Wohnung bzw deines Hauses. Die Regel in diesem Fall ist, es den Einbrechern so schwer wie möglich zu machen. Zeit ist hier auf jeden Fall ein entscheidender Faktor, denn man geht davon aus, dass ein Einbruch abgebrochen wird, wenn die Einbrecher nicht innerhalb von 3 Minuten in der Wohnung/ im Haus sind. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand, umso länger sich jemand an einem Einbruch versucht , desto größer die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden.
Damit kommen wir auch schon zum ersten Punkt der deinen Hausrat schützen kann. Die Fenster und Türen, sollten ausreichend gesichert sein. Nur sehr gute mechanische Sicherungen können einen Einbruch verhindern oder erschweren, sodass der Faktor Zeit eine Rolle zu spielen beginnt.
Bei neueren Verfahren wie dem Fingerscan gilt, laut Experte, der Leitsatz: „Was nichts kostet, ist nichts!“ Empfehlen tut er in diesem Fall nur VdS- anerkannte Produkte. Als Tipp gibt er, dass man darauf achten soll, dass man den Finger nicht auf die Linse legen muss, sondern dass man ihn darüber streichen muss, damit eine Reproduktion des Fingerabdruckes nicht funktionieren würde. Außerdem sollte man auf einen Datenspeicher achten, der nicht automatisch gelöscht wird. Sind bei einem Einbruch nämlich keine Einbruchsspuren zu sehen, ist die Hausratversicherung nicht in der Leistungspflicht.
Eine Alarmanlage
Wichtig ist es zu wissen, dass eine Alarmanlage einen Einbruch nicht verhindern kann, diesen aber melden kann. Dafür ist es aber wichtig, dass sie immer auf eine VdS anerkannte Notruf- und Servicee- Leitstelle aufgeschaltet ist. Außerdem ist das auch die Voraussetzung um einen Nachlass in der Prämie der Hausratversicherung zu erzielen, wenn man eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze mit abgesichert hat. Generell empfiehlt der Experte auch hier unbedingt auf die VdS anerkannten Einbruchmeldeanlagen zu setzen.
Unplausible Angaben
Laut Experte führen unplausible Angaben zu Rückfragen der Versicherung. Unplausible Angaben oder falsche Angaben können dazu führen, dass die Versicherung den entstandenen Schaden nicht zahlt.
Was fällt unter Wertsachen
Unter Wertsachen fallen Bargeld und Geldkarten, Urkunden, Wertpapiere und Sparbücher. Natürlich auch Schmuck, Edelsteine, Briefmarken, Münzen, sowie andere Gegenstände aus Gold oder Platinmetallen. Außerdem Pelze und teure Teppiche, sowie Kunstgegenstände und Silbersachen. Auch andere Atiquitäten, außer Möbel.
Wichtig in der Hausratversicherung ist nur privates Geld versichert, Geschäftsgelder sind zum Beispiel ausgeschlossen. Außerdem befindet sich der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht, dass sich die Menge an Bargeld tatsächlich in der Wohnung befunden hat, dabei gilt das ein Kontoauszug nicht ausreichend ist. Ein Nachweis wäre z.B. ein tagesaktueller Vertrag über den Barkauf einer Wertsache/ PKW.
Bargeld kann jederzeit ausgegeben werden und ein Nachweis, dass man es tatsächlich gerade zuhause hatte ist schwierig, daher versichern viele Gesellschaften Bargeld nur bis zu einer bestimmten Summe und erwarten gegebenfalls eine verschlossene Aufbewahrung ab gewissen Beträgen.
Auch Uhren können unter Wertsachen fallen. Es ist zu beachten ob und wie die Versicherung eine Uhr behandelt. Einige Gesellschaften legen generell fest, dass Uhren, deren Wert eine gewisse Grenze überschreitet als Wertgegenstand gilt, andere machen es davon abhängig woraus die Uhr besteht. Je nach Auslegung kann eine qualifizierte Unterbringung zwingend sein.
Ähnlich verhält es sich auch bei Sammlungen jeglicher Art, manche versichern sie unbegrenzt als normalen Hausrat, andere als Wertsache. Generell empfiehlt es sich aber Sammlungen zu katalogisieren und ihren Stand auch auf dem aktuellsten zu halten.
Wenn du noch Fragen hast, wie du deinen Hausrat optimal absichern kannst, stehen wir dir gerne zur Verfügung!