Handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit, wenn man digitale Systeme während der Fahrt nutzt? Moderne Fahrzeuge bieten unzählige digitale Möglichkeiten: Touchscreens, Infotainmentsysteme, Navigation, Multimedia und Assistenzsysteme. Doch je größer die technische Ausstattung, desto größer auch die Ablenkungsgefahr. Viele Autofahrer unterschätzen, wie riskant selbst eine kurze Bedienung des Bordcomputers sein kann – besonders bei hohen Geschwindigkeiten. Zwei Urteile deutscher Oberlandesgerichte zeigen eindrucksvoll, wie streng die Rechtsprechung geworden ist.
Inhaltsverzeichnis
Im Mittelpunkt stehen dabei zwei Kernfragen:
Handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit, wenn man bei hohen Geschwindigkeiten das Infotainmentsystem bedient?
Und: Wie werden Touchscreens im Auto rechtlich bewertet – sind sie wie ein Handy einzustufen?
Zwei Gerichte haben dazu klare Antworten geliefert:
✔ Das OLG Nürnberg zum Thema grobe Fahrlässigkeit
✔ Das OLG Karlsruhe zum Thema Touchscreen-Nutzung und Handyverstoß
Beide Entscheidungen wirken sich massiv auf Mietwagen, Privatfahrzeuge, Bußgeldverfahren und vor allem auf deine Kfz-Versicherung aus.
Der Fall vor dem OLG Nürnberg: Infotainment-Bedienung bei 200 km/h war grob fahrlässig
Ein Mann mietete einen Mercedes-Benz CLS 63 AMG bei einer Autovermietung. Wie üblich wurde eine Haftungsreduzierung ohne Selbstbeteiligung vereinbart. Diese deckt Schäden ab – jedoch nicht, wenn der Fahrer grob fahrlässig handelt.
Während der Fahrt nutzte der Mann den Touchscreen, um Informationen abzurufen. Das Problem:
Er fuhr zu diesem Zeitpunkt 200 km/h auf der linken Spur einer Autobahn.
Die Ablenkung führte dazu, dass er unbemerkt nach links driftete, die Mittelleitplanke touchierte und das Fahrzeug schwer beschädigte.
Die Autovermietung wertete das Verhalten als grob fahrlässiges Fehlverhalten und verlangte 50 % des Schadens zurück – rund 11.947 Euro.
Der Fall wanderte durch drei Instanzen. Erst das Oberlandesgericht Nürnberg stellte klar:
Wer bei 200 km/h ein Infotainmentsystem bedient, handelt grob fahrlässig und verletzt die verkehrserforderliche Sorgfalt in hohem Maße.
Die Begründung:
- Bei Geschwindigkeiten oberhalb der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h steigt das Unfallrisiko extrem an.
- Schon kleinste Ablenkungen können zu schweren Unfällen führen.
- Ein kurzer Blick auf ein elektronisches Gerät reicht aus, um die Kontrolle zu verlieren.
Damit stand fest:
Die Autovermietung durfte Regress nehmen, weil der Fahrer trotz Haftungsbeschränkung grob fahrlässig handelte.
Warum das Urteil so bedeutsam ist – besonders für deine Kfz-Versicherung
Viele Autofahrer glauben, dass moderne Systeme während der Fahrt problemlos bedienbar sind. Doch die Rechtsprechung sieht das anders:
- Hohe Geschwindigkeit + Ablenkung = grobe Fahrlässigkeit
- Grobe Fahrlässigkeit kann bei vielen Kfz-Versicherungen zu Leistungskürzungen oder vollständiger Leistungsverweigerung führen.
- Nur wenn deine Kfz-Versicherung Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit enthält, bist du finanziell komplett geschützt.
Denn:
Vielleicht handelst du grob fahrlässig, ohne es zu merken.
Touchscreen im Auto = elektronisches Gerät? Das OLG Karlsruhe sagt deutlich: JA.
Auch ein anderer Fall sorgte für bundesweite Aufmerksamkeit:
Ein Tesla-Fahrer wollte während der Fahrt lediglich den Intervall der Scheibenwischer einstellen – eine alltägliche Handlung. Doch die Bedienung erfolgte über den großen Touchscreen des Fahrzeugs. Die abgelenkte Blickzuwendung führte dazu, dass der Fahrer in den Straßengraben fuhr und mehrere Bäume sowie Verkehrsschilder beschädigte.
Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen eines Handyverstoßes nach § 23 StVO, inklusive:
- 200 € Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
Der Fahrer legte Beschwerde ein – ohne Erfolg.
Das OLG Karlsruhe bestätigte das Urteil:
Ein Touchscreen ist ein elektronisches Gerät im Sinne des § 23 StVO. Die Bedienung darf nur mit einer kurzen, angepassten Blickzuwendung erfolgen.
Das bedeutet:
- Es spielt keine Rolle, ob das Gerät ein Handy ist oder fest im Fahrzeug verbaut.
- Entscheidend ist, dass es ein elektronisches Gerät zur Information, Kommunikation oder Organisation ist.
- Und: Eine Blickabwendung wird sehr streng bewertet.
Was gilt als „kurze Blickzuwendung“?
Der Gesetzgeber hat keine exakte Zeit definiert.
Die Gerichte orientieren sich daher an der Gefahrensituation.
Im Tesla-Fall war die Bedienung eines Untermenüs mit fünf Optionen zu lang, um noch als „kurz“ zu gelten.
Daraus ergibt sich:
- Selbst wenige Sekunden können strafbar sein.
- Es kommt immer auf die Ablenkungsdauer und die Verkehrssituation an.
- Je schneller du fährst, desto kürzer muss die Blickzuwendung sein.
Weitere Gerichtsentscheidungen zur Ablenkung durch Geräte
1. Videotelefonie verboten – auch ohne Handy in der Hand
Das Amtsgericht Magdeburg verurteilte eine Fahrerin, die ihr Handy gar nicht hielt, sondern nur einen Videoanruf tätigte.
Die Richter: Bewegtbilder erzeugen immer hohe Ablenkung.
2. Navigationsgeräte: mobile oder fest eingebaute Geräte – völlig egal
Das Kammergericht Berlin stellte fest:
§ 23 StVO unterscheidet nicht zwischen mobilen und fest verbauten Navigationssystemen.
Wer durch die Bedienung eines Navis unaufmerksam wird und einen Unfall verursacht, kann genauso bestraft werden wie jemand mit Handy in der Hand.
56 % aller Handy-Bußgeldbescheide sind fehlerhaft – lohnt sich ein Einspruch? Ja!
Eine aktuelle Studie zeigt:
Mehr als die Hälfte aller Handy-am-Steuer-Bescheide sind fehlerhaft.
Gründe für Fehler:
- unklare Fotos
- nicht nachgewiesene Blickzuwendung
- unpräzise Formulierungen im Bescheid
- fehlende Beweise bezüglich Nutzung des Geräts
Daher gilt:
Bußgeldbescheid erhalten? Lass ihn kostenlos und unverbindlich prüfen.
Ein Einspruch kann sich lohnen – besonders, wenn dir ein Monat Fahrverbot droht.
Welche Strafen drohen bei unzulässiger Nutzung von Touchscreens und elektronischen Geräten?
Gemäß Bußgeldkatalog 2025:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handy beim Autofahren | 100 € | 1 | – |
| … mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Handy auf dem Fahrrad | 55 € | – | – |
Wann solltest du unbedingt rechtliche Unterstützung holen?
- Wenn dir Handy am Steuer vorgeworfen wird
- Wenn der Vorwurf auf der Dauer deiner Blickzuwendung basiert
- Wenn du bereits Punkte hast
- Wenn ein Fahrverbot droht
- Wenn du beruflich auf dein Auto angewiesen bist
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen:
- Ob die Beweise ausreichen
- Ob Messmethoden korrekt waren
- Ob Einspruch Aussicht auf Erfolg hat
Fazit: Touchscreens, hohe Geschwindigkeiten und Versicherungen – die Risiken werden unterschätzt
Die Urteile aus Nürnberg und Karlsruhe zeigen klar:
- Hohe Geschwindigkeit + Ablenkung = grobe Fahrlässigkeit
- Touchscreens im Auto werden rechtlich wie ein Handy behandelt
- Grobe Fahrlässigkeit kann zu enormen finanziellen Belastungen führen
- 56 % aller Handy-Bußgeldbescheide sind fehlerhaft
Darum solltest du unbedingt darauf achten:
- dein Infotainment nur im Stand einzustellen
- grobe Fahrlässigkeit in deiner Kfz-Versicherung mitzuversichern
- Bußgeldbescheide prüfen zu lassen
- bei Fahrverbot oder hohen Bußgeldern rechtliche Hilfe zu suchen
