Ein Kunde hat eine ältere Immobilie gekauft und diese abreißen lassen, um einen Neubau bauen zu lassen.
Der Bauherr hat einen Architekten und ein Bauunternehmen für die Umsetzung beauftragt. Beim Abriss des Altgebäudes sind beim Nachbarn Risse im Gebäude entstanden. Das beauftragte Bauunternehmen ist während der Bauphase des Neubaus insolvent gegangen.
Die Bauherrenhaftpflicht, die unser Kunde abgeschlossen hatte, verwies daraufhin auf die Haftpflicht des Bauunternehmen und des Architekten. Das Bauunternehmen hätte die Wände richtig abstützen müssen, daher liegt das Verschulden hier und nicht beim Bauherren.
Der Fall wird sehr wahrscheinlich vor einem Gericht landen, da eine Einigung zur Zeit nicht absehbar ist. Wir sind gespannt wie der Fall ausgehen wird und berichten dann hier.