Ein LKW Fahrer wollte in eine enge Gasse einbiegen, merkte aber beim Abbiegen, dass sein Vorhaben nicht funktionieren würde. Er setzte zurück und fuhr gegen die Fassade eines Holzhauses. Dieses wurde durch den Anprall des LKWs sogar leicht angehoben und die Fassade abgerissen.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung des LKWs zahlt nur den Zeitwert des Schadens, was normal ist bei der KFZ Haftpflicht. Dadurch konnte der Zustand des Hauses aber nicht wieder hergestellt werden. Für die Differenz kam dann die Gebäudeversicherung auf. Der betreffende Baustein ist hier „Anprall von Fahrzeugen“.