Die kalte Jahreszeit bringt eine Menge witterungsbedingter Gefahren mit sich. In einem Fall der kürzlich vor Gericht verhandelt wurde, ging es um eine Frau, die auf einem öffentlichen Parkplatz auf einer Laubschicht ausrutschte.
Was war passiert?
Die Dame parkte ihren PKW auf einem öffentlichen Parkplatz, rutschte nach dem Verlassen ihres Wagens auf dem Laub bzw. auf der darunter liegenden Matschschicht weg und brach sich das Handgelenk.
Daraufhin verklagte sie die Stadt auf 6.000€ Schmerzensgeld mit der Begründung, dass diese für die Reinigung des Parkplatzes zuständig sei.
Die Stadt hingegen argumentierte, dass dieser Parkplatz einmal jährlich von Laub und Matsch befreit würde und sie somit der Pflicht zur Reinigung nachgekommen wäre.
Das Gericht befand, auch nach der Versicherung einiger Zeugen, die den Zustand des Parkplatzes ähnlich wie die Verunfallte beschrieben, dass die Stadt in der Verpflichtung sei, nicht turnusmäßig zu reinigen, sondern witterungsbedingt. Aber das Gericht entschied ebenso darüber, dass die Verunfallte eine Mitschuld trägt, da man bei einer Laubschicht mit einer nicht rutschfesten Angelegenheit rechnen müsse.
Im Endeffekt sprach das Gericht der Verunfallten 2.000€, statt der verlangten 6.000€ Schmerzensgeld zu, da sie eine Mitschuld trifft.