Holzpanele von Decke gefallen- ein echter Fall

Der Fall

Nach über 35 Jahren fielen Holzpanele von der Decke ohne einen ersichtlichen Grund. Es gab keinen Brand und keine Feuchtigkeit.

Natürlich war die Garantie nach über 35 jahre vom Handwerker nicht mehr gegeben.

Die Gebäudeversicherung hat den Schaden übernommen, weil „unbenannte Gefahren“ mit versichert sind. Die Schadenhöhe belief sich auf 4.500€.

FAQ zum Thema „unbenannte Gefahren“

1. Was bedeutet „unbenannte Gefahren“ in der Gebäudeversicherung?

„Unbenannte Gefahren“ bedeutet, dass nicht nur klar aufgezählte Risiken (wie Feuer, Leitungswasser, Sturm) versichert sind, sondern alle Schäden, die plötzlich und unvorhergesehen auftreten – außer sie sind ausdrücklich ausgeschlossen.


2. Worin unterscheidet sich eine klassische Gebäudeversicherung von einer mit unbenannten Gefahren?

Die klassische Versicherung deckt nur bestimmte Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar).
Die erweiterte Variante mit unbenannten Gefahren sichert zusätzlich Schäden ab, die nicht explizit aufgeführt sind – also eine Art „All-Risk-Deckung“ für dein Haus.


3. Welche Beispiele zählen zu unbenannten Gefahren?

Typische Fälle sind:

  • ein Wasserrohrbruch außerhalb der Standard-Definition,
  • ein Kurzschluss in einer elektrischen Anlage,
  • ein umgestürzter Baukran, der das Dach beschädigt,
  • Schäden durch Bau- oder Handwerksarbeiten, wenn sie nicht grob fahrlässig verursacht wurden.

4. Was ist bei unbenannten Gefahren ausgeschlossen?

Nicht alles ist abgesichert. Typische Ausschlüsse sind:

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
  • normale Abnutzung oder Verschleiß
  • Krieg, Kernenergie, Erdbeben (je nach Tarif)
  • Schäden durch mangelnde Instandhaltung

5. Warum sind unbenannte Gefahren sinnvoll?

Weil sie dich vor unerwarteten Risiken schützen, die in der klassischen Police nicht genannt sind. Gerade wenn du dein Gebäude hochwertig ausgebaut hast, ist das eine zusätzliche Sicherheit.


6. Erhöht sich der Beitrag durch unbenannte Gefahren?

Ja, der Beitrag ist etwas höher, da der Versicherer ein größeres Risiko trägt. Die Mehrkosten sind jedoch oft im Verhältnis zum Mehrschutz überschaubar.


7. Ist jede Gebäudeversicherung automatisch mit unbenannten Gefahren abgesichert?

Nein. Dieser Schutz ist ein zusätzlicher Baustein oder Teil von Premiumtarifen. Du musst bewusst darauf achten, dass deine Police diese Erweiterung enthält.


8. Gilt der Schutz auch für Nebengebäude oder Garagen?

In vielen Tarifen ja, wenn diese mitversichert sind. Es hängt aber von den individuellen Bedingungen ab. Ein Blick in den Vertrag ist wichtig.


9. Sind Schäden durch eigene Handwerkerarbeiten abgedeckt?

Ja, solange kein grober Pfusch oder Vorsatz vorliegt. Wenn du also als Eigentümer oder Helfer versehentlich etwas beschädigst, kann die Klausel „unbenannte Gefahren“ greifen.


10. Für wen lohnt sich der Einschluss von unbenannten Gefahren besonders?

Für alle, die ein hochwertiges Eigenheim besitzen, ihre Immobilie vermieten oder einfach keine Überraschungen bei Schadensfällen erleben wollen. Denn diese Absicherung sorgt für das gute Gefühl: Alles, was nicht ausgeschlossen ist, ist mit drin.