Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden in Deutschland. Sie wird von den Kommunen erhoben und betrifft sowohl private Immobilienbesitzer als auch Unternehmen. Die Steuer wird jährlich erhoben und richtet sich nach dem Wert des Grundstücks sowie der darauf befindlichen Bebauung.
Grundsätzlich dient die Grundsteuer zur Finanzierung kommunaler Leistungen, wie z.B. Straßenbau, Schulen und öffentliche Einrichtungen. Es gibt dabei die Berechnung der Grundsteuer nach dem Flächenmodell oder nach dem Bundesmodell.
Was ist der Unterschied zwischen Bundesmodell und Flächenmodell?
Bei der Grundsteuerreform in Deutschland wurden zwei Modelle zur Berechnung eingeführt: das Bundesmodell und das Flächenmodell. Der Unterschied liegt in der Berechnungsweise der Steuerlast.
Das Bundesmodell
- Das Bundesmodell berücksichtigt den Wert des Grundstücks und der Immobilie sowie die Mieteinnahmen und den Bodenrichtwert. Ziel ist, den tatsächlichen Marktwert des Grundstücks stärker einzubeziehen.
- Die Steuerlast hängt also von Wertfaktoren ab, was bedeutet, dass teurere Lagen (z.B. Innenstädte) höher besteuert werden als günstigere Lagen.
- Dieses Modell wird in den meisten Bundesländern angewendet.
Das Flächenmodell
- Beim Flächenmodell wird die Grundsteuer anhand der Fläche des Grundstücks und der Gebäude berechnet, unabhängig vom Marktwert.
- Diese Berechnungsmethode ist einfacher und orientiert sich nur an der Grundstücks- und Gebäudefläche, sodass alle Grundstücke gleicher Größe die gleiche Steuerlast tragen, unabhängig von der Lage.
- Einige Bundesländer, wie Bayern, setzen auf dieses Modell, um eine einfache und wertunabhängige Berechnung zu gewährleisten.
Beide Modelle zielen darauf ab, die Grundsteuer gerechter zu gestalten, basieren jedoch auf unterschiedlichen Ansätzen: Das Bundesmodell ist wertabhängig und berücksichtigt den Marktwert, während das Flächenmodell wertunabhängig ist und nur auf die Größe des Grundstücks und der Gebäude schaut.
Gericht bestätigt jetzt Bundesmodell
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesmodell zur Grundsteuerbewertung verfassungskonform ist, ließ jedoch die Revision zum Bundesfinanzhof zu. In einer Musterklage in Nordrhein-Westfalen wurde die Klage gegen den neuen Grundsteuerwert zum 1. Januar 2022 abgewiesen. Laut dem Gericht bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, das schriftliche Urteil liegt allerdings noch nicht vor.
Das FG Rheinland-Pfalz hatte zuvor Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells geäußert, ließ aber ebenfalls den Weg zum Bundesfinanzhof offen. Gegen das Bundesmodell laufen bereits mehrere Klagen, da Kritiker es für ungerecht und unverhältnismäßig belastend halten – insbesondere wegen ungleicher Belastungen zwischen städtischen und ländlichen Regionen sowie der komplexen Berechnungsmethoden im Vergleich zum einfacheren Flächenmodell.