Auto nimmt unfreiwilliges Bad- ein echter Fall

Der Fall

Leider nehmen Starkregenereignisse immer weiter an Häufigkeit und Intensität zu. Nicht nur Häuser und Wohnungen sind davon betroffen und es kommt zu immensen Schäden. Auch Autos sind betroffen.

In unserem Fall lag die Garage unterhalb des eigentlichen Wohnraums der Familie. Durch Starkregen wurde diese überflutet, samt des darin geparkten PKWs. Das unfreiwillige Bad blieb nicht ohne Schäden für das Auto. Allerdings war das Fahrzeug gegen Naturgewalten durch die Teilkaskoversicherung geschützt und somit wurde der Schaden bezahlt.

FAQ: Elementarschäden am Auto – was zahlt wann die Versicherung?

1. Was zählt überhaupt als Elementarschaden am Auto?

Elementarschäden sind Schäden durch Naturgewalten – also zum Beispiel Überschwemmung, Hagel, Sturm, Blitzschlag, Erdrutsch, Lawinen oder Hochwasser. Auch Starkregen und Hagelstürme gehören dazu.


2. Welche Versicherung zahlt bei Elementarschäden am Auto?

In der Regel ist dafür die Teilkaskoversicherung zuständig. Sie übernimmt Schäden durch Naturereignisse wie Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung. Die Vollkasko greift zusätzlich, wenn du selbstverschuldete Schäden oder Vandalismus absichern willst.


3. Zahlt die Teilkasko auch bei Starkregen oder Hochwasser?

Ja – wenn das Auto ordnungsgemäß geparkt war und du nicht fahrlässig in eine überflutete Straße gefahren bist. Bei einem plötzlich auftretenden Starkregen oder Hochwasser übernimmt die Teilkasko in der Regel die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert.


4. Was passiert, wenn ich trotz Warnung in eine überflutete Straße fahre?

In diesem Fall kann die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen oder sogar verweigern. Es gilt: Wer trotz sichtbarer Gefahr weiterfährt, riskiert den Versicherungsschutz.


5. Wird der Totalschaden durch Hochwasser ersetzt?

Ja – wenn dein Auto durch Hochwasser oder Starkregen nicht mehr reparabel ist, zahlt die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert abzüglich Selbstbeteiligung. Wichtig: Schäden am Motor durch Wassereintritt werden meist nur übernommen, wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt.


6. Zahlt die Versicherung bei Hagelschäden am Auto?

Ja, Hagelschäden sind klassische Elementarschäden und werden immer durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt – egal, ob es sich um Dellen, Lackschäden oder beschädigte Scheiben handelt.


7. Gilt der Schutz auch in der Garage oder im Carport?

Ja – der Standort spielt keine Rolle. Wird dein Auto in der Garage, im Carport oder auf der Straße durch ein Unwetter beschädigt, greift die Teilkasko. Wichtig ist nur, dass du keine Sicherungsmaßnahmen grob vernachlässigt hast (z. B. offenes Garagentor bei Sturmwarnung).


8. Wie kann ich mich gegen Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen absichern?

Diese seltenen, aber schweren Schäden sind ebenfalls über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Wer in Risikogebieten wohnt, sollte den Umfang des Versicherungsschutzes prüfen oder erweitern – manche Policen schließen Lawinen oder Erdrutsch aus.


9. Wird auch der Abschleppdienst oder die Reinigung übernommen?

Ja – wenn der Schaden durch ein versichertes Naturereignis entstanden ist, übernimmt die Teilkasko in der Regel auch Abschlepp- und Reinigungskosten (z. B. nach Überschwemmung oder Schlammeintritt). Wichtig ist, dass du den Schaden zeitnah meldest.


10. Wie melde ich einen Elementarschaden richtig?

Melde den Schaden sofort deiner Versicherung – idealerweise mit Fotos, Datum, Uhrzeit und Ort des Ereignisses. Dokumentiere den Zustand des Fahrzeugs und vermeide eigenständige Reparaturen, bevor die Versicherung grünes Licht gibt.