Aus der Nachbarswohnung war ein Rauchmelder zuhören, der unentwegt piepste. Trotz klingeln wurde die Türe nicht geöffnet.
Der aufmerksame Nachbar sah sich veranlasst die Feuerwehr zu informieren, musste er doch davon ausgehen, dass der Wohnungseigentümer sich bewusstlos in seiner Wohnung befand, in der es anscheinend brannte.
Die Feuerwehr rückte an und brach die Türe auf- es stellte sich heraus, dass der Alarm ein Fehlalarm war, ausgelöst durch einen defekten Rauchmelder, und der Wohnungseigentümer gar nicht zuhause.
Für den entstandenen Schaden der aufgebrochenen Türe musste der Wohnungseigentümer aufkommen. Einige neuere Tarife der Gebäudeversicherung haben Fehlalarme mit versichert.