Manche Schadensfälle kann man manchmal im ersten Moment gar nicht glauben.
Unser Kunde rief uns an und berichtete, dass am Wochenende mehrere Metallzaun Elemente an seinem Objekt in einem Gewerbegebiet demontiert und gestohlen wurde.
Der Hacken: In der Hausrat und Inhaltsversicherung wäre die Gebäudebeschädigung durch Einbruch versichert- aber ein Zaun ist kein Gebäudebestandteil, sondern eine Umfriedung. In der Gebäudeversicherung ist so ein Schadenfall nicht geregelt.
Das heißt man könnte es im Vertrag als unbenannte Gefahr versichern.
Nachricht an uns
Nachricht an uns