Wasserschaden: Ursachen, Versicherungsschutz, aktuelle Urteile & wie Du Dich wirksam schützt

Ein Wasserschaden trifft Dich immer dann, wenn Leitungswasser dahin gelangt, wo es absolut nichts zu suchen hat. Das kann ein kleines Leck im Rohr sein, eine defekte Armatur, ein unentdeckter Haarriss im Leitungssystem oder ein plötzliches Abfließen von Wasser, das aus einer defekten Dichtung austritt. Egal wie harmlos es beginnt – ein Wasserschaden kann sich schnell zu einem massiven Problem entwickeln, das Deine Wände, Böden, Möbel und im schlimmsten Fall sogar die gesamte Gebäudestruktur in Mitleidenschaft zieht.

Was viele nicht wissen: Nicht jeder Wasserschaden wird von der Versicherung bezahlt. Und genau deshalb ist es so wichtig, zu wissen, was tatsächlich abgesichert ist, welche Ausnahmen existieren, welche neuen Gerichtsurteile gelten – und was Du selbst tun kannst, um Schäden zu vermeiden.


Was zählt überhaupt als Wasserschaden?

Ein Wasserschaden liegt vor, wenn Leitungswasser unbeabsichtigt austritt und in Bereichen landet, die nicht dafür vorgesehen sind. Grundvoraussetzung ist, dass das Wasser aus einem bestimmungsgemäßen Rohrsystem stammt – also einem Teil der Leitungsinstallation, Sanitäranlage oder Heizungsanlage.

Beispiel:
Wird ein Rohr undicht, läuft das Wasser aus und beschädigt die Wand, den Boden oder Dein Inventar. Dann handelt es sich um einen klassischen Leitungswasserschaden, den die Versicherung grundsätzlich abdeckt – vorausgesetzt, die Bedingungen des Tarifs sind erfüllt.

Doch wie so oft bei Versicherungen gibt es Details, die darüber entscheiden, ob die Regulierung erfolgt oder abgelehnt wird.


Neue Rechtsprechung: Nicht jeder Schaden muss reguliert werden

Ein entscheidender Punkt betrifft die beliebten (oder unbeliebten) Fugen, vor allem in Duschen und Bädern. Viele Menschen gingen jahrelang davon aus, dass jede Undichtigkeit automatisch als Leitungswasserschaden gilt.

Das ist heute nicht mehr so.

Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH-Urteil vom 20.10.2021 – IV ZR 236/20) legt fest:

Wenn eine undichte Fuge die Ursache eines Wasserschadens ist, muss der Versicherer weder den Schaden an der Fuge noch den Folgeschaden übernehmen.

Warum?
Weil eine Fuge rechtlich nicht als „wasserführendes Teil“ oder Bestandteil des Rohrsystems gilt. Fugen sind bauliche Abdichtungen – keine Leitungen.

Das bedeutet für Dich:
Tritt durch eine beschädigte oder poröse Fuge Wasser in die Wand oder den Boden ein, kann die Versicherung die Regulierung vollständig verweigern. Und das passiert häufiger, als viele denken.

Wie reagieren Versicherer auf dieses Urteil?

Die Praxis ist überraschend unterschiedlich:

  • Einige Versicherer zahlen weiterhin Schaden + Folgeschaden, trotz Urteil.
  • Andere übernehmen wenigstens den Folgeschaden, aber nicht die Reparatur der Fuge selbst.
  • Wieder andere lehnen die gesamte Regulierung konsequent ab.

Für Dich bedeutet das:
Der Tarif entscheidet. Moderne Premiumtarife schließen solche Leistungslücken teilweise aus und bieten trotzdem Schutz – ältere oder einfache Tarife meist nicht.


Bis wann muss ein Schaden reguliert werden? – Neue Entscheidung zur Sanierungspflicht

Ein weiteres wichtiges Urteil betrifft die Zeit, die Du hast, um den Schaden zu beheben.

Früher war es üblich, erst einmal abzuwarten, bis die Versicherung alles geprüft hat. Heute gilt:

Versicherer und Gebäudeeigentümer sind verpflichtet, einen Wasserschaden zeitnah zu beseitigen

Warum ist das so wichtig?
Weil feuchtes Mauerwerk innerhalb weniger Wochen Schimmel bildet und die Schäden dadurch größer werden. Verzögerst Du die Sanierung, kann die Versicherung Dir später vorwerfen, dass Du Deine Pflichten verletzt hast.

Auch hier gilt also: Schnell reagieren – und alles gut dokumentieren.

Wie sieht es mit Mietausfällen aus?

Vermietest Du eine Immobilie, ist das besonders wichtig.
Viele Tarife übernehmen Mietausfälle nach einem Wasserschaden nur noch bis zu 12 Monaten, einige wenige Tarife bis zu 24 Monaten. Danach trägst Du den Verlust selbst.


Wie sind Schäden durch Ableitungsrohre abgesichert?

Was viele nicht wissen:
Schäden an Abwasserrohren sind oft nur versichert, wenn sich die Rohre innerhalb des Gebäudes befinden. Liegen sie unter der Bodenplatte oder außerhalb des Gebäudes, fehlt der Schutz in vielen Standardtarifen komplett.

Das heißt:
Ein Rohrbruch unter dem Haus kann schnell teuer werden – außer Dein Tarif enthält die Leistung „Rohre auf und außerhalb des Grundstücks“.


Rückstau – eine der größten Gefahren für Gebäude

Wenn es stark regnet und der Kanal überläuft, kann Abwasser in den Keller gedrückt werden. Das klassische Szenario:

  • Starker Regen
  • Kanalisation überlastet
  • Wasser sucht den Weg mit dem geringsten Widerstand
  • Und dieser führt häufig in Deinen Keller

Viele Hausbesitzer glauben, ihre Gebäudeversicherung kommt dann automatisch auf. Das stimmt nicht.

Rückstau ist nur versichert, wenn:

  1. Du den Elementarschaden-Baustein abgeschlossen hast
  2. Eine funktionierende Rückstauklappe vorhanden ist (in vielen Tarifen Pflicht)

Wenn die Rückstauklappe fehlt, kann der Versicherer die Zahlung verweigern – selbst bei abgeschlossenem Elementarschutz.

Was macht eine Rückstauklappe?

Sie verhindert, dass Wasser aus dem Kanal in Deine Leitungen zurückläuft. Sobald der Wasserdruck im Kanal steigt, schließt die Klappe automatisch, damit nichts zurückströmen kann.

Wichtig zu wissen:

Einige Versicherer verzichten inzwischen auf die Rückstauklappe, andere verlangen sie nur, wenn eine Behörde sie vorgeschrieben hat. Nur sehr wenige verzichten vollständig darauf.


Wasserschaden vermeiden – was Du aktiv tun kannst

Auch wenn die Versicherung im Ernstfall hilft – ein Wasserschaden bedeutet immer Stress, Aufwand und Zeitverlust. Besonders dann, wenn sich der Schaden schleichend entwickelt und Du ihn erst entdeckst, wenn die Wand schon schwarz wird oder der Boden sich abhebt.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, solltest Du aktiv vorsorgen.


Warum Du eine Gebäude- und Hausratversicherung brauchst

Wenn Du Eigentümer bist, gehört eine Wohngebäudeversicherung zur absoluten Grundabsicherung. Sie schützt die teuerste Investition Deines Lebens – Dein Zuhause.

Ein Wasserschaden kann:

  • Wände aufweichen
  • Estrich durchnässen
  • Schimmel entstehen lassen
  • die Elektrik beschädigen
  • den Wert der Immobilie massiv mindern

Ohne Versicherung müsstest Du diese Schäden aus eigener Tasche bezahlen – und das kann schnell fünfstellige Beträge kosten.

Bist Du Mieter, ist für Dich die Hausratversicherung entscheidend, denn sie schützt:

  • Möbel
  • Elektronik
  • Kleidung
  • Teppiche
  • Deko
  • Wertgegenstände

Kurz gesagt: alles, was nicht fest verbaut ist.


Wie hilft Dir intelligente Wassersteuerung?

Der große Vorteil moderner Haustechnik:
Du kannst Wasserschäden früher erkennen oder sogar verhindern, bevor sie teuer werden.

Welche Systeme gibt es?

  1. Einzelgeräte-Schutz
    Diese Systeme werden z. B. an Waschmaschinen oder Geschirrspüler angeschlossen.
    Sie schließen das Wasser automatisch, wenn ein Leck erkannt wird.
  2. Zentrale Haussteuerung
    Diese wird direkt hinter dem Hausanschluss installiert und überwacht den gesamten Wasserfluss im Gebäude.
    Das System erkennt:
    • ungewöhnlichen Wasserverbrauch
    • Druckabfall
    • Mikro-Leckagen
    • plötzliche Wasseraustritte
    Und es kann im Ernstfall die Hauptwasserleitung sofort schließen.

Warum lohnt sich das?

  • Du minimierst das Risiko von Rohrbrüchen
  • Du verhinderst unbemerkte Schäden im Mauerwerk
  • Viele Versicherer gewähren Rabatte für smarte Systeme
  • Du gewinnst Sicherheit – auch wenn Du im Urlaub bist

FAQ – Wasserschaden, Versicherung & Prävention

1. Was gilt als klassischer Leitungswasserschaden?

Ein Leitungswasserschaden entsteht immer dann, wenn Leitungswasser aus Rohrleitungen, Armaturen, Heizungsanlagen oder angeschlossenen Geräten unkontrolliert austritt und an Stellen gelangt, die nicht dafür vorgesehen sind. Typisch sind Rohrbrüche, undichte Verbindungsstücke oder defekte Armaturen.


2. Deckt jede Wohngebäudeversicherung Wasserschäden ab?

Ja – aber nur, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt. Nicht abgedeckt sind Schäden durch Regen, Überschwemmungen oder Rückstau, sofern kein Elementarschutz vereinbart wurde. Der Leistungsumfang hängt stark vom Tarif ab, weshalb moderne, erweiterte Tarife häufig einen deutlich besseren Schutz bieten.


3. Warum gelten undichte Fugen nicht als versicherter Schaden?

Seit dem BGH-Urteil vom 20.10.2021 gilt eine Fuge nicht mehr als „wasserführendes Teil“. Das heißt: Wird eine Fuge undicht und Wasser dringt dadurch in Wände oder Böden ein, muss die Versicherung weder die Reparatur noch den Folgeschaden bezahlen – außer der Tarif enthält eine besondere Leistungserweiterung.


4. Gibt es Versicherer, die trotz BGH-Urteil zahlen?

Ja. Einige moderne Premiumtarife regulieren weiterhin sowohl den Fugen-Schaden als auch den daraus entstehenden Folgeschaden. Andere Versicherer übernehmen nur den Folgeschaden – und einige übernehmen gar nichts. Der konkrete Tarif entscheidet.


5. Wie lange habe ich Zeit, einen Wasserschaden zu melden?

Du musst einen Wasserschaden unverzüglich melden. Wartest Du zu lange und der Schaden vergrößert sich, kann die Versicherung wegen Verletzung der Schadenminderungspflicht Leistungen kürzen. Dokumentiere den Schaden sofort und melde ihn so früh wie möglich.


6. Muss ich den Schaden sofort reparieren lassen, auch wenn die Versicherung noch prüft?

Ja. Laut aktueller Rechtsprechung bist Du verpflichtet, die Schadenstelle zeitnah zu sichern und notwendige Maßnahmen zu ergreifen – selbst wenn die finale Freigabe der Versicherung noch aussteht. Verzögerst Du die Sanierung, kann das zu Leistungskürzungen führen.


7. Wie lange zahlen Versicherer Mietausfälle nach einem Wasserschaden?

In vielen Tarifen werden Mietausfälle für bis zu 12 Monate übernommen. Hochwertige Tarife leisten bis zu 24 Monate. Danach trägt der Eigentümer die Kosten selbst.


8. Sind Ableitungsrohre im Gebäude versichert?

Ableitungsrohre im Gebäude sind in fast allen Tarifen geschützt. Probleme entstehen bei Rohren, die unter der Bodenplatte oder außerhalb des Hauses verlaufen – diese sind oft nur in erweiterten Tarifen oder als Zusatzbaustein versichert.


9. Was ist Rückstau und wie bin ich dagegen abgesichert?

Rückstau entsteht, wenn die Kanalisation überlastet ist und Wasser in das Gebäude zurückgedrückt wird. Dafür benötigst Du den Elementarschaden-Baustein – ansonsten leistet die Versicherung nicht. Viele Tarife verlangen zusätzlich eine funktionierende Rückstauklappe.


10. Ist eine Rückstauklappe wirklich Pflicht?

In vielen Tarifen ja. Manche Versicherer machen die Rückstauklappe zur Voraussetzung (Obliegenheit), andere nur dann, wenn sie behördlich vorgeschrieben ist. Einige wenige moderne Tarife verzichten komplett auf diese Bedingung. Eine Rückstauklappe ist dennoch immer sinnvoll.


11. Was zahlt die Hausratversicherung bei Wasserschäden?

Die Hausratversicherung ersetzt alle beweglichen Gegenstände, die beschädigt wurden – z. B. Möbel, Teppiche, Elektronik, Kleidung oder Wertgegenstände. Voraussetzung ist, dass das Wasser aus einer versicherten Ursache stammt, typischerweise Leitungswasser.


12. Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Gebäude selbst, etwa an Wänden, Estrich, Parkett, Rohren, Fliesen, Türen oder Heizungsanlagen. Sie übernimmt außerdem oft die Trocknung, Sanierung und Nebenkosten.


13. Lohnt sich intelligente Wassersteuerung zur Prävention?

Ja, absolut. Moderne Systeme erkennen ungewöhnlichen Wasserverbrauch, Druckabfälle oder Mikro-Leckagen frühzeitig. Zentrale Systeme können sogar die Hauptwasserleitung automatisch schließen und so große Schäden verhindern. Einige Versicherer gewähren Rabatte für solche Technik.


14. Was mache ich als Erstes, wenn ich einen Wasserschaden entdecke?

  1. Wasserzufuhr abstellen
  2. Strom abschalten (wenn betroffen)
  3. Schaden dokumentieren (Fotos, Videos)
  4. Versicherung informieren
  5. Ursachen sichern (z. B. Rohr abdichten lassen)
  6. Feuchtigkeit beseitigen und Trocknung beauftragen
    Je schneller Du reagierst, desto geringer fällt der Schaden aus.

15. Übernimmt die Versicherung auch Folgeschäden wie Schimmel?

Ja – aber nur, wenn der Schimmel Folge des ursprünglichen Leitungswasserschadens ist und Du Deine Schadenminderungspflicht erfüllt hast. Wird der Schaden verschleppt oder unzureichend behandelt, kann die Versicherung die Leistung reduzieren oder verweigern.

Stelle dir deine Hausratversicherung zusammen
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