Lebensversicherung zurückabwickeln: Dein Geld zurückholen – einfach, fair und möglich!

Warum das Thema Lebensversicherung und Rückabwirklung so spannend ist

Viele denken: „Meine Lebensversicherung ist längst gekündigt oder ausgelaufen – da geht nichts mehr.“ Aber das ist ein Irrtum! Wenn Du zwischen dem 01.01.1991 und dem 31.12.2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen hast, dann gibt es durchaus Chancen, dass Du heute noch Zahlungen erhalten kannst – und zwar deutlich mehr, als Dir damals ausgezahlt wurde.

Möglich macht das eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die Millionen Verträge betrifft. Und das Beste: Teilweise klappt die Rückabwicklung sogar ohne Gerichtsverfahren.


Was bedeutet Lebensversicherung „Rückabwicklung“ überhaupt?

Wenn Versicherer ihre Kunden beim Vertragsabschluss nicht korrekt über ihr Widerspruchsrecht informiert haben, ist der Vertrag rückwirkend nichtig. Das heißt: Es war nie ein gültiger Vertrag zustande gekommen. In der Folge muss die Versicherung Dir alle gezahlten Beiträge (also auch Abschluss- und Verwaltungskosten) plus Nutzungsersatz erstatten – nur der sogenannte Risikoanteil darf einbehalten werden.

Das ist besonders interessant, weil bei einer normalen Kündigung meist nur der Rückkaufswert ausgezahlt wurde – der meist deutlich niedriger ist.

Beispiel: Du hast 30.000 Euro eingezahlt, bekommst aber beim Rückkauf nur 25.000 Euro ausgezahlt. Bei erfolgreicher Rückabwicklung kannst Du 32.000 Euro erhalten – ein Mehrwert von 7.000 Euro!


Wer kann von der Rückabwicklung der Lebensversicherung profitieren?

Du kannst eine Rückabwicklung prüfen lassen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Abschluss der Lebensversicherung zwischen 1991 und 2007
  • Egal ob der Vertrag noch läuft, bereits gekündigt oder ausgelaufen ist
  • Du hast keine oder eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung erhalten
  • Es finden sich Fehler in den Versicherungsbedingungen oder Verbraucherinformationen

Nicht geeignet ist die Rückabwicklung für:

  • Verträge der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
  • Verträge ab 2008, die bereits ausgezahlt wurden
  • mehrfach als Kreditsicherheit abgetretene Verträge

Beispielhafte Mehrwerte aus der Praxis (2024)

Diese Rückabwicklungen wurden freiwillig von den Versicherern gezahlt, ohne Gericht:

  • Proxalto: 11.142 € Nachzahlung bei vorheriger Auszahlung von 19.872 € (Mehrwert: 56 %)
  • Generali: 5.100 € bei ursprünglichem Rückkaufswert von 17.400 € (Mehrwert: 29 %)
  • Clerical Medical: 7.436 € bei 36.666 € ursprünglichem Rückkaufswert (Mehrwert: 20 %)

Der durchschnittliche Mehrwert liegt bei 20-25 %, in Einzelfällen auch deutlich mehr.


Welche Unterlagen benötigen wir von Dir?

Damit wir die Erfolgsaussichten prüfen können, brauchen wir folgende Informationen:

  • Name der Versicherungsgesellschaft
  • Versicherungsbeginn
  • Gesamteinzahlung
  • Auszahlungsbetrag (bei gekündigter/ausgezahlter Police)
  • Aktueller Vertragswert (bei noch laufender Police)
  • Ist oder war der Vertrag abgetreten?
  • Wurden Änderungen am Vertrag vorgenommen (Kündigung, Wiedereinsetzung etc.)?
  • Besteht eine Rechtsschutzversicherung (inkl. ARB-Jahr)?

Und als Dokumente:

  • Antrag auf Abschluss der Versicherung
  • Policenbegleitschreiben (das Anschreiben mit dem der Versicherungsschein zugesandt wurde)
  • Versicherungsschein / Police
  • Versicherungsbedingungen & Verbraucherinformationen
  • Gesamteinzahlung / Rückkaufswert / Auszahlungsmitteilung

So läuft der Rückabwicklungsprozess bei der Lebensversicherung ab

  1. Du kontaktierst uns
  2. Wir geben die Daten an unseren Dienstleister weiter und ihr besprecht gemeinsam Deine Situation. Er sagt dir, ob dein Vertrag das Potenzial für eine Überprüfung bietet.
  3. Wir sammeln die relevanten Unterlagen und Daten.
  4. Unsere Partnerkanzleien führen eine rechtliche Erstprüfung durch.
  5. Du erhältst eine fundierte Ersteinschätzung.
  6. Erst dann wird gemeinsam mit Dir entschieden, ob es Sinn macht, eine Rückabwicklung anzugehen.
  7. Wir begleiten Dich komplett durch den gesamten Ablauf.

Kosten & Konditionen

  • Bearbeitungsgebühr: 150,- EUR zzgl. MwSt. pro Vertrag
  • Erfolgshonorar: 30 % zzgl. MwSt. vom wirtschaftlichen Vorteil

Nur bei Erfolg fällig! Keine verdeckten Kosten.


Warum mit uns und unserem Dienstleister?

  • Erfolgsquote von bis zu 70 %
  • Kooperation mit spezialisierten Anwaltskanzleien
  • Keine Rechtsberatung durch uns, sondern durch qualifizierte Juristen
  • Betreuung von der ersten Anfrage bis zum Abschluss
  • Auch ohne Rechtsschutzversicherung oft möglich
  • Seit 2013 erfolgreich für unsere Kunden tätig

FAQ zur Lebensversicherung Rückabwicklung

1. Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Rückabwicklung?

Bei der Kündigung bekommst Du nur den Rückkaufswert. Bei der Rückabwicklung bekommst Du alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen abzüglich des Risikoanteils zurück.

2. Welche Versicherungen sind betroffen?

Alle Kapitallebens- und Rentenversicherungen mit Vertragsabschluss zwischen 1991 und 2007 (außer bAV). Auch Riester- und Rürup-Rentenverträge sind häufig prüfenswert.

3. Muss ich Gerichtsverfahren führen?

Nicht immer. Versicherer zahlen unter Umständen auch freiwillig.

4. Wie hoch sind die Erfolgschancen?

Erfahrungen zeigen eine Erfolgsquote von bis zu 70 %.

5. Welche Kosten entstehen mir?

150 € Bearbeitungsgebühr + 30 % Erfolgshonorar jeweils plus MwSt. – aber nur bei erfolgreicher Rückabwicklung.

6. Warum erst ab 1991?

Weil vorher andere gesetzliche Grundlagen galten und die BGH-Urteile sich auf Verträge ab diesem Datum beziehen.

7. Was ist, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?

Vielleicht lässt sich Dein Fall auch außergerichtlich klären. Einen Versuch ist es wert.

8. Wer führt die rechtliche Prüfung durch?

Spezialisierte Anwaltskanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.

9. Welche Dokumente muss ich liefern?

Antrag, Police, Begleitschreiben, Bedingungen, Verbraucherinformationen, Zahlungsübersichten.

10. Wie lange dauert der Ablauf?

Das ist immer vom Einzelfall abhängig. Das kann zwischen wenigen Wochen und einigen Monaten liegen.

11. Was passiert, wenn mein Vertrag nicht geeignet ist?

Dann entstehen über die Bearbeitungsgebühr hinaus keine weiteren Kosten – die Erstprüfung zeigt, ob es sich lohnt.


Hole Dir attraktive Mehrwerte oder Nachzahlungen! Wir unterstützen Dich von Anfang bis Ende dabei. Nimm Kontakt auf und lass uns gemeinsam Deinen Vertrag prüfen. Es könnte sich mehr lohnen, als Du denkst!

Kontakt: [email protected] | Tel.: 02422 / 90 999 60