Vermögenswirksame Leistungen (VL) und die Änderungen

So nutzt Du die staatliche Förderung für Deinen Vermögensaufbau

Wenn Du jeden Monat arbeitest und Dein Bestes gibst, dann hast Du es verdient, dass Dein Geld für Dich arbeitet. Genau hier kommen die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) ins Spiel. Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass sie Anspruch darauf haben – oder lassen die staatliche Förderung einfach liegen. Dabei kann VL ein echter Turbo für Deinen Vermögensaufbau sein.

Damit Du genau weißt, wie Vermögenswirksame Leistungen funktionieren, welche Anlageformen es gibt und wie die neuen Einkommensgrenzen aussehen, findest Du hier eine verständliche und kompakte Übersicht. So kannst Du sofort prüfen, ob sich VL auch für Dich lohnt – und wie Du die maximale Förderung sicherst.


1. Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen – kurz VL – sind eine vom Staat geförderte Sparform, bei der Dein Arbeitgeber jeden Monat oder einmal jährlich Geld in einen speziellen Spar- oder Anlagevertrag einzahlt. Dieser Betrag kommt zusätzlich zum Gehalt oder wird über eine Gehaltsumwandlung finanziert. Du kannst außerdem eigene Beiträge aufstocken, wenn Du noch schneller Vermögen aufbauen möchtest.

Die wichtigsten Merkmale auf einen Blick

📌 Arbeitgeberbeteiligung
Dein Arbeitgeber zahlt freiwillig oder aufgrund eines Tarifvertrags meist bis zu 40 € pro Monat (also bis zu 480 € pro Jahr) in Deinen VL-Vertrag ein.

📌 Du wählst die Anlageform
Es liegt ganz bei Dir, wie das Geld angelegt werden soll. Zur Auswahl stehen:

  • Banksparplan oder Banksparvertrag
  • Bausparvertrag
  • Fonds- oder Aktienfondsvertrag
  • Tilgung eines wohnwirtschaftlichen Darlehens

Jede dieser Varianten bringt unterschiedliche Chancen, Risiken und Fördermöglichkeiten mit sich.

📌 Staatliche Förderung möglich
Wenn Dein Einkommen die gesetzlich festgelegten Grenzen nicht überschreitet, erhältst Du zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage – ein staatlicher Zuschuss, der Deine Einzahlungen zusätzlich erhöht.

📌 Sperrfristen beachten
Damit Du die staatliche Förderung nicht verlierst, gilt in der Regel eine Bindungsfrist von sechs Jahren Einzahlung plus einem Ruhejahr. Nach dieser Zeit kannst Du frei über Dein Guthaben verfügen.

📌 Du kannst selbst aufstocken
Wenn Du möchtest, kannst Du zusätzlich zu den Zahlungen des Arbeitgebers eigene Beiträge investieren. Zwar erhöht das nicht automatisch die staatliche Förderung, aber es bringt Dir ein höheres Sparguthaben ein.


2. Warum VL so attraktiv sind

VL sind ein echter Vorteil, den Du Dir nicht entgehen lassen solltest – denn Geld geschenkt zu bekommen, ist im Alltag eher selten. Hier die wichtigsten Vorteile noch einmal klar zusammengefasst:

  • Du baust Vermögen auf – mit Unterstützung durch Deinen Arbeitgeber.
  • Mit der Arbeitnehmersparzulage kannst Du zusätzlich staatliches Geld erhalten.
  • VL bieten einen einfachen Einstieg in Sparen, Altersvorsorge und Kapitalaufbau.
  • Die Anlageformen sind flexibel und können an Deine Lebensziele angepasst werden.

Wenn Du Deinen VL-Anspruch bisher nicht genutzt hast, lässt Du jedes Jahr bares Geld liegen.


3. Worauf Du unbedingt achten solltest

Bevor Du einen VL-Vertrag abschließt, solltest Du einige Punkte genau prüfen:

🔍 Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung checken

Nicht jeder Arbeitgeber zahlt VL automatisch. Manche tun es freiwillig, andere sind durch Tarifverträge dazu verpflichtet.

🔍 Anlageform sorgfältig wählen

Jede Anlage hat eigene Vor- und Nachteile:

  • Banksparpläne: sicher, aber geringe Zinsen
  • Fonds/ETFs: höhere Renditechance, aber höhere Schwankungen
  • Bausparvertrag: sinnvoll bei Immobilienwunsch
  • Darlehenstilgung: interessant bei bestehender Baufinanzierung

🔍 Förderbedingungen beachten

Die staatliche Zulage gibt es nur, wenn:

  • die Einkommensgrenzen eingehalten werden
  • die Anlageform zulageberechtigt ist
  • Du die Sperrfrist einhältst

🔍 Sozialabgaben und Steuern

VL gelten als Teil des Arbeitsentgelts und fallen damit unter die normalen Steuer- und Sozialabgaben – erst danach fließt der Betrag in die Anlage.


4. Welche Anlageformen gibt es bei VL?

Damit Du für Dich oder Deine Kunden die richtige Entscheidung triffst, hier eine kompakte Übersicht aller relevanten VL-Anlageformen – mit ihren wichtigsten Merkmalen.

✔ Banksparplan / Banksparvertrag

Ein klassischer Weg, bei dem Du feste Zinsen erhältst. Sehr sicher, aber heute meist mit niedriger Rendite. Staatliche Förderung ist hier selten möglich.

✔ Bausparvertrag

Sehr beliebt, wenn ein späterer Immobilienkauf oder eine Baufinanzierung geplant ist. Für viele die beste Kombination aus Sicherheit und staatlicher Förderung.

✔ Fondssparplan oder Aktienfonds

Wenn Du Wert auf Rendite legst, ist ein Fondssparplan oft die stärkste Option. Zwar schwanken Kurse, aber langfristig sind Renditechancen deutlich höher. Diese Variante erhält häufig die 20 % Arbeitnehmersparzulage.

✔ Tilgung eines wohnwirtschaftlichen Darlehens

Wenn Du bereits eine Immobilie finanzierst, kannst Du VL direkt zur Darlehenstilgung nutzen. Dadurch sinkt die Restschuld und oft auch die Gesamtzinslast.

Welche Variante am besten zu Dir passt, hängt von Deinen Zielen ab: Sicherheit, Rendite oder Immobilienpläne.


5. Förderbedingungen & aktuelle Einkommensgrenzen

Die staatliche Förderung ist das Herzstück der VL – denn sie entscheidet, ob Du zusätzliches Geld vom Staat bekommst.

🔥 Neue Einkommensgrenzen seit 2024

Damit deutlich mehr Arbeitnehmer VL nutzen können, wurden die Einkommensgrenzen massiv erhöht:

  • 40.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende
  • 80.000 € für Ehe- und Lebenspartner bei gemeinsamer Veranlagung

Früher lagen die Grenzen bei 17.900 € bzw. 35.800 € – der Sprung ist also enorm. Durch diese Anpassung wurden rund 14 Millionen Menschen zusätzlich förderberechtigt.

📌 Höhe der Arbeitnehmersparzulage

Bausparen / wohnwirtschaftliche Anlage:

  • 9 % Zulage
  • maximal 470 € Sparbetrag pro Jahr
    → bis zu 43 € Förderung

Fonds / Beteiligungen am Produktivkapital:

  • 20 % Zulage
  • maximal 400 € Sparbetrag pro Jahr
    → bis zu 80 € Förderung

📌 Antrag beim Finanzamt

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht automatisch ausgezahlt. Du beantragst sie jedes Jahr im Rahmen Deiner Steuererklärung.

📌 Sperrfristen

Damit der Staat zuschusst, musst Du die klassische Bindungsfrist einhalten:
6 Jahre Einzahlung + 1 Ruhejahr.

Vorheriges Kündigen führt meist zum Verlust der Zulage.


6. Fazit: VL sind ein unterschätzter Baustein für Deinen Vermögensaufbau

Vermögenswirksame Leistungen gehören zu den einfachsten Wegen, um Vermögen aufzubauen – und das mit Unterstützung Deines Arbeitgebers und oft sogar des Staates. Ob für die Immobilie, das Depot oder den langfristigen Kapitalaufbau: VL bieten Dir eine Chance, die Du nicht ignorieren solltest.

Gerade durch die neuen Einkommensgrenzen können nun Millionen Menschen gefördert sparen, die vorher nicht berechtigt waren.
Wenn Du also noch keinen VL-Vertrag hast, lohnt sich jetzt der Blick darauf mehr denn je.